Vete­ri­när­amt teilt Hin­weis zum Opfer­fest mit

Vete­ri­när­amt teilt Hin­weis zum Opfer­fest mit

Kreis Düren.

Das Amt für Vete­ri­när­we­sen und Ver­brau­cher­schutz des Krei­ses Düren weist anläss­lich des Opfer­fes­tes dar­auf hin, dass die Schlach­tung von Scha­fen nur in zuge­las­se­nen und damit lega­len Schlacht­stät­ten erfol­gen darf.

Das Opfer­fest gilt als das höchs­te isla­mi­sche Fest und wird vom 28. Juni bis zum 2. Juli gefei­ert. Je nach Land wird das Opfer­fest unter­schied­lich benannt: in der Tür­kei heißt es Kur­ban Bay­ra­mi und im ara­bi­schen Raum spricht man von Eid al-Adha.

Mus­li­me, die an die­sen Tagen – anläss­lich des hohen Fei­er­ta­ges – ein Schaf schlach­ten möch­ten, soll­ten sich früh­zei­tig nach zuge­las­se­nen Schlacht­stät­ten für Scha­fe erkun­di­gen. Das Amt für Vete­ri­när­we­sen und Ver­brau­cher­schutz weist in die­sem Zusam­men­hang dar­auf hin, dass der Lebend­trans­port von Scha­fen (etwa zu einer Schlacht­stät­te) an sehr hohe Auf­la­gen gebun­den und in Pri­vat­fahr­zeu­gen nicht gestat­tet ist.

Wer gegen die Trans­port- oder Schlacht­vor­schrif­ten ver­stößt, muss mit Stra­fen in Höhe von bis zu 25.000 Euro rech­nen. In Zusam­men­ar­beit mit der Kreis­po­li­zei­be­hör­de wird das Amt für Vete­ri­när­we­sen und Ver­brau­cher­schutz des Krei­ses Düren ver­stärkt Fahr­zeug- und Betriebs­kon­trol­len durchführen.

 

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