Ein­tau­chen in ein ein­zig­ar­ti­ges Gebirge

Hall in Tirol (ots)

Im Natur­park Kar­wen­del in der Feri­en­re­gi­on Hall-Wat­tens fin­den sich vie­le der Kraft­or­te wie­der, jeder mit sei­nem ganz eige­nen Charme. Die Wal­der­alm liegt idyl­lisch am Fuße des Hunds­kopfs, St. Mag­da­le­na befin­det sich im Hall­tal und lädt zu einer kuli­na­ri­schen Stär­kung ein und der Bet­tel­wurf ragt hoch über dem Natur­park und sorgt für unver­gleich­li­che Ausblicke.

Attrak­ti­ve Packa­ges laden zum Kraft­tan­ken im Natur­park Kar­wen­del ein: Die Natur-Genie­ßer­rei­se mit zwei Über­nach­tun­gen mit Früh­stück, geführ­ter Wan­de­rung und zahl­rei­chen Extras ist per­fekt für Natur­be­geis­ter­te . Wer mehr Zeit hat, für den ist die Kris­tall­wan­der­wo­che mit sie­ben Über­nach­tun­gen mit Früh­stück, geführ­ten Wan­de­run­gen, Zir­ben­weg-Rund­wan­der­ti­cket und Vie­lem mehr genau rich­tig

Süd­ti­rol öff­net Hotels ab Ende Mai

Süd­ti­rol öff­net Hotels ab Ende Mai und regelt Sicherheitsstandards

Bozen (ots)

Am Frei­tag, den 8. Mai 2020, ver­ab­schie­de­te der Süd­ti­ro­ler Land­tag mit gro­ßer Mehr­heit ein Lan­des­ge­setz zur Öff­nung der Wirt­schaft und des All­tags. Ab 9. Mai darf der Ein­zel­han­del öff­nen, ab 11. Mai Bars und Restau­rants eben­so wie Muse­en sowie Fri­seu­re. Ab 25. Mai kön­nen Hotels, ande­re Beher­ber­gungs­be­trie­be und Seil­bah­nen wie­der öff­nen. Der Geset­zes­be­schluss ist ein wich­ti­ger Schritt auf dem Weg zur Öff­nung Süd­ti­rols für den Tourismus.

“Die Situa­ti­on hat sich in Süd­ti­rol gut ent­wi­ckelt und wir wer­den uns dar­an gewöh­nen, mit Coro­na zu leben. Aus die­sem Grund ist nach Wochen des Still­stands die Zeit reif, gesell­schaft­li­ches und wirt­schaft­li­ches Leben wie­der zu ermög­li­chen, wenn auch in einem abge­si­cher­ten Modus. Bereits in den nächs­ten Tagen wer­den wir mit den Wie­der­eröff­nungs­maß­nah­men star­ten. Wir tun dies in gro­ßer Ver­ant­wor­tung und wer­den schritt­wei­se zur Nor­ma­li­tät zurück­keh­ren”, so Süd­ti­rols Regie­rungs­chef Arno Kompatscher.

Die Maß­nah­men, die in Zusam­men­ar­beit mit dem Süd­ti­ro­ler Sani­täts­be­trieb und wei­te­ren Exper­ten erar­bei­tet wur­den, stel­len die Sicher­heit der Bevöl­ke­rung und künf­ti­ger Gäs­te in den Vor­der­grund. Die umfang­rei­chen Sicher­heits­auf­la­gen wur­den mit­tels eines eige­nen Süd­ti­ro­ler Lan­des­ge­set­zes ein­ge­führt. Süd­ti­rol geht damit sei­nen eige­nen Weg bei der Öff­nung von Gesell­schaft und Wirt­schaft in Ita­li­en. Der Fokus liegt dabei zunächst auf ein­hei­mi­schen Gäs­ten und, sobald die Mobi­li­tät zwi­schen den Regio­nen wie­der erlaubt ist, auf Gäs­ten aus Ita­li­en. Für den Som­mer hofft die Regi­on auf eine Auf­he­bung der Rei­se­be­schrän­kun­gen vor allem in den wich­tigs­ten Märk­ten Deutsch­land, Öster­reich und Schweiz.

“Aus gesund­heit­li­cher Sicht kön­nen wir heu­te sagen, dass wir über den Berg sind. Natür­lich haben wir kei­nen Erfah­rungs­wert zu den Lang­zeit­fol­gen von Covid-19. Doch bei der Aus­ar­bei­tung der Maß­nah­men berie­ten uns aner­kann­te Exper­ten aus Süd­ti­rol, die im inter­na­tio­na­len Aus­tausch ste­hen. Die Situa­ti­on in Süd­ti­rol hat sich sehr gut ent­wi­ckelt und dank rigo­ro­ser Maß­nah­men sind die Vor­aus­set­zun­gen gege­ben, damit sich Süd­ti­rol zu einer der sichers­ten Regio­nen im Alpen­raum ent­wi­ckelt, denn mit dem neu­en Lan­des­ge­setz bie­ten wir einen der höchs­ten Stan­dards in Euro­pa. Der enge Aus­tausch und die Zusam­men­ar­beit mit der Hotel­le­rie bewei­sen, dass hier mit sehr viel Ein­sicht und Umset­zungs­wil­len gear­bei­tet wird. Das freut mich sehr”, so Gesund­heits­lan­des­rat Tho­mas Widmann.

Die Hotel­le­rie und das Gast­ge­wer­be sehen die neu­en Rege­lun­gen als einen wich­ti­gen Schritt zurück in eine neue Nor­ma­li­tät. “Die Gast­be­trie­be Süd­ti­rols berei­ten aktu­ell schon alles vor, um einen siche­ren und sor­gen­frei­en Urlaub in Süd­ti­rol anbie­ten zu kön­nen”, sagt Man­fred Pinz­ger, Prä­si­dent des Hote­liers- und Gast­wir­te­ver­bands Süd­ti­rol (HGV). “Man wird wohl ler­nen müs­sen, mit dem Virus zu leben. Das bedeu­tet eine Umstel­lung der Infra­struk­tur unse­rer Betrie­be und auch des direk­ten Umgangs mit dem Gast. Die Süd­ti­ro­ler Gast­ge­ber rich­ten sich dabei nach den Emp­feh­lun­gen der Exper­ten. All unse­re Hand­lun­gen sind jetzt dar­auf gerich­tet die größt­mög­li­che Sicher­heit in allen Betrie­ben Süd­ti­rols zu gewährleisten.”

Die Wochen des Lock­downs nutz­ten die Tou­ris­mus­ver­ant­wort­li­chen, um sich und die tou­ris­ti­schen Anbie­ter auf die ver­än­der­ten Umstän­de best­mög­lich vor­zu­be­rei­ten. “Die letz­ten Mona­te haben unse­re Lebens­ge­wohn­hei­ten radi­kal ver­än­dert”, erläu­tert der Gene­ral­di­rek­tor von IDM Süd­ti­rol, Erwin Hin­ter­eg­ger. “Die Her­stel­lung der Rei­se­frei­heit aus und in siche­re Desti­na­tio­nen ist für Süd­ti­rols Tou­ris­mus sehr wich­tig, denn unse­re Gäs­te sind von größ­ter Bedeu­tung – wirt­schaft­lich, aber auch emo­tio­nal. Ein Groß­teil der Gäs­te kommt schon seit vie­len Jah­ren immer in den glei­chen Betrieb und wird als Teil der Fami­lie emp­fun­den. Das Ziel der Süd­ti­ro­ler Gast­ge­ber ist es, sich die Ein­schät­zung als siche­res Rei­se­ziel zu ver­die­nen. Mit dem heu­te ver­ab­schie­de­ten Gesetz befin­den wir uns auf dem rich­ti­gen Weg, um in die Som­mer­sai­son mit der höchst­mög­li­chen Sicher­heit zu starten.”

Die beschlos­se­nen Maßnahmen

Das ver­ab­schie­de­te Gesetz beinhal­tet unter ande­rem fol­gen­de Maß­nah­men zum Schutz der Gäs­te und der Bevölkerung:

- Im All­tag und in der Öffent­lich­keit gilt es einen Min­dest­ab­stand von zwei Metern ein­zu­hal­ten, außer zwi­schen zusam­men­le­ben­den Mit­glie­dern des­sel­ben Haus­halts. Unter die­sem Min­dest­ab­stand von zwei Metern gilt die Pflicht zum Tra­gen eines Schut­zes der Atem­we­ge. An geschlos­se­nen Orten, die der Öffent­lich­keit zugäng­lich sind, gilt eben­so die Ver­pflich­tung, die Atem­we­ge zu schüt­zen und trotz die­ses Schut­zes einen Abstand von einem Meter einzuhalten.

- Auf den Gemein­schafts­flä­chen von Hotels und ande­ren Beher­ber­gungs­be­trie­ben wird die Anzahl der Per­so­nen, die sich gleich­zei­tig auf­hal­ten dür­fen, beschränkt. Grund­sätz­lich gilt es, einen Abstand von zwei Metern ein­zu­hal­ten. Aus­nah­men gibt es für Fami­li­en und Per­so­nen, die im sel­ben Zim­mer näch­ti­gen. Frei­bä­der dür­fen öff­nen, Hal­len­bä­der und Sau­nen im Moment nicht

- außer es han­delt sich beim Betrieb um eine soge­nann­te “Covid-Pro­tec­ted-Area”, wo Mit­ar­bei­ter und Gäs­te auf Covid-19 getes­tet sein müssen.

- In Restau­rants und Bars dür­fen sich nicht mehr Gäs­te auf­hal­ten als es Sitz­plät­ze gibt. Die Tische müs­sen so gereiht sein, dass ein Abstand zwi­schen den Per­so­nen von zwei Metern oder von einem Meter Rücken an Rücken gewähr­leis­tet ist, mit Aus­nah­me für zusam­men­le­ben­de Mit­glie­der des­sel­ben Haus­halts. Die­ser Abstand kann nur unter­schrit­ten wer­den, wenn geeig­ne­te Trenn­vor­rich­tun­gen zwi­schen den Per­so­nen instal­liert sind, um die Tröpf­chen­in­fek­ti­on zu ver­hin­dern. Nur am Tisch kann auf das Tra­gen eines Schut­zes der Atem­we­ge ver­zich­tet wer­den. Ser­vier­kräf­te müs­sen Mas­ken des Typs FFP2 verwenden.

- Die Kapa­zi­tä­ten im öffent­li­chen Nah­ver­kehr sind auf maxi­mal 60 Pro­zent begrenzt. Im Fahr­zeug und beim Ein- und Aus­stei­gen gel­ten die Ein-Meter-Abstän­de. Fahr­gäs­te dür­fen nur aus­ge­wie­se­ne Plät­ze nut­zen und müs­sen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

- Seil­bah­nen dür­fen maxi­mal zwei Drit­tel der erlaub­ten Per­so­nen­ka­pa­zi­tät in geschlos­se­nen Gon­deln mit Aus­nah­me von zusam­men­ge­hö­ren­den Mit­glie­dern des­sel­ben Haus­hal­tes beför­dern, in den War­te­be­rei­chen müs­sen Min­dest­ab­stän­de ein­halt­bar sein und aus­rei­chend Des­in­fek­ti­ons­mit­tel zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Die Kabi­nen wer­den außer­dem regel­mä­ßig desinfiziert.

- Sport im Frei­en zu trei­ben ist wie­der mög­lich, sofern es sich nicht um Mann­schafts­sport han­delt und der Sicher­heits­ab­stand von drei Metern zu ande­ren Per­so­nen ein­ge­hal­ten wird. Die­se Rege­lung gilt nicht für zusam­men­le­ben­de Mit­glie­der des­sel­ben Haus­halts. Bei Unter­schrei­ten des Abstands von drei Metern zwi­schen den Per­so­nen muss ein Schutz der Atem­we­ge ver­wen­det werden.

- Der Besuch von Muse­en ist unter Wah­rung der all­ge­mei­nen Regeln, wie dem Tra­gen eines Gesichts­schut­zes, möglich.

- Alle Geschäf­te und Han­dels­be­trie­be kön­nen mit Inkraft­tre­ten des Geset­zes ihre Arbeit wie­der auf­neh­men. Ein­weg­hand­schu­he sind vor allem beim Lebens­mit­tel­ver- und ‑ein­kauf vor­ge­se­hen. Kas­sen­be­rei­che sind mit einer Schutz­vor­rich­tung abzu­tren­nen. Der Zugang zum Geschäft muss gestaf­felt erfol­gen. Die Öff­nungs­zei­ten kön­nen zu die­sem Zweck ver­län­gert wer­den. Mit Aus­nah­me für klei­ne Geschäf­te bis zu 50 Qua­drat­me­ter gilt die 1/10-Regel. Dies bedeu­tet, dass im Han­dels­ge­schäft nur ein Kun­de je zehn Qua­drat­me­ter anwe­send sein kann.

- Eine von der Lan­des­re­gie­rung ernann­te fünf­köp­fi­ge Kom­mis­si­on von Fach­leu­ten aus Epi­de­mio­lo­gie, Sta­tis­tik, Hygie­ne und öffent­li­che Gesund­heit wird ein strik­tes Moni­to­ring durch­füh­ren und den Ver­lauf der Infek­tio­nen durch das neu­ar­ti­ge Coro­na­vi­rus beob­ach­ten. Soll­te die Infek­ti­ons­kur­ve wie­der anstei­gen und sich Süd­ti­rol den Kapa­zi­täts­gren­zen des Gesund­heits- und Pfle­ge­sys­tems nähern, schlägt die­se Kom­mis­si­on dem Lan­des­haupt­mann Maß­nah­men zur Ein­schrän­kung des Infek­ti­ons­ri­si­kos vor.

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Zu Hau­se sicher grillen

Qualm­be­läs­ti­gung mini­mie­ren – War­um Flüs­sig­gas-Grills gera­de jetzt ihre beson­de­ren Vor­tei­le unter Beweis stellen

Ber­lin (ots)

Gesel­li­ge Grill­par­tys sind momen­tan ange­sichts der gel­ten­den Aus­gangs- und Kon­takt­be­schrän­kun­gen kei­ne Opti­on. Das Gril­len zu Hau­se bie­tet bei schöns­tem Früh­lings­wet­ter jedoch eine umso will­kom­me­ne­re Abwechs­lung. War­um mit Gas betrie­be­ne Gerä­te aktu­ell beson­ders gut sind für den Nach­bar­schafts­frie­den und wel­che wich­tigs­ten Sicher­heits­re­geln man beach­ten soll­te, erklärt der Deut­sche Ver­band Flüs­sig­gas e. V. (DVFG).

Das Gril­len mit Mit­glie­dern des eige­nen Haus­hal­tes auf Ter­ras­se und Bal­kon ist auch wäh­rend der Coro­na-Kri­se erlaubt. Da jedoch deut­lich mehr Men­schen als sonst ihre meis­te Zeit zu Hau­se ver­brin­gen, soll­te auch gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me beson­ders groß geschrie­ben wer­den – ins­be­son­de­re wenn ein Bal­kon an den nächs­ten grenzt. Wer die Beläs­ti­gung durch Qualm auf ein Mini­mum redu­zie­ren möch­te, ist mit einem Flüs­sig­gas-Grill daher gera­de jetzt sehr gut bera­ten. Denn anders als beim klas­si­schen Holz­koh­le­grill ist ein Gas­ge­rät sofort und ohne Rauch­ent­wick­lung ein­satz­be­reit. Zwar ent­steht auch beim Gas­grill im Zuge der emp­foh­le­nen Rei­ni­gung durch das soge­nann­te Aus­bren­nen Qualm, die­ser Vor­gang bean­sprucht jedoch deut­lich weni­ger Zeit als Gril­len mit Holz­koh­le. Für ein siche­res Grill­ver­gnü­gen soll­te man sich vor dem Ein­schal­ten unbe­dingt Zeit neh­men für einen kur­zen Sicher­heits­check, erin­nert der DVFG. Nach län­ge­rem Nicht­ge­brauch gilt es vor allem die Gas­schläu­che auf Haar­ris­se zu prü­fen und gege­be­nen­falls umge­hend aus­zu­wech­seln. Spä­tes­tens nach zehn Jah­ren soll­ten Gas­schläu­che und auch Druck­reg­ler aus­ge­tauscht wer­den, lau­tet die grund­sätz­li­che Emp­feh­lung des DVFG. Bei den Schläu­chen ist dabei das Her­stel­lungs­da­tum ent­schei­dend, das meist als Prüf­zif­fer auf dem Eti­kett genannt ist: “05.19.” steht bei­spiels­wei­se für “Mai 2019”. Die Flüs­sig­gas-Fla­sche kann – abhän­gig von ihrer Grö­ße und dem jewei­li­gen Gerät – auch im Unter­schrank plat­ziert wer­den. Hier gibt die Bedie­nungs­an­lei­tung des Grill­ge­rä­tes Aus­kunft. Alter­na­tiv muss die Flüs­sig­gas-Fla­sche sicher und auf­recht neben dem Grill abge­stellt wer­den. Um nach dem Anschlie­ßen der Fla­sche die Dicht­heit des Sys­tems zu prü­fen, so der DVFG, kann man ein Leck­such­spray ver­wen­den oder aber die Ver­bin­dun­gen ein­fach mit einer Spül­mit­tel­lö­sung ein­pin­seln. Dreht man die Gas­fla­sche leicht auf und es bil­den sich Bla­sen, soll­ten die Gewin­de noch ein­mal über­prüft wer­den. Mit der Zan­ge anzie­hen soll­te man den Fla­schen­an­schluss aller­dings kei­nes­falls, das Zudre­hen per Hand ist bei einer intak­ten Fla­sche ausreichend.

Ener­gie­trä­ger Flüssiggas:

Flüs­sig­gas besteht aus Pro­pan, Butan und deren Gemi­schen und wird bereits unter gerin­gem Druck flüs­sig. Der Ener­gie­trä­ger ver­brennt CO2-redu­ziert und schad­stoff­arm. Flüs­sig­gas wird für Heiz- und Kühl­zwe­cke, als Kraft­stoff (Auto­gas), in Indus­trie und Land­wirt­schaft sowie im Frei­zeit­be­reich eingesetzt.

Ein Besuch im Neandertalmuseum

Mit­ten im Nean­der­tal, zwi­schen den Städ­ten Mett­mann und Erkrath , liegt in einem ehe­ma­li­gen Stein­bruch die Fund­stel­le des Nean­der­ta­lers. In unmit­tel­ba­rer Nähe fin­den wir das Nean­der­tal­mu­se­um, des­sen Aus­stel­lung die Ent­wick­lung des Men­schen auf­zeigt, unter ande­rem mit unzäh­li­gen, bis ins feins­te Detail nach­ge­bil­de­ten Figuren.

Nach dem Muse­um laden meh­re­re weit ange­leg­te Wan­der­we­ge durch das Nean­der­tal zum Wan­dern oder spa­zie­ren gehen ein. Hier begeg­nen wir Auer­och­sen, Wisen­ten oder Tar­pa­nen. Alles in allem ein erleb­nis­rei­cher Tag für die gan­ze Fami­lie. Vor allem ein Aus­flug, der nicht zwangs­läu­fig gro­ße Löcher in das Porte­mon­naie reißt.

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