Südtirol öffnet Hotels ab Ende Mai

Südtirol öffnet Hotels ab Ende Mai und regelt Sicherheitsstandards

Bozen (ots)

Am Fre­itag, den 8. Mai 2020, ver­ab­schiedete der Südtirol­er Land­tag mit großer Mehrheit ein Lan­des­ge­setz zur Öff­nung der Wirtschaft und des All­t­ags. Ab 9. Mai darf der Einzel­han­del öff­nen, ab 11. Mai Bars und Restau­rants eben­so wie Museen sowie Friseure. Ab 25. Mai kön­nen Hotels, andere Beherber­gungs­be­triebe und Seil­bah­nen wieder öff­nen. Der Geset­zes­beschluss ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Öff­nung Südtirols für den Tourismus.

“Die Sit­u­a­tion hat sich in Südtirol gut entwick­elt und wir wer­den uns daran gewöh­nen, mit Coro­na zu leben. Aus diesem Grund ist nach Wochen des Still­stands die Zeit reif, gesellschaftlich­es und wirtschaftlich­es Leben wieder zu ermöglichen, wenn auch in einem abgesicherten Modus. Bere­its in den näch­sten Tagen wer­den wir mit den Wieder­eröff­nungs­maß­nah­men starten. Wir tun dies in großer Ver­ant­wor­tung und wer­den schrit­tweise zur Nor­mal­ität zurück­kehren”, so Südtirols Regierungschef Arno Kompatscher.

Die Maß­nah­men, die in Zusam­me­nar­beit mit dem Südtirol­er San­itäts­be­trieb und weit­eren Experten erar­beit­et wur­den, stellen die Sicher­heit der Bevölkerung und kün­ftiger Gäste in den Vorder­grund. Die umfan­gre­ichen Sicher­heit­saufla­gen wur­den mit­tels eines eige­nen Südtirol­er Lan­des­ge­set­zes einge­führt. Südtirol geht damit seinen eige­nen Weg bei der Öff­nung von Gesellschaft und Wirtschaft in Ital­ien. Der Fokus liegt dabei zunächst auf ein­heimis­chen Gästen und, sobald die Mobil­ität zwis­chen den Regio­nen wieder erlaubt ist, auf Gästen aus Ital­ien. Für den Som­mer hofft die Region auf eine Aufhe­bung der Reisebeschränkun­gen vor allem in den wichtig­sten Märk­ten Deutsch­land, Öster­re­ich und Schweiz.

“Aus gesund­heitlich­er Sicht kön­nen wir heute sagen, dass wir über den Berg sind. Natür­lich haben wir keinen Erfahrungswert zu den Langzeit­fol­gen von Covid-19. Doch bei der Ausar­beitung der Maß­nah­men beri­eten uns anerkan­nte Experten aus Südtirol, die im inter­na­tionalen Aus­tausch ste­hen. Die Sit­u­a­tion in Südtirol hat sich sehr gut entwick­elt und dank rig­oros­er Maß­nah­men sind die Voraus­set­zun­gen gegeben, damit sich Südtirol zu ein­er der sich­er­sten Regio­nen im Alpen­raum entwick­elt, denn mit dem neuen Lan­des­ge­setz bieten wir einen der höch­sten Stan­dards in Europa. Der enge Aus­tausch und die Zusam­me­nar­beit mit der Hotel­lerie beweisen, dass hier mit sehr viel Ein­sicht und Umset­zungswillen gear­beit­et wird. Das freut mich sehr”, so Gesund­heit­s­lan­desrat Thomas Widmann.

Die Hotel­lerie und das Gast­gewerbe sehen die neuen Regelun­gen als einen wichti­gen Schritt zurück in eine neue Nor­mal­ität. “Die Gast­be­triebe Südtirols bere­it­en aktuell schon alles vor, um einen sicheren und sor­gen­freien Urlaub in Südtirol anbi­eten zu kön­nen”, sagt Man­fred Pinzger, Präsi­dent des Hote­liers- und Gast­wirte­ver­bands Südtirol (HGV). “Man wird wohl ler­nen müssen, mit dem Virus zu leben. Das bedeutet eine Umstel­lung der Infra­struk­tur unser­er Betriebe und auch des direk­ten Umgangs mit dem Gast. Die Südtirol­er Gast­ge­ber richt­en sich dabei nach den Empfehlun­gen der Experten. All unsere Hand­lun­gen sind jet­zt darauf gerichtet die größt­mögliche Sicher­heit in allen Betrieben Südtirols zu gewährleisten.”

Die Wochen des Lock­downs nutzten die Touris­musver­ant­wortlichen, um sich und die touris­tis­chen Anbi­eter auf die verän­derten Umstände best­möglich vorzu­bere­it­en. “Die let­zten Monate haben unsere Lebens­ge­wohn­heit­en radikal verän­dert”, erläutert der Gen­eraldirek­tor von IDM Südtirol, Erwin Hin­tereg­ger. “Die Her­stel­lung der Reise­frei­heit aus und in sichere Des­ti­na­tio­nen ist für Südtirols Touris­mus sehr wichtig, denn unsere Gäste sind von größter Bedeu­tung — wirtschaftlich, aber auch emo­tion­al. Ein Großteil der Gäste kommt schon seit vie­len Jahren immer in den gle­ichen Betrieb und wird als Teil der Fam­i­lie emp­fun­den. Das Ziel der Südtirol­er Gast­ge­ber ist es, sich die Ein­schätzung als sicheres Reiseziel zu ver­di­enen. Mit dem heute ver­ab­schiede­ten Gesetz befind­en wir uns auf dem richti­gen Weg, um in die Som­m­er­sai­son mit der höch­st­möglichen Sicher­heit zu starten.”

Die beschlosse­nen Maßnahmen

Das ver­ab­schiedete Gesetz bein­hal­tet unter anderem fol­gende Maß­nah­men zum Schutz der Gäste und der Bevölkerung:

- Im All­t­ag und in der Öffentlichkeit gilt es einen Min­destab­stand von zwei Metern einzuhal­ten, außer zwis­chen zusam­men­leben­den Mit­gliedern des­sel­ben Haushalts. Unter diesem Min­destab­stand von zwei Metern gilt die Pflicht zum Tra­gen eines Schutzes der Atemwege. An geschlosse­nen Orten, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, gilt eben­so die Verpflich­tung, die Atemwege zu schützen und trotz dieses Schutzes einen Abstand von einem Meter einzuhalten.

- Auf den Gemein­schafts­flächen von Hotels und anderen Beherber­gungs­be­trieben wird die Anzahl der Per­so­n­en, die sich gle­ichzeit­ig aufhal­ten dür­fen, beschränkt. Grund­sät­zlich gilt es, einen Abstand von zwei Metern einzuhal­ten. Aus­nah­men gibt es für Fam­i­lien und Per­so­n­en, die im sel­ben Zim­mer nächti­gen. Freibäder dür­fen öff­nen, Hal­len­bäder und Saunen im Moment nicht

- außer es han­delt sich beim Betrieb um eine soge­nan­nte “Covid-Pro­tect­ed-Area”, wo Mitar­beit­er und Gäste auf Covid-19 getestet sein müssen.

- In Restau­rants und Bars dür­fen sich nicht mehr Gäste aufhal­ten als es Sitz­plätze gibt. Die Tis­che müssen so gerei­ht sein, dass ein Abstand zwis­chen den Per­so­n­en von zwei Metern oder von einem Meter Rück­en an Rück­en gewährleis­tet ist, mit Aus­nahme für zusam­men­lebende Mit­glieder des­sel­ben Haushalts. Dieser Abstand kann nur unter­schrit­ten wer­den, wenn geeignete Tren­nvor­rich­tun­gen zwis­chen den Per­so­n­en instal­liert sind, um die Tröpfchen­in­fek­tion zu ver­hin­dern. Nur am Tisch kann auf das Tra­gen eines Schutzes der Atemwege verzichtet wer­den. Servierkräfte müssen Masken des Typs FFP2 verwenden.

- Die Kapaz­itäten im öffentlichen Nahverkehr sind auf max­i­mal 60 Prozent begren­zt. Im Fahrzeug und beim Ein- und Aussteigen gel­ten die Ein-Meter-Abstände. Fahrgäste dür­fen nur aus­gewiesene Plätze nutzen und müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

- Seil­bah­nen dür­fen max­i­mal zwei Drit­tel der erlaubten Per­so­n­enka­paz­ität in geschlosse­nen Gondeln mit Aus­nahme von zusam­menge­hören­den Mit­gliedern des­sel­ben Haushaltes befördern, in den Warte­bere­ichen müssen Min­destab­stände ein­halt­bar sein und aus­re­ichend Desin­fek­tion­s­mit­tel zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Die Kabi­nen wer­den außer­dem regelmäßig desinfiziert.

- Sport im Freien zu treiben ist wieder möglich, sofern es sich nicht um Mannschaftss­port han­delt und der Sicher­heitsab­stand von drei Metern zu anderen Per­so­n­en einge­hal­ten wird. Diese Regelung gilt nicht für zusam­men­lebende Mit­glieder des­sel­ben Haushalts. Bei Unter­schre­it­en des Abstands von drei Metern zwis­chen den Per­so­n­en muss ein Schutz der Atemwege ver­wen­det werden.

- Der Besuch von Museen ist unter Wahrung der all­ge­meinen Regeln, wie dem Tra­gen eines Gesichtss­chutzes, möglich.

- Alle Geschäfte und Han­dels­be­triebe kön­nen mit Inkraft­treten des Geset­zes ihre Arbeit wieder aufnehmen. Ein­weghand­schuhe sind vor allem beim Lebens­mit­telver- und ‑einkauf vorge­se­hen. Kassen­bere­iche sind mit ein­er Schutzvor­rich­tung abzutren­nen. Der Zugang zum Geschäft muss gestaffelt erfol­gen. Die Öff­nungszeit­en kön­nen zu diesem Zweck ver­längert wer­den. Mit Aus­nahme für kleine Geschäfte bis zu 50 Quadrat­meter gilt die 1/10-Regel. Dies bedeutet, dass im Han­dels­geschäft nur ein Kunde je zehn Quadrat­meter anwe­send sein kann.

- Eine von der Lan­desregierung ernan­nte fün­fköp­fige Kom­mis­sion von Fach­leuten aus Epi­demi­olo­gie, Sta­tis­tik, Hygiene und öffentliche Gesund­heit wird ein strik­tes Mon­i­tor­ing durch­führen und den Ver­lauf der Infek­tio­nen durch das neuar­tige Coro­n­avirus beobacht­en. Sollte die Infek­tion­skurve wieder ansteigen und sich Südtirol den Kapaz­itäts­gren­zen des Gesund­heits- und Pflegesys­tems näh­ern, schlägt diese Kom­mis­sion dem Lan­deshaupt­mann Maß­nah­men zur Ein­schränkung des Infek­tion­srisikos vor.

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