Jülich – jetzt bewer­ben: Schöf­fen­wahl 2023

Bewer­bun­gen ab sofort möglich!

In NRW wer­den in die­sem Jahr Lai­en­rich­ter für Straf­ver­fah­ren an Amts- und Land­ge­rich­ten gewählt. 

Die Stadt Jülich sucht Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die als Schöffe/Schöffin fun­gie­ren möch­ten. Die Amts­zeit läuft von 2024 bis 2028. 

In die­sem Jahr fin­det die Wahl der Schöf­fen für Straf­kam­mer und Schöf­fen­ge­richt für die Amts­pe­ri­ode 2024 – 2028 statt. Die Stadt Jülich muss min­des­tens 13 Schöf­fen für die Straf­kam­mer und 3 Schöf­fen für das Schöf­fen­ge­richt benennen.

Auf­ga­be der Schöf­fin­nen und Schöf­fen ist es, als Lai­en­rich­ter neben dem haupt­amt­li­chen Rich­ter Recht zu spre­chen. Eine Schöf­fin oder ein Schöf­fe muss kei­ne juris­ti­sche Vor­bil­dung haben.

Vor­aus­set­zun­gen:

  • min­des­tens 25 Jah­re alt, jedoch nicht älter als 70 Jahre
  • Haupt­wohn­sitz im Stadt­ge­biet der Stadt Jülich
  • Fähig­keit zur Beklei­dung öffent­li­cher Ämter

Bis zum 30.06.2023 müs­sen Vor­schlags­lis­ten für die Schöf­fen­wahl erstellt wer­den. Über die Auf­nah­me in die­se Vor­schlags­lis­te ent­schei­det der Rat der Stadt Jülich. In die­ser Vor­schlags­lis­te sol­len alle Grup­pen der Bevöl­ke­rung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozia­ler Stel­lung ange­mes­sen Berück­sich­ti­gung finden.

Beim Amts­ge­richt Jülich tritt in der Zeit vom 16.09. – 15.10.2023 ein Aus­schuss zusam­men, der die Schöf­fin­nen und Schöf­fen aus den Vor­schlags­lis­ten wählt.

Inter­es­sier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den daher gebe­ten, sich spä­tes­tens bis zum 30.04.2023 schrift­lich bei der Stadt­ver­wal­tung Jülich, Amt für Rats- und Rechts­an­ge­le­gen­hei­ten zu bewerben. 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sowie das Bewer­bungs­for­mu­lar fin­den Inter­es­sier­te unter www.schoeffenwahl.de.

Für Rück­fra­gen steht Ihnen das Amt für Rats- u. Rechts­an­ge­le­gen­hei­ten ger­ne zur Ver­fü­gung (Tele­fon­num­mer: 0246163 376 oder Email: rechtsamt@juelich.de).

 

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