Feri­en­spie­le 2023 der Stadt Jülich

Im Febru­ar wur­den die Ange­bo­te freigeschaltet

Auf der städ­ti­schen Home­page unter www.juelich.de/ferienspiele wer­den die Infor­ma­tio­nen für alle Ange­bo­te mit den Anmel­de­for­mu­la­ren am 1. Febru­ar ab 7:30 Uhr frei­ge­schal­tet. Die Plät­ze wer­den in der Rei­hen­fol­ge des Ein­gangs des Anmel­de­bo­gens ver­ge­ben. Reser­vie­run­gen sind nicht möglich.

Das Anmel­de­ver­fah­ren läuft über­wie­gend digi­tal per E‑Mail. Inter­es­sier­te kön­nen den Fly­er aus­dru­cken, aus­fül­len und als Scan oder Foto an Eli­sa­beth Fasel-Rüde­busch, ferienspiele@juelich.de sen­den. Jede Mail erhält ein Ant­wort­schrei­ben. Erst mit die­ser Bestä­ti­gung ist die Buchung wirksam.

Wer kei­ne Mög­lich­keit zum Dru­cken hat, kann einen Fly­er per Mail oder tele­fo­nisch unter 02461–62411 anfor­dern. Für Berech­tig­te gibt es die Mög­lich­keit, den Bei­trag über das Bil­dungs- und Teil­ha­be­pa­ket abzu­rech­nen. Fra­gen wer­den ger­ne beantwortet.

Jülich – Krei­se – Kindertheater

Jülich

Am Don­ners­tag, den 23.02.2023 um 10:00 Uhr gas­tiert das HELI­OS Thea­ter aus Hamm mit sei­nem Stück „Krei­se“ im Kul­tur­bahn­hof Jülich. Das Fami­li­en­stück ist für alle begeis­ter­ten Kin­dern ab 2 Jah­re, wel­ches sich durch die Nähe zum Publi­kum auszeichnet.

Der Kreis des Lebens, der Freun­des­kreis, der Fami­li­en­kreis, der Umkreis. Der Lauf der Jah­res­zei­ten. Das Pla­ne­ten­sys­tem… Alles ver­läuft in Krei­sen. Alles klingt.

Kreise entstehen Foto: Walter G. Breuer
Krei­se ent­ste­hen
Foto: Wal­ter G. Breuer

Ein Stein schwingt über einer blau­en Flä­che. Ein Pla­net über dem Was­ser? Die Erde im All? Ein Pen­del? Der Lauf der Zeit? Oder ein­fach nur ein schwin­gen­der Stein?
Ein Eimer schwingt und ver­liert Sand, er dreht sei­ne Krei­se und malt dabei eine Spi­ra­le auf den blau­en Grund. Tie­re erschei­nen, Men­schen kom­men hin­zu, Welt ent­steht, Geschich­ten beginnen…

Eine Medi­ta­ti­on über die gro­ßen Fra­gen für 60 Zuschau­er, zwei Spie­ler, einen Stein, einen Eimer mit Sand, Pup­pen und Musik.

Kar­ten sind im VVK bei Tha­lia erhält­lich. Grup­pen­an­mel­dung sind über das Kul­tur­bü­ro der Stadt Jülich bei Frau Klin­ge­biel oder Frau Buch­kre­mer unter 02461/ 63–243 oder ‑416 mög­lich. Kin­der 6 € / Erwach­se­ne 8 €.

Jülich – Der „Hau­fen“ des Anstoßes

Hun­de­hal­ter und Rei­ter ver­scher­zen leicht­fer­tig Sympathien 

Hun­de und Pfer­de sind Sym­pa­thie­trä­ger – sowohl bei Kin­dern als auch bei Erwach­se­nen. Doch auch die größ­te Sym­pa­thie nutzt nichts, wenn man immer wie­der in den Kot der Tie­re tritt, der auf Baum­schei­ben, pri­va­ten und öffent­li­chen Grün­flä­chen, Geh- und Rad­we­gen lie­gen bleibt.

Wer auf Stra­ßen und in Anla­gen Tie­re mit sich führt, muss dafür sor­gen, dass Geh­we­ge und Anla­gen nicht ver­un­rei­nigt wer­den. Geschieht dies doch, so sind die Hau­fen von den Auf­sichts­per­so­nen zu ent­fer­nen. Wer­den die Hun­de­hau­fen oder Pfer­de­äp­fel nicht ent­fernt, so han­delt es sich um eine Ord­nungs­wid­rig­keit, die mit einer Geld­bu­ße geahn­det wer­den kann.

Im Ein­zel­fall kön­nen Buß­gel­der bis zu einer Höhe von 1.000 € ver­hängt werden.

Wer Hun­de oder Pfer­de aus­führt – auch in den Stadt­tei­len – hat den Kot sei­nes Tie­res zu ent­fer­nen. Des­halb sind ent­spre­chen­de Plas­tik­tü­ten o.ä. mit­zu­füh­ren und auch zu benutzen.

Außer­dem gehö­ren die gefüll­ten Hun­de­kot­beu­tel oder ande­ren Auf­nah­me­be­hält­nis­se in die Rest­müll­ton­nen und nicht als „Wurf­ge­schos­se“ in die Bäu­me oder Büsche. Soll­ten kei­ne Rest­müll­ton­nen in der direk­ten Nähe ste­hen, dann müs­sen die Beutel/Aufnahmebehältnisse – wie jeder ande­re Müll auch – solan­ge mit­ge­führt wer­den, bis sie rich­tig ent­sorgt wer­den können.

Ver­stö­ße wer­den durch Mit­ar­bei­ten­de der Stadt Jülich zur Anzei­ge gebracht. Aber auch Pri­vat­per­so­nen kön­nen eine ent­spre­chen­de Anzei­ge bei der Stadt Jülich, Ord­nungs­amt, erstatten.

Ein herz­li­ches Dan­ke­schön sagt die Stadt Jülich allen, die die Hin­ter­las­sen­schaf­ten ihrer Lieb­lin­ge entfernen.

 

Jülich – Mitt­wochs­club im Februar

Mit­tei­lung des Jüli­cher Geschichts­ver­ein 1923 e.V./Museum Zita­del­le Jülich

Jülich

Im Rah­men des „Mitt­wochs­clubs“ von Jüli­cher Geschichts­ver­ein und Muse­um Zita­del­le Jülich fin­det in der Schloss­ka­pel­le der Zita­del­le Jülich ein wei­te­rer Vor­trag in der Rei­he „Mark­stei­ne deut­scher Geschich­te aus rhei­ni­scher Per­spek­ti­ve“ statt. Prof. Dr. Chris­toph Nonn, Hein­rich-Hei­ne-Uni­ver­si­tät Düs­sel­dorf, refe­riert am Mitt­woch, dem 22. Febru­ar 2023, um 19.30 Uhr über das Thema:

1923 – Wen­de­jahr der Wei­ma­rer Repu­blik im Westen.
Die Jah­re zwi­schen den Enden des Ers­ten Welt­krie­ges und den Anfän­gen des Zwei­ten Welt­krie­ges, die im deutsch­spra­chi­gen Euro­pa gemein­hin als „Zwi­schen­kriegs­zeit“ bezeich­net wer­den, wer­den ganz unter­schied­lich gedeu­tet, je nach Blick­win­kel unter ande­rem als „Urka­ta­stro­phe“ oder als „Höl­len­sturz“, ins­ge­samt aber als Pha­se beson­ders aus­ge­präg­ter poli­ti­scher und wirt­schaft­li­cher Insta­bi­li­tät und Krisenhaftigkeit.

Der Vor­trag fokus­siert vor allem auf das Jahr 1923, das mit Hyper­in­fla­ti­on, sepa­ra­tis­ti­schen Unru­hen und Ruhr­kampf von einer dich­ten Fol­ge von Kri­sen geprägt war, die zum Wen­de­punkt der jun­gen Wei­ma­rer Repu­blik im Wes­ten wurde.

Der Vor­trag wird par­al­lel vir­tu­ell über­tra­gen. Der Ein­wahl­link ist auf der Inter­net­sei­te www.juelicher-geschichtsverein.de hin­ter­legt. Ein­tritt und Zugang sind frei.

Jülich – Nar­ren stür­men das Rathaus

Stadt­schlüs­sel wur­de an Prinz Björn II. übergeben

Pünkt­lich um 11.11 Uhr an Wei­ber­fast­nacht war es wie­der so weit: zahl­rei­che När­rin­nen und Nar­ren stürm­ten das Jüli­cher Rat­haus. Bereit­wil­lig über­gab Bür­ger­meis­ter Axel Fuchs den Stadt­schlüs­sel an Prinz Björn II. Er über­nahm mit Freu­de die Herr­schaft über das Rat­haus und fei­er­te mit den Jüli­cher Jecken.

Zahl­rei­che Jüli­cher Kar­ne­vals­ge­sell­schaf­ten boten mit ihren Gast­auf­trit­ten im Rat­haus bes­te Unterhaltung.

Unter dem Ordens­mot­to „Nach Hoch­was­ser und trotz Coro­na-Qual – wir fei­ern wie­der Kar­ne­val“ sorg­te auch in die­sem Jahr der Per­so­nal­rat mit Unter­stüt­zung zahl­rei­cher Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen für das när­ri­sche Pro­gramm und das leib­li­che Wohl der Gäste.

Lega­le Frei­flä­chen für Graffiti-Kunst

Jüli­cher Fami­lie Pet­zi über­nimmt Paten­schaft für wei­te­re Kunstwerke

Jülich. Am Pump-Track ent­ste­hen auf Initia­ti­ve der jugend­li­chen Nut­zer nach und nach Graf­fi­ti-Kunst­wer­ke. Der Künst­ler Kon­stan­tin Pet­zi steht als Pate zur Verfügung.

Für Graf­fi­ti-Spray­er ist es oft­mals schwer, lega­le Plät­ze für ihre Kunst­wer­ke zu fin­den. Aus die­sem Grun­de hat sich die Jüli­cher Fami­lie Pet­zi, die sich sehr inten­siv um das Gesche­hen rund um den Pump-Track enga­giert, mit einer Bit­te an die Stadt­ver­wal­tung Jülich gewandt:

Die Wän­de der Umklei­de­ka­bi­nen am Karl-Knipp­rath-Sta­di­on wären idea­le Frei­flä­chen für Spray­er, um legal die Kunst an den Mann und an die Frau zu bringen.

Familie Petzi präsentiert das erste Gaffiti-Werk an den bisher kahlen Mauern - zur Freude von Bürgermeister Axel Fuchs (l.) und Achim Maris vom Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport (2.v.l.). Fotos: Stadt Jülich/Gisa Stein (1) und Marina Petzi (2).
Fami­lie Pet­zi prä­sen­tiert das ers­te Gaf­fi­ti-Werk an den bis­her kah­len Mau­ern – zur Freu­de von Bür­ger­meis­ter Axel Fuchs (l.) und Achim Maris vom Amt für Kin­der, Jugend, Schu­le und Sport (2.v.l.). Fotos: Stadt Jülich/Gisa Stein (1) und Mari­na Pet­zi (2).

Von die­ser Idee war Achim Maris, Mit­ar­bei­ter vom Amt für Kin­der, Jugend, Schu­le und Sport direkt begeis­tert: „Wir haben mit der Fami­lie Pet­zi sehr enga­gier­te Men­schen, die sich sehr vor­bild­lich um die Belan­ge rund um die Pump-Track-Anla­ge küm­mern und mit Kon­stan­tin Pet­zi einen Graf­fi­ti-Künst­ler, dem wir ger­ne den Raum ermög­li­chen, lega­le Flä­chen in Zusam­men­ar­beit mit den Jugend­li­chen zu besprühen.“

Kurz­um wur­de der Wunsch an den Bür­ger­meis­ter Axel Fuchs her­an­ge­tra­gen, der eben­falls sofort begeis­tert war. „Ich freue mich über jede Maß­nah­me, die die Stadt ver­schö­nern hilft und die­ses außer­ge­wöhn­li­che Enga­ge­ment der Fami­lie Pet­zi gehört ein­deu­tig dazu“, so Fuchs.

In Paten­schaft von Kon­stan­tin Pet­zi wer­den nun lega­le Graf­fi­ti-Kunst­wer­ke an den Wän­den der Umklei­de­ka­bi­nen ent­ste­hen, die direkt von der Pump-Track-Anla­ge betrach­tet wer­den können.

Jülich – Unfall mit rund 40.000 Euro Sachschaden

Jülich (ots)

Auf der K15 bei Kos­lar hat sich am Diens­tag ein Unfall ereig­net, bei dem es zu einem hohen Sach­scha­den kam.

Ein 88 Jah­re alter Mann aus Bar­men war gegen 10:00 Uhr auf der K15 in Rich­tung unter­wegs. Wegen der tief ste­hen­den Son­ne bemerk­te der Mann nicht, dass ein vor ihm fah­ren­der 39-Jäh­ri­ger aus Jülich abbrems­te, um nach links auf einen Feld­weg abzubiegen.

Der 88-Jäh­ri­ge fuhr dem Jüli­cher in der Fol­ge unge­bremst auf, wobei bei­de Fahr­zeu­ge stark beschä­digt wur­den. Der 88-Jäh­ri­ge wur­de bei dem Unfall leicht ver­letzt. Der 39-Jäh­ri­ge blieb unver­letzt. Es ent­stand zudem ein Sach­scha­den in Höhe von rund 40.000 Euro.

Zur aktu­el­len Jah­res­zeit muss mit tief ste­hen­der Son­ne und davon aus­ge­hen­der Sicht­be­hin­de­run­gen gerech­net wer­den. Den­ken Sie dar­an, dass Ihre Sicht in Rich­tung Son­ne ein­ge­schränkt sein könn­te und stel­len Sie sich auf eine Beein­träch­ti­gung Ihres Blick­felds ein. Klap­pen Sie recht­zei­tig die Son­nen­blen­de her­un­ter und sor­gen Sie schon vor Fahrt­an­tritt für sau­be­re Schei­ben. Schmut­zi­ge Front­schei­ben erschwe­ren bei tief­stehen­der Son­ne zusätz­lich die Sicht. Dies gilt auch für Brillengläser.

Fah­ren Sie zudem vor­aus­schau­end und mit genü­gend Abstand sowie ange­pass­ter Geschwindigkeit.

Jülich – Betrü­ger gibt sich hilfsbereit

Jülich (ots)

Auf der Heins­ber­ger Stra­ße in Jülich ist eine 87-Jäh­ri­ge am Sams­tag (11.02.2023) einem Betrug zum Opfer gefal­len. Die Poli­zei hofft auf Hinweise.

Gegen 14:00 Uhr kam die Frau aus Jülich vom Ein­kau­fen zurück. Vor ihrem Haus bot ihr ein Unbe­kann­ter Hil­fe beim Tra­gen der Taschen an, die die 87-Jäh­ri­ge dan­kend annahm. In der Woh­nung offen­bar­te der Unbe­kann­te der Dame dann, dass er die Lei­tun­gen prü­fen müsse.

Er wies die 87-Jäh­ri­ge dann an, die Lei­tun­gen im Bad auf- und zuzu­dre­hen, wäh­rend er selbst in der Tür des Bade­zim­mers stand. Zeit­gleich gelang­te jedoch ver­mut­lich ein Mit­tä­ter in die Woh­nung, der unbe­merkt Schmuck aus der Woh­nung ent­wen­den konn­te. Erst am Abend bemerk­te die Senio­rin den Dieb­stahl und mel­de­te sich bei der Polizei.

Die Poli­zei hofft jetzt auf Zeu­gen, die in der Zeit zwi­schen 14:00 Uhr und 14:30 Uhr im Bereich der Heins­ber­ger Stra­ße etwas Auf­fäl­li­ges beob­ach­tet haben. Der Unbe­kann­te, der Hil­fe beim Tra­gen der Tasche der Geschä­dig­ten anbot, wird zudem wie folgt beschrieben:

   - männlich
   - 40 bis 45 Jahre
   - akzentfreies Deutsch
   - "Knopf" im Ohr

Zeu­gen, die sach­dien­li­che Hin­wei­se geben kön­nen, wer­den gebe­ten sich an die Leit­stel­le der Poli­zei zu wen­den: 02421 949‑6425.

Jülich – Stra­ßen­sper­run­gen wegen Weiberfastnacht

Stra­ßen­sper­run­gen wegen Weiberfastnachtsdisco

Die Kur­fürs­ten­stra­ße (Bereich Römerstraße/Kölnstraße) und die obe­re Köln­stra­ße wer­den Alt­wei­ber (16.02.2023) wäh­rend der Wei­ber­fast­nachts­dis­co auf dem Schloss­platz für den Durch­gangs­ver­kehr in der Zeit vom 10.00 Uhr bis ca. 20.00 Uhr gesperrt. Für den glei­chen Zeit­raum wer­den Hal­te­ver­bots­schil­der auf den Park­plät­zen aufgestellt.

Anwoh­ner und Ver­kehrs­teil­neh­mer wer­den um Beach­tung und Ver­ständ­nis für die vor­über­ge­hen­den Erschwer­nis­se gebeten.

Jülich – Glas­frei zur Jugenddisco

Glas­frei zur Jugend­dis­co am 16.02.2023 – Alt­wei­ber –  in die Innenstadt

Es ist zu erwar­ten, dass die Jugend­schutz­ver­an­stal­tung 2023 auf dem Schloss­platz wie­der ca. 2000–3000 vor­wie­gend Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne anlo­cken wird. Erfah­run­gen vor dem erst­ma­li­gen Glas­ver­bot 2010 in Jülich haben gezeigt, dass der Ein­satz von Glas­ge­trän­ke­be­häl­tern an sol­chen Tagen grund­sätz­lich mit Gefah­ren ver­bun­den ist. Durch die hohe Besu­cher­an­zahl der Jugend­schutz­ver­an­stal­tung kam es vor 2010, bedingt durch die mit­ge­führ­ten Glas­be­häl­ter und durch die unsach­ge­mä­ße Ent­sor­gung, zu erheb­li­chem Glas­bruch im unmit­tel­ba­ren Umfeld des Fest­zel­tes und zu teil­wei­sen Ver­let­zun­gen der Besucher.

Die Glas­ver­bo­te der letz­ten Jah­re haben sich bewährt. Es gab kei­ne Schnitt­ver­let­zun­gen auf­grund von Glas­bruch und die Ver­un­rei­ni­gun­gen, ins­be­son­de­re in der Köln­stra­ße, in Jülich waren sehr gering.

Um die­se posi­ti­ven Effek­te auch für die Ver­an­stal­tung in 2023 wie­der zu erhal­ten, hat der Stadt­rat den Erlass der „Ord­nungs­be­hörd­li­chen Ver­ord­nung für ein Ver­bot des Mit­füh­rens und des Ver­kaufs von Geträn­ken in Glas­be­häl­tern in bestimm­ten Stra­ßen / Berei­chen in der Stadt Jülich am 15.02.2023“ ein­stim­mig beschlossen.

Was bedeu­tet die Ver­ord­nung im Einzelnen?

Durch die Ver­bo­te soll sicher­ge­stellt wer­den, dass kei­ne Glas­be­häl­ter in den Ver­an­stal­tungs­be­reich und auf die umlie­gen­den Stra­ßen und Plät­ze gelan­gen. Es dür­fen somit kei­ne Geträn­ke (sowohl alko­ho­li­sche als auch nicht alko­ho­li­sche Geträn­ke) in Glas­fla­schen mit­ge­führt wer­den, wenn die­se in dem nach­ge­nann­ten Gel­tungs­be­reich der Ver­ord­nung kon­su­miert wer­den sollen.

Von dem gene­rel­len Mitführungsverbot/Verkaufsverbot von Glas­ge­trän­ke­be­häl­tern sind ledig­lich die­je­ni­gen Per­so­nen aus­zu­neh­men, die Glas­be­häl­ter offen­sicht­lich und aus­schließ­lich zum häus­li­chen Gebrauch mit­füh­ren. Damit besteht für Bewoh­ner inner­halb des Ver­ord­nungs­ge­bie­tes die Mög­lich­keit, Geträn­ke in Glas­fla­schen nach Hau­se zu bringen.

Wo gel­ten die Verbote?

Der räum­li­che Gel­tungs­be­reich die­ser Ver­ord­nung umfasst den Bereich, der durch die nach­fol­gend auf­ge­führ­ten Stra­ßen begrenzt wird:

Römer­stra­ße, Gro­ße Rur­stra­ße, Schüt­zen­stra­ße, Schirm­er­stra­ße, Düs­sel­dor­fer Stra­ße, süd­li­cher Zita­del­len­gra­ben (von Düs­sel­dor­fer Stra­ße bis Kur­fürs­ten­stra­ße), Kur­fürs­ten­stra­ße, Römerstraße.

Neben die­sem begrenz­ten Bereich umfasst die­se Ver­ord­nung auch die Straßen/Bereiche:

Aache­ner Stra­ße (ab Ell­bach­stra­ße), Düs­sel­dor­fer Stra­ße und Propst-Bech­te-Platz sowie

den süd­li­chen Zita­del­len­gra­ben (von Düs­sel­dor­fer Stra­ße bis Kurfürstenstraße).

Wie wer­den die Ver­bo­te überwacht?

Kon­troll­stel­len sind in der Nähe des Ver­an­stal­tungs­zel­tes ein­ge­rich­tet, an denen das Ord­nungs­amt und die Poli­zei die Besu­cher hin­sicht­lich even­tu­el­ler Glas­fla­schen kontrollieren.

Dane­ben gibt es auch soge­nann­te „mobi­le“ Über­wa­chungs­kräf­te, die die Ver­bo­te im gesam­ten Gel­tungs­be­reich der Ver­ord­nung überwachen.

Wel­che Kon­se­quen­zen hat ein Ver­stoß gegen die Verordnung? 

Wer gegen die Ver­ord­nung ver­stößt, han­delt ord­nungs­wid­rig. Die­se Ord­nungs­wid­rig­keit kann bei Fahr­läs­sig­keit mit einer Geld­bu­ße bis 500,- Euro, bei Vor­satz sogar mit einer Geld­bu­ße bis zu 1.000,- Euro geahn­det werden.

Mit­ge­führ­te bzw. durch Zuwi­der­hand­lung gegen die­se Ver­ord­nung erlang­te Geträn­ke in Glas­be­häl­tern wer­den von den Über­wa­chungs­kräf­ten ein­ge­zo­gen und entsorgt!

Was ist sonst noch zu beachten?

  1. Alko­hol

Nach dem Jugend­schutz­ge­setz dürfen

-     Bier und Wein von Jugend­li­chen nur ab 16 Jah­ren (Aus­nah­me: 14 – 16-Jäh­ri­ge in Beglei­tung einer per­so­nen­sor­ge­be­rech­tig­ten Per­son –Eltern/Vormund)

-     brannt­wein­hal­ti­ge Geträn­ke (z.B. auch Alko­pops, alko­ho­li­sche Mix­ge­trän­ke, Gin, Rum, Jäger­meis­ter, Wod­ka) nur von Per­so­nen ab 18 Jah­ren ver­zehrt werden.

  1. Rau­chen

Nach dem Jugend­schutz­ge­setz dür­fen in der Öffent­lich­keit nur Per­so­nen ab 18 Jah­re rauchen.

  1. Ver­un­rei­ni­gun­gen sowie „wil­des Urinieren“

Ver­un­rei­ni­gun­gen jeg­li­cher Art (wie z.B. das Weg­wer­fen von Plas­tik- oder Glas­fla­schen) oder auch „wil­des Uri­nie­ren“ stel­len eben­falls eine Ord­nungs­wid­rig­keit dar, die mit einer Geld­bu­ße bis zu 1.000,- € geahn­det wer­den kann.

Ord­nungs­amt und Poli­zei über­wa­chen auch die­se Ver­stö­ße vor Ort.

Hin­weis:

Um das „wil­de Uri­nie­ren“ zu ver­hin­dern, steht auch in die­sem Jahr wie­der ein Toi­let­ten­wa­gen vor dem Zelt zur kos­ten­lo­sen Benut­zung zur Verfügung!

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