Weit­rei­chen­de Maß­nah­men für den Klimaschutz

Weit­rei­chen­de Maß­nah­men für den Klimaschutz

Die Stadt Jülich inves­tiert Kom­pen­sa­ti­ons­mit­tel des Lan­des NRW in den Klimaschutz.

Im Rah­men des „Erlas­ses zur Kom­pen­sa­ti­on von Schä­den in Fol­ge aus­ge­blie­be­ner Inves­ti­tio­nen in den Kli­ma­schutz in den Kom­mu­nen durch die Coro­na-Pan­de­mie“ des Minis­te­ri­ums für Wirt­schaft, Inno­va­ti­on, Digi­ta­li­sie­rung und Ener­gie NRW (MWI­DE) stell­te das Land NRW für die Jah­re 2022 und 2023 ins­ge­samt 80 Mil­lio­nen Euro für kom­mu­na­le Kli­ma­schutz­in­ves­ti­tio­nen zur Verfügung.

Die Stadt Jülich konn­te über die­se soge­nann­te „Bil­lig­keits­richt­li­nie kom­mu­na­le Kli­ma­schutz­in­ves­ti­tio­nen“ Kom­pen­sa­ti­ons­mit­tel in Form eines nicht rück­zahl­ba­ren Zuschus­ses abrufen.

Mit Hil­fe der ers­ten Kom­pen­sa­ti­ons­mit­tel konn­ten im Lau­fe des Früh­jah­res 2022 vier voll­elek­tri­sche Nutz­fahr­zeu­ge, unter ande­rem für die städ­ti­schen Bau­hö­fe, ange­schafft wer­den. Hin­sicht­lich der Wirt­schaft­lich­keit die­ser Maß­nah­me plan­ten Eva Strehl (Kli­ma­schutz­ma­na­ge­rin) und Clau­dia Tonic-Cober (Mobi­li­täts­ma­na­ge­rin) ein, einen Teil der in 2023 zur Ver­fü­gung ste­hen­den Kom­pen­sa­ti­ons­mit­tel für die Anschaf­fung und die Instal­la­ti­on von Lade­punk­ten die Bau­hö­fe zu nutzen.

Neben zwei wei­te­ren Rad­ser­vice­sta­tio­nen für das Stadt­ge­biet, wur­de von den Rest­mit­teln die Umrüs­tung von Stra­ßen­be­leuch­tung auf LED-Tech­nik realisiert.

Durch die­se Maß­nah­me ist es mög­lich, Stra­ßen­raum ener­gie- und kos­ten­spa­rend zu beleuch­ten und Angst­räu­me zu ver­mei­den. Stra­ßen­raum, der wohl­mög­lich auf­grund von Ener­gie­spar­maß­nah­men zukünf­tig pha­sen­wei­se hät­te nicht beleuch­tet wer­den kön­nen, bleibt somit unein­ge­schränkt nutz­bar. Dar­über hin­aus hat die Maß­nah­me einen posi­ti­ven Effekt auf den Haus­halt 2023, da Ener­gie­kos­ten gesenkt wer­den können.

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