Hagelschaden — Kein Anspruch bei Haftpflicht

Hagelschaden — Kein Anspruch bei Haftpflicht

TÜV Rheinland: Das sollten Fahrzeughalter berücksichtigen — Schäden am besten mit Fotos dokumentieren

Köln (ots) — Gewit­ter ent­laden sich mit teils unge­heur­er Wucht. Wenn Hagel mit im Spiel ist, kann das für Autobe­sitzer unan­genehme Fol­gen haben —  als Hagelschaden in Form von Beulen und Dellen am eige­nen Fahrzeug. Betrof­fene soll­ten schnell han­deln, den ent­stande­nen Hagelschaden opti­maler­weise mit Fotos doku­men­tieren und die Ver­sicherung kon­tak­tieren. Die zahlt jedoch nur, wenn das Auto voll- bzw. teilka­skover­sichert ist. “Generell muss der Hal­ter nach­weisen, dass der Schaden durch Hagel verur­sacht wurde”, sagt Stef­fen Mißbach, Kfz-Experte beim TÜV Rhein­land. “Das kann ein Foto bele­gen oder aber man wen­det sich ans Wet­ter­amt, welch­es Hagelschauer bescheini­gen kann.” In der Regel sind aber in ein­er Region mehrere Fahrzeuge betrof­fen, was den Nach­weis vereinfacht.”

Nicht alle Schäden sind kostengünstig zu beheben

Die weit­eren Schritte wer­den vom Ver­sicher­er vorgegeben. In der Regel schickt der einen Gutachter oder lässt sich, abhängig von den zu erwartenden Reparaturkosten, einen Kosten­vo­ran­schlag ein­er Fach­w­erk­statt zuschick­en. “Die Sachver­ständi­gen von TÜV Schaden- und Wertgutacht­en sind in dieser Hin­sicht eine gute Adresse. Sie haben viel Erfahrung und die tech­nis­chen Möglichkeit­en, den Schaden gut und in Gänze zu erfassen”, rät Mißbach. “Oft­mals kön­nen Dellen durch die kostengün­stige Smart-Repair-Meth­ode ent­fer­nt wer­den. Es kann aber auch sein, dass ganze Teile aus­ge­tauscht wer­den müssen.” Dann kann es teuer wer­den. Hier­bei gilt: Der Ver­sicher­er übern­immt nur Kosten, die den Zeitwert des Fahrzeugs nicht über­steigen. Über­steigen die Reparaturkosten den Zeitwert, liegt ein wirtschaftlich­er Totalschaden vor.

Besondere Vorsicht bei Scheibenschäden

Akuter Hand­lungs­be­darf ist vor allem dann geboten, wenn durch den Hagel Scheiben durch­schla­gen wur­den. “In diesem Fall das Auto vor ein­tre­ten­dem Wass­er schützen und die betrof­fene Stelle abkleben. Eine beschädigte oder zer­borstene Scheibe kann auch als ‘Ver­leitung zum Dieb­stahl’ gew­ertet wer­den, was wiederum die Ver­sicherungsleis­tung im Falle ein­er entsprechen­den Tat bee­in­flusst”, erk­lärt der Experte. “Bei einem Scheiben­schaden am besten Fotos machen, die Ver­sicherung anrufen und sofort eine Werk­statt aufsuchen.”

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