Jülich — Öffentlichkeitsbeteiligung steht an!

Jülich — Öffentlichkeitsbeteiligung steht an!

Denkmalbereichssatzung „Renaissance-Stadtgrundriss mit Befestigungswerken und Wallanlagen“.

Mit Beschluss vom 15.12.2022 hat der Rat der Stadt Jülich die Ver­wal­tung mit ein­er Auf­stel­lung der Denkmal­bere­ichssatzung der Stadt Jülich für den Denkmal­bere­ich Nr. 1 „Renais­sance-Stadt­grun­driss mit Befes­ti­gungswerken und Wal­lan­la­gen“ beauftragt.

Teil des Auf­stel­lungsver­fahrens ist gemäß § 10 Abs. 4 Denkmalschutzge­setz (DSchG) NRW die Beteili­gung der Öffentlichkeit, wie mit der amtlichen Bekan­nt­machung der Stadt Jülich vom 23.12.2022 bere­its angekündigt.

In der Zeit bis ein­schließlich 28.02.2023 beste­ht Gele­gen­heit, den Satzungsen­twurf mit allen dazuge­höri­gen Unter­la­gen einzuse­hen und sich ggf. dazu zu äußern.

Einzuse­hen ist der Entwurf der Denkmal­bere­ichssatzung zum einen bei der Stadtver­wal­tung Jülich, Große Rurstraße 17 (NG, Raum 210), während der Dienststunden

  • mon­tags bis fre­itags von 8.30 — 12.00 Uhr
  • mon­tags bis mittwochs von 14.00 — 15.30 Uhr
  • don­ner­stags von 14.00 — 16.30 Uhr

Zusät­zlich haben Inter­essierte die Möglichkeit, die Unter­la­gen zu diesem Ver­fahren im genan­nten Zeitraum online aufzu­rufen, auf der städtis­chen Home­page unter https://www.juelich.de/beteiligung – ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG – Satzun­gen – „Denkmal­bere­ichssatzung der Stadt Jülich für den Denkmal­bere­ich Nr. 1 „Renais­sance-Stadt­grun­driss mit Befes­ti­gungswerken und Wal­lan­la­gen“ oder auf dem Beteili­gungsportal des Lan­des Nor­drhein-West­falen unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/juelich/beteiligung/themen.

Ideen und Anre­gun­gen zum Satzungsen­twurf, kön­nen dann bis zum 28.02.2023 bei der Stadtver­wal­tung Jülich ins­beson­dere schriftlich oder zur Nieder­schrift vorge­bracht wer­den. Darüber hin­aus kön­nen diese auch per Post (Stadtver­wal­tung Jülich, Post­fach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461/63–485), E‑Mail (planungsamt@juelich.de bzw. aheidt@juelich.de) oder über die o. g. Online-Ange­bote ein­gere­icht werden.

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