Hundehalter und Reiter verscherzen leichtfertig Sympathien
Hunde und Pferde sind Sympathieträger – sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen. Doch auch die größte Sympathie nutzt nichts, wenn man immer wieder in den Kot der Tiere tritt, der auf Baumscheiben, privaten und öffentlichen Grünflächen, Geh- und Radwegen liegen bleibt.
Wer auf Straßen und in Anlagen Tiere mit sich führt, muss dafür sorgen, dass Gehwege und Anlagen nicht verunreinigt werden. Geschieht dies doch, so sind die Haufen von den Aufsichtspersonen zu entfernen. Werden die Hundehaufen oder Pferdeäpfel nicht entfernt, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Im Einzelfall können Bußgelder bis zu einer Höhe von 1.000 € verhängt werden.
Wer Hunde oder Pferde ausführt – auch in den Stadtteilen – hat den Kot seines Tieres zu entfernen. Deshalb sind entsprechende Plastiktüten o.ä. mitzuführen und auch zu benutzen.
Außerdem gehören die gefüllten Hundekotbeutel oder anderen Aufnahmebehältnisse in die Restmülltonnen und nicht als „Wurfgeschosse“ in die Bäume oder Büsche. Sollten keine Restmülltonnen in der direkten Nähe stehen, dann müssen die Beutel/Aufnahmebehältnisse – wie jeder andere Müll auch – solange mitgeführt werden, bis sie richtig entsorgt werden können.
Verstöße werden durch Mitarbeitende der Stadt Jülich zur Anzeige gebracht. Aber auch Privatpersonen können eine entsprechende Anzeige bei der Stadt Jülich, Ordnungsamt, erstatten.
Ein herzliches Dankeschön sagt die Stadt Jülich allen, die die Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge entfernen.