Süd­ti­rol öff­net Hotels ab Ende Mai

Süd­ti­rol öff­net Hotels ab Ende Mai

Süd­ti­rol öff­net Hotels ab Ende Mai und regelt Sicherheitsstandards

Bozen (ots)

Am Frei­tag, den 8. Mai 2020, ver­ab­schie­de­te der Süd­ti­ro­ler Land­tag mit gro­ßer Mehr­heit ein Lan­des­ge­setz zur Öff­nung der Wirt­schaft und des All­tags. Ab 9. Mai darf der Ein­zel­han­del öff­nen, ab 11. Mai Bars und Restau­rants eben­so wie Muse­en sowie Fri­seu­re. Ab 25. Mai kön­nen Hotels, ande­re Beher­ber­gungs­be­trie­be und Seil­bah­nen wie­der öff­nen. Der Geset­zes­be­schluss ist ein wich­ti­ger Schritt auf dem Weg zur Öff­nung Süd­ti­rols für den Tourismus.

“Die Situa­ti­on hat sich in Süd­ti­rol gut ent­wi­ckelt und wir wer­den uns dar­an gewöh­nen, mit Coro­na zu leben. Aus die­sem Grund ist nach Wochen des Still­stands die Zeit reif, gesell­schaft­li­ches und wirt­schaft­li­ches Leben wie­der zu ermög­li­chen, wenn auch in einem abge­si­cher­ten Modus. Bereits in den nächs­ten Tagen wer­den wir mit den Wie­der­eröff­nungs­maß­nah­men star­ten. Wir tun dies in gro­ßer Ver­ant­wor­tung und wer­den schritt­wei­se zur Nor­ma­li­tät zurück­keh­ren”, so Süd­ti­rols Regie­rungs­chef Arno Kompatscher.

Die Maß­nah­men, die in Zusam­men­ar­beit mit dem Süd­ti­ro­ler Sani­täts­be­trieb und wei­te­ren Exper­ten erar­bei­tet wur­den, stel­len die Sicher­heit der Bevöl­ke­rung und künf­ti­ger Gäs­te in den Vor­der­grund. Die umfang­rei­chen Sicher­heits­auf­la­gen wur­den mit­tels eines eige­nen Süd­ti­ro­ler Lan­des­ge­set­zes ein­ge­führt. Süd­ti­rol geht damit sei­nen eige­nen Weg bei der Öff­nung von Gesell­schaft und Wirt­schaft in Ita­li­en. Der Fokus liegt dabei zunächst auf ein­hei­mi­schen Gäs­ten und, sobald die Mobi­li­tät zwi­schen den Regio­nen wie­der erlaubt ist, auf Gäs­ten aus Ita­li­en. Für den Som­mer hofft die Regi­on auf eine Auf­he­bung der Rei­se­be­schrän­kun­gen vor allem in den wich­tigs­ten Märk­ten Deutsch­land, Öster­reich und Schweiz.

“Aus gesund­heit­li­cher Sicht kön­nen wir heu­te sagen, dass wir über den Berg sind. Natür­lich haben wir kei­nen Erfah­rungs­wert zu den Lang­zeit­fol­gen von Covid-19. Doch bei der Aus­ar­bei­tung der Maß­nah­men berie­ten uns aner­kann­te Exper­ten aus Süd­ti­rol, die im inter­na­tio­na­len Aus­tausch ste­hen. Die Situa­ti­on in Süd­ti­rol hat sich sehr gut ent­wi­ckelt und dank rigo­ro­ser Maß­nah­men sind die Vor­aus­set­zun­gen gege­ben, damit sich Süd­ti­rol zu einer der sichers­ten Regio­nen im Alpen­raum ent­wi­ckelt, denn mit dem neu­en Lan­des­ge­setz bie­ten wir einen der höchs­ten Stan­dards in Euro­pa. Der enge Aus­tausch und die Zusam­men­ar­beit mit der Hotel­le­rie bewei­sen, dass hier mit sehr viel Ein­sicht und Umset­zungs­wil­len gear­bei­tet wird. Das freut mich sehr”, so Gesund­heits­lan­des­rat Tho­mas Widmann.

Die Hotel­le­rie und das Gast­ge­wer­be sehen die neu­en Rege­lun­gen als einen wich­ti­gen Schritt zurück in eine neue Nor­ma­li­tät. “Die Gast­be­trie­be Süd­ti­rols berei­ten aktu­ell schon alles vor, um einen siche­ren und sor­gen­frei­en Urlaub in Süd­ti­rol anbie­ten zu kön­nen”, sagt Man­fred Pinz­ger, Prä­si­dent des Hote­liers- und Gast­wir­te­ver­bands Süd­ti­rol (HGV). “Man wird wohl ler­nen müs­sen, mit dem Virus zu leben. Das bedeu­tet eine Umstel­lung der Infra­struk­tur unse­rer Betrie­be und auch des direk­ten Umgangs mit dem Gast. Die Süd­ti­ro­ler Gast­ge­ber rich­ten sich dabei nach den Emp­feh­lun­gen der Exper­ten. All unse­re Hand­lun­gen sind jetzt dar­auf gerich­tet die größt­mög­li­che Sicher­heit in allen Betrie­ben Süd­ti­rols zu gewährleisten.”

Die Wochen des Lock­downs nutz­ten die Tou­ris­mus­ver­ant­wort­li­chen, um sich und die tou­ris­ti­schen Anbie­ter auf die ver­än­der­ten Umstän­de best­mög­lich vor­zu­be­rei­ten. “Die letz­ten Mona­te haben unse­re Lebens­ge­wohn­hei­ten radi­kal ver­än­dert”, erläu­tert der Gene­ral­di­rek­tor von IDM Süd­ti­rol, Erwin Hin­ter­eg­ger. “Die Her­stel­lung der Rei­se­frei­heit aus und in siche­re Desti­na­tio­nen ist für Süd­ti­rols Tou­ris­mus sehr wich­tig, denn unse­re Gäs­te sind von größ­ter Bedeu­tung – wirt­schaft­lich, aber auch emo­tio­nal. Ein Groß­teil der Gäs­te kommt schon seit vie­len Jah­ren immer in den glei­chen Betrieb und wird als Teil der Fami­lie emp­fun­den. Das Ziel der Süd­ti­ro­ler Gast­ge­ber ist es, sich die Ein­schät­zung als siche­res Rei­se­ziel zu ver­die­nen. Mit dem heu­te ver­ab­schie­de­ten Gesetz befin­den wir uns auf dem rich­ti­gen Weg, um in die Som­mer­sai­son mit der höchst­mög­li­chen Sicher­heit zu starten.”

Die beschlos­se­nen Maßnahmen

Das ver­ab­schie­de­te Gesetz beinhal­tet unter ande­rem fol­gen­de Maß­nah­men zum Schutz der Gäs­te und der Bevölkerung:

- Im All­tag und in der Öffent­lich­keit gilt es einen Min­dest­ab­stand von zwei Metern ein­zu­hal­ten, außer zwi­schen zusam­men­le­ben­den Mit­glie­dern des­sel­ben Haus­halts. Unter die­sem Min­dest­ab­stand von zwei Metern gilt die Pflicht zum Tra­gen eines Schut­zes der Atem­we­ge. An geschlos­se­nen Orten, die der Öffent­lich­keit zugäng­lich sind, gilt eben­so die Ver­pflich­tung, die Atem­we­ge zu schüt­zen und trotz die­ses Schut­zes einen Abstand von einem Meter einzuhalten.

- Auf den Gemein­schafts­flä­chen von Hotels und ande­ren Beher­ber­gungs­be­trie­ben wird die Anzahl der Per­so­nen, die sich gleich­zei­tig auf­hal­ten dür­fen, beschränkt. Grund­sätz­lich gilt es, einen Abstand von zwei Metern ein­zu­hal­ten. Aus­nah­men gibt es für Fami­li­en und Per­so­nen, die im sel­ben Zim­mer näch­ti­gen. Frei­bä­der dür­fen öff­nen, Hal­len­bä­der und Sau­nen im Moment nicht

- außer es han­delt sich beim Betrieb um eine soge­nann­te “Covid-Pro­tec­ted-Area”, wo Mit­ar­bei­ter und Gäs­te auf Covid-19 getes­tet sein müssen.

- In Restau­rants und Bars dür­fen sich nicht mehr Gäs­te auf­hal­ten als es Sitz­plät­ze gibt. Die Tische müs­sen so gereiht sein, dass ein Abstand zwi­schen den Per­so­nen von zwei Metern oder von einem Meter Rücken an Rücken gewähr­leis­tet ist, mit Aus­nah­me für zusam­men­le­ben­de Mit­glie­der des­sel­ben Haus­halts. Die­ser Abstand kann nur unter­schrit­ten wer­den, wenn geeig­ne­te Trenn­vor­rich­tun­gen zwi­schen den Per­so­nen instal­liert sind, um die Tröpf­chen­in­fek­ti­on zu ver­hin­dern. Nur am Tisch kann auf das Tra­gen eines Schut­zes der Atem­we­ge ver­zich­tet wer­den. Ser­vier­kräf­te müs­sen Mas­ken des Typs FFP2 verwenden.

- Die Kapa­zi­tä­ten im öffent­li­chen Nah­ver­kehr sind auf maxi­mal 60 Pro­zent begrenzt. Im Fahr­zeug und beim Ein- und Aus­stei­gen gel­ten die Ein-Meter-Abstän­de. Fahr­gäs­te dür­fen nur aus­ge­wie­se­ne Plät­ze nut­zen und müs­sen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

- Seil­bah­nen dür­fen maxi­mal zwei Drit­tel der erlaub­ten Per­so­nen­ka­pa­zi­tät in geschlos­se­nen Gon­deln mit Aus­nah­me von zusam­men­ge­hö­ren­den Mit­glie­dern des­sel­ben Haus­hal­tes beför­dern, in den War­te­be­rei­chen müs­sen Min­dest­ab­stän­de ein­halt­bar sein und aus­rei­chend Des­in­fek­ti­ons­mit­tel zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Die Kabi­nen wer­den außer­dem regel­mä­ßig desinfiziert.

- Sport im Frei­en zu trei­ben ist wie­der mög­lich, sofern es sich nicht um Mann­schafts­sport han­delt und der Sicher­heits­ab­stand von drei Metern zu ande­ren Per­so­nen ein­ge­hal­ten wird. Die­se Rege­lung gilt nicht für zusam­men­le­ben­de Mit­glie­der des­sel­ben Haus­halts. Bei Unter­schrei­ten des Abstands von drei Metern zwi­schen den Per­so­nen muss ein Schutz der Atem­we­ge ver­wen­det werden.

- Der Besuch von Muse­en ist unter Wah­rung der all­ge­mei­nen Regeln, wie dem Tra­gen eines Gesichts­schut­zes, möglich.

- Alle Geschäf­te und Han­dels­be­trie­be kön­nen mit Inkraft­tre­ten des Geset­zes ihre Arbeit wie­der auf­neh­men. Ein­weg­hand­schu­he sind vor allem beim Lebens­mit­tel­ver- und ‑ein­kauf vor­ge­se­hen. Kas­sen­be­rei­che sind mit einer Schutz­vor­rich­tung abzu­tren­nen. Der Zugang zum Geschäft muss gestaf­felt erfol­gen. Die Öff­nungs­zei­ten kön­nen zu die­sem Zweck ver­län­gert wer­den. Mit Aus­nah­me für klei­ne Geschäf­te bis zu 50 Qua­drat­me­ter gilt die 1/10-Regel. Dies bedeu­tet, dass im Han­dels­ge­schäft nur ein Kun­de je zehn Qua­drat­me­ter anwe­send sein kann.

- Eine von der Lan­des­re­gie­rung ernann­te fünf­köp­fi­ge Kom­mis­si­on von Fach­leu­ten aus Epi­de­mio­lo­gie, Sta­tis­tik, Hygie­ne und öffent­li­che Gesund­heit wird ein strik­tes Moni­to­ring durch­füh­ren und den Ver­lauf der Infek­tio­nen durch das neu­ar­ti­ge Coro­na­vi­rus beob­ach­ten. Soll­te die Infek­ti­ons­kur­ve wie­der anstei­gen und sich Süd­ti­rol den Kapa­zi­täts­gren­zen des Gesund­heits- und Pfle­ge­sys­tems nähern, schlägt die­se Kom­mis­si­on dem Lan­des­haupt­mann Maß­nah­men zur Ein­schrän­kung des Infek­ti­ons­ri­si­kos vor.

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