Jülich — jetzt bewerben: Schöffenwahl 2023

Jülich — jetzt bewerben: Schöffenwahl 2023

Bewerbungen ab sofort möglich!

In NRW wer­den in diesem Jahr Laien­richter für Strafver­fahren an Amts- und Landgericht­en gewählt. 

Die Stadt Jülich sucht Bürg­erin­nen und Bürg­er, die als Schöffe/Schöffin fungieren möcht­en. Die Amt­szeit läuft von 2024 bis 2028. 

In diesem Jahr find­et die Wahl der Schöf­fen für Strafkam­mer und Schöf­fen­gericht für die Amtspe­ri­ode 2024 – 2028 statt. Die Stadt Jülich muss min­destens 13 Schöf­fen für die Strafkam­mer und 3 Schöf­fen für das Schöf­fen­gericht benennen.

Auf­gabe der Schöffinnen und Schöf­fen ist es, als Laien­richter neben dem haup­tamtlichen Richter Recht zu sprechen. Eine Schöf­fin oder ein Schöffe muss keine juris­tis­che Vor­bil­dung haben.

Voraus­set­zun­gen:

  • min­destens 25 Jahre alt, jedoch nicht älter als 70 Jahre
  • Haupt­wohn­sitz im Stadt­ge­bi­et der Stadt Jülich
  • Fähigkeit zur Bek­lei­dung öffentlich­er Ämter

Bis zum 30.06.2023 müssen Vorschlagslis­ten für die Schöf­fen­wahl erstellt wer­den. Über die Auf­nahme in diese Vorschlagsliste entschei­det der Rat der Stadt Jülich. In dieser Vorschlagsliste sollen alle Grup­pen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stel­lung angemessen Berück­sich­ti­gung finden.

Beim Amts­gericht Jülich tritt in der Zeit vom 16.09. – 15.10.2023 ein Auss­chuss zusam­men, der die Schöffinnen und Schöf­fen aus den Vorschlagslis­ten wählt.

Inter­essierte Bürg­erin­nen und Bürg­er wer­den daher gebeten, sich spätestens bis zum 30.04.2023 schriftlich bei der Stadtver­wal­tung Jülich, Amt für Rats- und Recht­san­gele­gen­heit­en zu bewerben. 

Weit­ere Infor­ma­tio­nen sowie das Bewer­bungs­for­mu­lar find­en Inter­essierte unter www.schoeffenwahl.de.

Für Rück­fra­gen ste­ht Ihnen das Amt für Rats- u. Recht­san­gele­gen­heit­en gerne zur Ver­fü­gung (Tele­fon­num­mer: 02461 / 63 376 oder Email: rechtsamt@juelich.de).

 

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