Jülich ‑Unter Alko­hol­ein­fluss gegen Leitplanke

Jülich ‑Unter Alko­hol­ein­fluss gegen Leitplanke

Die Auto­fah­re­rin ver­letz­te sich leicht.

Auf der L238 zwi­schen Jülich und Esch­wei­ler kam es am Frei­tag­abend zu einem Ver­kehrs­un­fall, bei dem eine Auto­fah­re­rin leich­te Ver­let­zun­gen davon­trug. Sie war alko­ho­li­siert mit ihrem Wagen von der Stra­ße abge­kom­men und gegen eine Leit­plan­ke geprallt.

Gegen 19:15 Uhr war die 35 Jah­re alte Frau aus Mön­chen­glad­bach mit ihrem Pkw auf der Land­stra­ße in Fahrt­rich­tung Esch­wei­ler unter­wegs, als sie in Höhe der Orts­la­ge Bour­heim die Kon­trol­le über ihr Fahr­zeug ver­lor und nach rechts gegen die dor­ti­ge Leit­plan­ke stieß. Die­se, sowie das Auto wur­den hier­bei stark beschädigt.

Den zur Unfall­auf­nah­me hin­zu­ge­ru­fe­nen Poli­zei­be­am­ten gegen­über erklär­te die Fah­re­rin, sie sei durch die Nut­zung ihres Han­dys abge­lenkt gewe­sen. Dar­über hin­aus habe sie vor Fahrt­an­tritt Alko­hol kon­su­miert. Ein Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von etwa 1,14 Pro­mil­le, wes­halb der 35-Jäh­ri­gen spä­ter durch einen Arzt eine Blut­pro­be ent­nom­men wurde.

Der an Pkw und Leit­plan­ke ent­stan­de­ne Sach­scha­den wird auf cir­ca 7000 Euro geschätzt, der Wagen muss­te spä­ter abge­schleppt wer­den. Gegen die Fah­re­rin wur­de ein Straf­ver­fah­ren wegen Stra­ßen­ver­kehrs­ge­fähr­dung ein­ge­lei­tet, ihr Füh­rer­schein wur­de beschlagnahmt.

error: Der Inhalt ist geschützt !!