Denkmalbereichssatzung „Renaissance-Stadtgrundriss mit Befestigungswerken und Wallanlagen“.
Mit Beschluss vom 15.12.2022 hat der Rat der Stadt Jülich die Verwaltung mit einer Aufstellung der Denkmalbereichssatzung der Stadt Jülich für den Denkmalbereich Nr. 1 „Renaissance-Stadtgrundriss mit Befestigungswerken und Wallanlagen“ beauftragt.
Teil des Aufstellungsverfahrens ist gemäß § 10 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz (DSchG) NRW die Beteiligung der Öffentlichkeit, wie mit der amtlichen Bekanntmachung der Stadt Jülich vom 23.12.2022 bereits angekündigt.
In der Zeit bis einschließlich 28.02.2023 besteht Gelegenheit, den Satzungsentwurf mit allen dazugehörigen Unterlagen einzusehen und sich ggf. dazu zu äußern.
Einzusehen ist der Entwurf der Denkmalbereichssatzung zum einen bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17 (NG, Raum 210), während der Dienststunden
- montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
- montags bis mittwochs von 14.00 – 15.30 Uhr
- donnerstags von 14.00 – 16.30 Uhr
Zusätzlich haben Interessierte die Möglichkeit, die Unterlagen zu diesem Verfahren im genannten Zeitraum online aufzurufen, auf der städtischen Homepage unter https://www.juelich.de/beteiligung – ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG – Satzungen – „Denkmalbereichssatzung der Stadt Jülich für den Denkmalbereich Nr. 1 „Renaissance-Stadtgrundriss mit Befestigungswerken und Wallanlagen“ oder auf dem Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter
https://beteiligung.nrw.de/portal/juelich/beteiligung/themen.
Ideen und Anregungen zum Satzungsentwurf, können dann bis zum 28.02.2023 bei der Stadtverwaltung Jülich insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können diese auch per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461÷63−485), E‑Mail (planungsamt@juelich.de bzw. aheidt@juelich.de) oder über die o. g. Online-Angebote eingereicht werden.
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