Jülich – Sper­rung der “Ufer­stra­ße”

Kanal- und Stra­ßen­bau­ar­bei­ten „Ufer­stra­ße“ in Jülich

Auf­grund erfor­der­li­cher Kanal- und Stra­ßen­bau­ar­bei­ten muss die Ufer­stra­ße in Kirch­berg vom 06.03.2023 bis vor­aus­sicht­lich Ende 2023 kom­plett für den Durch­gangs­ver­kehr gesperrt wer­den. Der Anlie­ger­ver­kehr bis zur Bau­stel­le ist frei. Ent­spre­chen­de Umlei­tun­gen wer­den ausgeschildert.

Die Ver­kehrs­teil­neh­mer wer­den gebe­ten den Bau­stel­len­be­reich zu umfah­ren. Für die Behin­de­rung wird um Ver­ständ­nis gebeten.

36. Jüli­cher Bücher­bör­se („JüB­üBö“)

Jülich

In die­sem Jahr ist alles anders: Gewöhn­lich fin­det die Jüli­cher Bücher­bör­se („JüB­üBö“) des Jüli­cher Geschichts­ver­eins 1923 e.V. in Zusam­men­ar­beit mit dem Muse­um Zita­del­le Jülich und dem För­der­ver­ein Stadt­bü­che­rei Jülich e.V. all­jähr­lich am Sonn­tag nach Ascher­mitt­woch statt. Aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den wird die 36. JüB­üBö jedoch eine Woche spä­ter, am Sonn­tag, 5. März 2023, im PZ des Gym­na­si­ums Zita­del­le der Stadt Jülich von 10.30 bis 13.00 Uhr durchgeführt.

Der Jüli­cher Geschichts­ver­ein stellt bei die­ser Gele­gen­heit sein umfang­rei­ches Jah­res­pro­gramm vor, das ganz im Zei­chen des 100 jäh­ri­gen Ver­eins­ju­bi­lä­ums und des Pro­jek­tes „Stadt­Räu­me“ steht. Das Pro­gramm kann auch unter der neu gestal­te­ten Inter­net­sei­te www.juelicher-geschichtsverein.de abge­ru­fen werden.

Wer in den ver­gan­ge­nen drei Jah­ren noch nicht die Mög­lich­keit hat­te, sei­ne Jah­res­ga­ben für 2019 und 2020 abzu­ho­len, kann dies wäh­rend der JüB­üBö nach­ho­len. Zudem stellt der Jüli­cher Geschichts­ver­ein sei­ne aktu­el­le Ver­öf­fent­li­chung „Spu­ren in der Land­schaft. Maria von Gel­dern 1380–1429“ vor. Neu­mit­glie­der erhal­ten den Band an die­sem Tag als Begrüßungsgabe.

Die 36. JüB­üBö bie­tet die Chan­ce für jeden Freund der Jüli­cher Geschich­te, sei­nen Bestand zu kom­plet­tie­ren und Dublet­ten in die rich­ti­gen Hän­de zu geben. Bit­te kei­ne Bücher weg­wer­fen, der Jüli­cher Geschichts­ver­ein nimmt Bücher mit stadt- und regio­nal­his­to­ri­schen The­men entgegen.

Jülich – Schau­spiel­kurs für Senioren

Schau­spiel­kurs für Senio­ren in der Musik­schu­le – die Zweite!

„Ich bin ganz begeis­tert, weil ers­tens der Geist geweckt wird, aber auch Spra­che und Kör­per trai­niert wer­den.“ Das Resü­mee der Teil­neh­mer des ers­ten Schau­spiel­kur­ses für Senio­ren an der Musik­schu­le Jülich fällt nach einem Jahr durch­weg posi­tiv aus. „Wir haben zum Glück einen Fach­mann, der uns sehr viel ver­mit­telt hat“, fügt Mar­lie­se Fel­den vom Jüli­cher Senio­ren­bei­rat hin­zu, die als Teil­neh­me­rin der ers­ten Stun­de dabei ist.

Besag­ter Fach­mann ist René Blan­che, der seit 12 Jah­ren die Aache­ner Schau­spiel­schu­le lei­tet und auf eine frucht­ba­re­re Zusam­men­ar­beit mit der Musik­schu­le zurück­blickt. „Die Mit­tel der pro­fes­sio­nel­len Schau­spiel­aus­bil­dung ein­zu­set­zen, hat im Senio­ren­kurs beson­de­re Freu­de berei­tet, da wir neben dem Spaß am Schau­spiel die Kon­zen­tra­ti­ons­fä­hig­keit, die Beob­ach­tungs­ga­be und die Vor­stel­lungs­kraft steigern.“

Im ver­gan­ge­nen Herbst konn­te der Senio­ren­kurs vor aus­ver­kauf­tem Haus im Jüli­cher Schul­zen­trum bei einer eige­nen Auf­füh­rung zei­gen, was er gelernt hat und bekam reich­lich Applaus beim eigens ent­wor­fe­nen Pro­gramm „Sze­nen, die die Welt bedeuten“.

Dies soll­te eigent­lich die Abschluss­ver­an­stal­tung des Senio­ren­kur­ses sein, doch die Begeis­te­rung der Teil­neh­mer war so groß, dass man um wei­te­re vier Mona­te ver­län­ger­te. Noch bis zum 1. März arbei­tet man in Koope­ra­ti­on mit der Düre­ner Kri­mi­nal­po­li­zei und insze­niert Sze­nen, die die Zuschau­er vor Trick­be­trü­gern war­nen sollen.

Aber dann fällt der Start­schuss für einen neu­en Senio­ren­kurs, zu dem sich Inter­es­sier­te ab sofort bei der Musik­schu­le anmel­den kön­nen. Der Schau­spiel­kurs fin­det immer mitt­wochs von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr in der Aula der Musik­schu­le statt. (Kurs­ge­bühr: 55,-€/Monat) Zudem wird am 8. März um 10.00h eine Schnup­per­stun­de ange­bo­ten (Anmel­dung unter: musikschule@juelich.de)

„Wir sind zuver­sicht­lich, dass wir an den Erfolg des ers­ten Senio­ren­kur­ses anknüp­fen kön­nen und hof­fen, dass die neue Grup­pe min­des­tens genau so viel Freu­de und Lust am Schau­spiel emp­fin­den wird“, fügt Bern­hard Dol­fus, der Lei­ter der Musik­schu­le hinzu.

Ter­mi­ne:

Schnup­per­stun­de: 8. März, 10.00h in der Aula der Musikschule

Kurs­be­ginn: 15. März, 10.00h in der Aula der Musikschule

Kurs­ge­bühr: monat­lich 55,-€

Anmel­dung: musikschule@juelich.de

Jülich – 8 ver­letz­te Per­so­nen bei Verkehrsunfall

Acht ver­letz­te Per­so­nen und erheb­li­cher Sach­scha­den ist die Fol­ge eines Auffahrunfalls

Jülich (ots)

Zu einem fol­gen­schwe­ren Ver­kehrs­un­fall kam es am Frei­tag­nach­mit­tag, gegen 14:15, auf der L136 / Abfahrt Bour­heim. Eine 26jährige Jüli­che­rin befuhr die Aache­ner Land­stra­ße aus Rich­tung Jülich in Rich­tung Alden­ho­ven und über­sah den Pkw einer 43 jäh­ri­gen Jüli­che­rin, wel­cher ver­kehrs­be­dingt hin­ter einem links­ab­bie­gen­den Pkw eines 69 jäh­ri­gen Jüli­chers stand.

Durch den Auf­prall wur­de das war­ten­de Fahr­zeug auf den Abbie­gen­den gescho­ben. Ins­ge­samt 7 Per­so­nen wur­den leicht und der 19jährige Bei­fah­rer der Unfall­ver­ur­sa­che­rin schwer­ver­letzt. Es ent­stand erheb­li­cher Sach­scha­den der auf annä­hernd 40.000 Euro geschätzt wurde.

Die Land­stra­ße muss­te für 1 Stun­de gesperrt wer­den, die Ver­letz­ten wur­den zur Unter­su­chung und zur sta­tio­nä­ren Auf­nah­me in umlie­gen­de Kran­ken­häu­ser verbracht.

Jülich – Gefähr­dung durch Trickbetrug

Der Senio­ren­bei­rat lädt die Poli­zei in den Kul­tur­bahn­hof ein

Kri­mi­nel­le Machen­schaf­ten an der Haus­tür und am Tele­fon wer­den immer raf­fi­nier­ter. Im Rah­men der Vor­trags­rei­he des Senio­ren­bei­ra­tes der Stadt Jülich wird Mar­kus Ger­hold von der Kri­po Düren/Jülich über die Gefah­ren spre­chen, denen Senio­rin­nen und Senio­ren aus­ge­setzt sind

  • durch Trick­be­trug am Telefon,
  • durch Trick­dieb­stahl im Haus und auf der Straße.

Der Beam­te wird über Sicher­heits­er­for­der­nis­se und ‑maß­nah­men refe­rie­ren und Mög­lich­kei­ten der Vor­beu­gung und des Schut­zes vorstellen.

Zudem wer­den mit Hil­fe der Senio­ren-Schau­spiel­grup­pe aus dem Koope­ra­ti­ons­pro­jekt der Musik­schu­le Jülich und der Schau­spiel­schu­le Aachen unter der Lei­tung von Renè Blan­che, typi­sche Situa­tio­nen anschau­lich dar­ge­stellt. Anschlie­ßend ist Gele­gen­heit zur Diskussion.

Die Ver­an­stal­tung fin­det statt am:

 

Don­ners­tag, 02.03.2023

um 15.00 Uhr

im Kul­tur­bahn­hof Jülich,

Bahn­hofstr. 13

 

Alle Senio­rin­nen und Senio­ren sind herz­lich eingeladen.

Eine Anmel­dung ist nicht erforderlich.

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Ver­an­stal­ter: Stadt Jülich – Seniorenbeirat

Tele­fon: 02461–63211 – Mail: SHaxha@juelich.de

Jülich – Laza­rus stolz „gepreckt“

Bür­ger­meis­ter als Ordens­trä­ger und am Tuch aktiv

Jülich. Sicht­lich bewegt war Bür­ger­meis­ter Axel Fuchs am Veil­chen­diens­tag als „Axcel­sus“ den gan­zen Tag im Ein­satz – für den Kar­ne­val und das his­to­ri­sche Brauchtum. 

Bereits am Mor­gen star­te­te die His­to­ri­sche Gesell­schaft Laza­rus Stroh­ma­nus Jülich am Hexen­turm mit ihrem tra­di­tio­nel­len Umzug am Veil­chen­diens­tag durch die Jüli­cher Innen­stadt. Mit­ten­drin Bür­ger­meis­ter Axel Fuchs als Ordens­trä­ger und dies­jäh­ri­ger „Pat­tühm“.

Stan­des­ge­mäß wur­de er zuhau­se abge­holt und zog anschlie­ßend mit der Gesell­schaft durch Jülich, wo sich bis zum Abend die Men­schen am „Pre­cken“ erfreuten.

Wich­ti­ge Sta­ti­on war zudem sei­ne Anspra­che auf dem Markt­platz, wo dem Auf­wer­fen der Stroh­pup­pe meh­re­re Hun­dert „Jecke“ zuju­bel­ten. Höhe­punkt war dann am Abend das „Begräb­nis“ der Laza­rus-Stroh­pup­pe in der Rur.

Jülich – jetzt bewer­ben: Schöf­fen­wahl 2023

Bewer­bun­gen ab sofort möglich!

In NRW wer­den in die­sem Jahr Lai­en­rich­ter für Straf­ver­fah­ren an Amts- und Land­ge­rich­ten gewählt. 

Die Stadt Jülich sucht Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die als Schöffe/Schöffin fun­gie­ren möch­ten. Die Amts­zeit läuft von 2024 bis 2028. 

In die­sem Jahr fin­det die Wahl der Schöf­fen für Straf­kam­mer und Schöf­fen­ge­richt für die Amts­pe­ri­ode 2024 – 2028 statt. Die Stadt Jülich muss min­des­tens 13 Schöf­fen für die Straf­kam­mer und 3 Schöf­fen für das Schöf­fen­ge­richt benennen.

Auf­ga­be der Schöf­fin­nen und Schöf­fen ist es, als Lai­en­rich­ter neben dem haupt­amt­li­chen Rich­ter Recht zu spre­chen. Eine Schöf­fin oder ein Schöf­fe muss kei­ne juris­ti­sche Vor­bil­dung haben.

Vor­aus­set­zun­gen:

  • min­des­tens 25 Jah­re alt, jedoch nicht älter als 70 Jahre
  • Haupt­wohn­sitz im Stadt­ge­biet der Stadt Jülich
  • Fähig­keit zur Beklei­dung öffent­li­cher Ämter

Bis zum 30.06.2023 müs­sen Vor­schlags­lis­ten für die Schöf­fen­wahl erstellt wer­den. Über die Auf­nah­me in die­se Vor­schlags­lis­te ent­schei­det der Rat der Stadt Jülich. In die­ser Vor­schlags­lis­te sol­len alle Grup­pen der Bevöl­ke­rung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozia­ler Stel­lung ange­mes­sen Berück­sich­ti­gung finden.

Beim Amts­ge­richt Jülich tritt in der Zeit vom 16.09. – 15.10.2023 ein Aus­schuss zusam­men, der die Schöf­fin­nen und Schöf­fen aus den Vor­schlags­lis­ten wählt.

Inter­es­sier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den daher gebe­ten, sich spä­tes­tens bis zum 30.04.2023 schrift­lich bei der Stadt­ver­wal­tung Jülich, Amt für Rats- und Rechts­an­ge­le­gen­hei­ten zu bewerben. 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sowie das Bewer­bungs­for­mu­lar fin­den Inter­es­sier­te unter www.schoeffenwahl.de.

Für Rück­fra­gen steht Ihnen das Amt für Rats- u. Rechts­an­ge­le­gen­hei­ten ger­ne zur Ver­fü­gung (Tele­fon­num­mer: 0246163 376 oder Email: rechtsamt@juelich.de).

 

Jülich – Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung steht an!

Denk­mal­be­reichs­sat­zung „Renais­sance-Stadt­grund­riss mit Befes­ti­gungs­wer­ken und Wallanlagen“.

Mit Beschluss vom 15.12.2022 hat der Rat der Stadt Jülich die Ver­wal­tung mit einer Auf­stel­lung der Denk­mal­be­reichs­sat­zung der Stadt Jülich für den Denk­mal­be­reich Nr. 1 „Renais­sance-Stadt­grund­riss mit Befes­ti­gungs­wer­ken und Wall­an­la­gen“ beauftragt.

Teil des Auf­stel­lungs­ver­fah­rens ist gemäß § 10 Abs. 4 Denk­mal­schutz­ge­setz (DSchG) NRW die Betei­li­gung der Öffent­lich­keit, wie mit der amt­li­chen Bekannt­ma­chung der Stadt Jülich vom 23.12.2022 bereits angekündigt.

In der Zeit bis ein­schließ­lich 28.02.2023 besteht Gele­gen­heit, den Sat­zungs­ent­wurf mit allen dazu­ge­hö­ri­gen Unter­la­gen ein­zu­se­hen und sich ggf. dazu zu äußern.

Ein­zu­se­hen ist der Ent­wurf der Denk­mal­be­reichs­sat­zung zum einen bei der Stadt­ver­wal­tung Jülich, Gro­ße Rur­stra­ße 17 (NG, Raum 210), wäh­rend der Dienststunden

  • mon­tags bis frei­tags von 8.30 – 12.00 Uhr
  • mon­tags bis mitt­wochs von 14.00 – 15.30 Uhr
  • don­ners­tags von 14.00 – 16.30 Uhr

Zusätz­lich haben Inter­es­sier­te die Mög­lich­keit, die Unter­la­gen zu die­sem Ver­fah­ren im genann­ten Zeit­raum online auf­zu­ru­fen, auf der städ­ti­schen Home­page unter https://www.juelich.de/beteiligung – ÖFFENT­LI­CHE AUS­LE­GUNG – Sat­zun­gen – „Denk­mal­be­reichs­sat­zung der Stadt Jülich für den Denk­mal­be­reich Nr. 1 „Renais­sance-Stadt­grund­riss mit Befes­ti­gungs­wer­ken und Wall­an­la­gen“ oder auf dem Betei­li­gungs­por­tal des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len unter

https://beteiligung.nrw.de/portal/juelich/beteiligung/themen.

Ideen und Anre­gun­gen zum Sat­zungs­ent­wurf, kön­nen dann bis zum 28.02.2023 bei der Stadt­ver­wal­tung Jülich ins­be­son­de­re schrift­lich oder zur Nie­der­schrift vor­ge­bracht wer­den. Dar­über hin­aus kön­nen die­se auch per Post (Stadt­ver­wal­tung Jülich, Post­fach 12 20, 52411 Jülich), Fax (02461÷63−485), E‑Mail (planungsamt@juelich.de bzw. aheidt@juelich.de) oder über die o. g. Online-Ange­bo­te ein­ge­reicht werden.

Feri­en­spie­le 2023 der Stadt Jülich

Im Febru­ar wur­den die Ange­bo­te freigeschaltet

Auf der städ­ti­schen Home­page unter www.juelich.de/ferienspiele wer­den die Infor­ma­tio­nen für alle Ange­bo­te mit den Anmel­de­for­mu­la­ren am 1. Febru­ar ab 7:30 Uhr frei­ge­schal­tet. Die Plät­ze wer­den in der Rei­hen­fol­ge des Ein­gangs des Anmel­de­bo­gens ver­ge­ben. Reser­vie­run­gen sind nicht möglich.

Das Anmel­de­ver­fah­ren läuft über­wie­gend digi­tal per E‑Mail. Inter­es­sier­te kön­nen den Fly­er aus­dru­cken, aus­fül­len und als Scan oder Foto an Eli­sa­beth Fasel-Rüde­busch, ferienspiele@juelich.de sen­den. Jede Mail erhält ein Ant­wort­schrei­ben. Erst mit die­ser Bestä­ti­gung ist die Buchung wirksam.

Wer kei­ne Mög­lich­keit zum Dru­cken hat, kann einen Fly­er per Mail oder tele­fo­nisch unter 02461–62411 anfor­dern. Für Berech­tig­te gibt es die Mög­lich­keit, den Bei­trag über das Bil­dungs- und Teil­ha­be­pa­ket abzu­rech­nen. Fra­gen wer­den ger­ne beantwortet.

Win­ter­cam­ping: So geht Winterurlaub

Ber­lin (ots)

  • Ob in den Win­ter­ur­laub oder über die jecken Kar­ne­vals­ta­ge: Win­ter­cam­ping ist die ent­spann­te Alter­na­ti­ve zum Urlaub in Hotel und Hütte.
  • Hei­zen, Lüf­ten, Trans­port und Gas­ver­brauch: Mit die­sen Tipps gelingt die Vor­be­rei­tung auf das Winterabenteuer.
  • Wor­auf  Win­ter­cam­per noch ach­ten soll­ten, ver­rät Mar­kus Lau, Tech­nik­ex­per­te beim DVFG.

Mit Wohn­mo­bil und Wohn­wa­gen ins Ski­ver­gnü­gen star­ten: Ent­spann­ter las­sen sich der Win­ter­ur­laub oder die frei­en Kar­ne­vals­ta­ge nicht ver­brin­gen. Das rol­len­de Win­ter­do­mi­zil bie­tet kla­re Stand­ort­vor­tei­le, da es sich bei­spiels­wei­se in unmit­tel­ba­rer Nähe zu Ski­lift oder Pis­te par­ken lässt. Auch auf Kom­fort müs­sen Win­ter­cam­per nicht ver­zich­ten. “Dank Flüs­sig­gas gehö­ren Wohl­fühl­tem­pe­ra­tu­ren, Koch­ge­le­gen­heit und hei­ße Duschen jeder­zeit zur Cam­ping-Aus­stat­tung”, sagt Mar­kus Lau, Tech­nik­ex­per­te beim Deut­schen Ver­band Flüs­sig­gas e.V. (DVFG). “Selbst wenn es drau­ßen rich­tig kalt wird. Denn Pro­pan­gas lässt sich ohne Pro­ble­me bis zu einer Tem­pe­ra­tur von minus 42 Grad Cel­si­us ver­wen­den.” Die­se Fak­ten zum Win­ter­ur­laub mit Wohn­mo­bil oder Wohn­wa­gen soll­ten Cam­ping-Fans kennen.

Heiz und quer: Wär­me, Kochen, Lüften

Wäh­rend des lan­gen Ski­ta­ges auf der Pis­te kön­nen Cam­per die Hei­zung in Wohn­mo­bil oder Wohn­wa­gen her­un­ter­dre­hen – aber nicht ganz aus­schal­ten. “Bei zu nied­ri­gen Tem­pe­ra­tu­ren kann Was­ser im Was­ser­tank oder in den Lei­tun­gen gefrie­ren. Es dehnt sich aus und kann so Frost­schä­den ver­ur­sa­chen”, sagt Mar­kus Lau. Außer­dem wich­tig: Das ein­ge­bau­te Gas­koch­feld nie­mals zum Hei­zen des Innen­raums ver­wen­den, da die offe­ne Flam­me der Luft Sau­er­stoff ent­zieht und gif­ti­ges Koh­len­mon­oxid ent­ste­hen kann. Des­halb unbe­dingt auch im Win­ter wäh­rend des Kochens lüf­ten. Aus­gie­bi­ges Lüf­ten ist auch nach dem Duschen ein abso­lu­tes Muss. Denn bleibt die ent­stan­de­ne Feuch­tig­keit im Inne­ren, kann sie Schim­mel­bil­dung begüns­ti­gen. Das Risi­ko ist umso grö­ßer, je stär­ker Wohn­mo­bil oder Wohn­wa­gen aus­küh­len. “Am bes­ten ist regel­mä­ßi­ges Quer­lüf­ten, also zwei gegen­über­lie­gen­de Fens­ter oder Türen gleich­zei­tig zu öff­nen – zwei- bis drei­mal am Tag für etwa zehn Minu­ten. Das ist im Ver­gleich zum Stoß­lüf­ten effi­zi­en­ter”, sagt Mar­kus Lau. Dabei die Hei­zung am bes­ten aus­schal­ten, um nicht unnö­tig Ener­gie zu verbrauchen.

Extra-Tipp Sicher­heit: Cam­per soll­ten auf eine aktu­el­le Gas­prü­fung (G 607-Prü­fung) ach­ten. Dabei über­prü­fen zer­ti­fi­zier­te Sach­kun­di­ge u.a. auch die Abgas­füh­rung der Gas­ge­rä­te, so dass bei­spiels­wei­se beim Betrieb der Hei­zung kein lebens­ge­fähr­li­ches Koh­len­mon­oxid in den Wohn­raum gelan­gen kann. Ein Exper­te in ihrer Nähe fin­det sich über die Web­sei­te https://gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de.

Mit Sicher­heit warm: Hei­zen wäh­rend der Fahrt

Eine häu­fi­ge Fra­ge: Darf die Hei­zung in Wohn­mo­bil oder Wohn­wa­gen bereits wäh­rend der Fahrt lau­fen, damit es am Ziel woh­lig warm ist? Mit dem ent­spre­chen­den Equip­ment spricht nichts dage­gen. “Um Flüs­sig­gas­ge­rä­te wie die Hei­zung wäh­rend der Fahrt zu betrei­ben, sind zwei Sicher­heits­ein­rich­tun­gen an der Flüs­sig­gas­an­la­ge erfor­der­lich: Crash-Sen­sor und Schlauch­ab­bruch­si­che­rung”, sagt Mar­kus Lau. “Der Crash-Sen­sor ver­hin­dert einen unkon­trol­lier­ten Gas­aus­tritt bei einem mög­li­chen Unfall. Die Schlauch­ab­bruch­si­che­rung stoppt den Gas­fluss im Fall eines Lecks an der Schlauch­lei­tung.” Wich­tig: Flüs­sig­gas­ge­rä­te wie die Hei­zung nur nut­zen, wenn das Fahr­zeug im Frei­en ist. Auf kei­nen Fall in Park­häu­sern oder Gara­gen. Auch wäh­rend des Tan­kens ist die Nut­zung tabu.

Anschnal­len bit­te: Gas­fla­schen rich­tig transportieren

Wäh­rend der Fahrt gehö­ren Flüs­sig­gas­fla­schen in den spe­zi­el­len Fla­schen­kas­ten des Wohn­mo­bils oder Wohn­wa­gens. Dort wer­den sie auf­recht­ste­hend und fest­ge­zurrt trans­por­tiert. Meist bie­tet der Kas­ten Platz für zwei 11-Kilo­gramm Gas­fla­schen. “Vor­schrift ist, die Ersatz­fla­sche zuge­dreht zu trans­por­tie­ren und mit auf­ge­setz­ter Ven­til­schutz­kap­pe”, sagt Mar­kus Lau. Für die effi­zi­en­te Nut­zung der bei­den Gas­fla­schen kann ein Gas­druck­reg­ler mit Umschalt­au­to­ma­tik sinn­voll sein. Ist die aktu­el­le Betriebs­fla­sche leer, schal­tet das Tool auto­ma­tisch auf die Reser­ve­fla­sche um. So geht die Hei­zung nicht plötz­lich aus, wenn eine Fla­sche leer ist. Und nie­mand muss Sor­ge haben, bei­spiels­wei­se nachts bei klir­ren­der Käl­te auf­zu­wa­chen und erst ein­mal die Gas­fla­sche wech­seln zu müssen.

Extra-Tipp Ver­brauch: Der Gas­ver­brauch beim Win­ter­cam­ping hängt von zahl­rei­chen Fak­to­ren ab – bei­spiels­wei­se Außen­tem­pe­ra­tur, Wär­me­däm­mung des Fahr­zeugs oder per­sön­li­chem “Wär­me­be­darf”. Als Faust­re­gel gilt: Eine 11-Kilo­gramm Gas­fla­sche dürf­te bei win­ter­li­chen Tem­pe­ra­tu­ren (zwi­schen minus 5 und 5 Grad Cel­si­us) etwa drei bis fünf Tage hal­ten, wenn damit Hei­zung, Kocher, Warm­was­ser­boi­ler und Kühl­schrank betrie­ben werden.

Ener­gie­trä­ger Flüssiggas:

Flüs­sig­gas (LPG) – nicht zu ver­wech­seln mit ver­flüs­sig­tem Erd­gas (LNG, Methan) – besteht aus Pro­pan, Butan und deren Gemi­schen und wird bereits unter gerin­gem Druck flüs­sig. Der Ener­gie­trä­ger ver­brennt CO2-redu­ziert und schad­stoff­arm. Die erneu­er­ba­ren Vari­an­ten sind als bio­ge­nes Flüs­sig­gas und künf­tig als Dime­thyl­ether (rDME) ver­füg­bar. Flüs­sig­gas wird für Heiz- und Kühl­zwe­cke, als Kraft­stoff (Auto­gas), in Indus­trie und Land­wirt­schaft sowie im Frei­zeit­be­reich eingesetzt.

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