Jülich – Fünf ver­letz­te nach Discothekenbesuch

Jülich (ots)

Drei schwer Ver­letz­te und zwei leicht ver­letz­te Per­so­nen, sowie ein Sach­scha­den von min­des­tens 30.000 Euro – das ist die Bilanz eines Auto­un­falls auf der L14 bei Kos­lar. Der Ver­ur­sa­cher des Unfalls hat­te vor Fahrt­an­tritt auf einer Par­ty Alko­hol konsumiert.

In den frü­hen Mor­gen­stun­den des ver­gan­ge­nen Sonn­tags (17.12.2023) rief ein Zeu­ge die Ret­tungs­kräf­te und die Poli­zei zur Kreu­zung der L14 mit dem Engels­dor­fer Weg zwi­schen Mer­zen­hau­sen und Kos­lar. Kurz zuvor hat­te sich dort fol­gen­des zuge­tra­gen: Eine 38 Jah­re alte Pkw-Fah­re­rin aus Jülich, deren Wagen ins­ge­samt mit vier Per­so­nen besetzt war, näher­te sich auf der L14, von Mer­zen­hau­sen kom­mend, der Kreu­zung zum Engels­dor­fer Weg.

An der Kreu­zung ange­kom­men, sah die Fah­re­rin, wie sich aus Rich­tung Kos­lar ein wei­te­res Fahr­zeug der Kreu­zung näher­te. Da sie vor­fahrts­be­rech­tigt war, nahm sie an, der Wagen wür­de anhal­ten und setz­te ihre Fahrt fort. Das ande­re Auto, gefah­ren von einem 30-Jäh­ri­gen Alden­ho­ve­ner, stopp­te jedoch nicht. Es kam zu einem hef­ti­gen Zusam­men­stoß, bei dem der Wagen der Jüli­che­rin von der Fahr­bahn geschleu­dert wur­de. Die Fah­re­rin selbst wur­de leicht, zwei ihrer Mit­fah­ren­den schwer ver­letzt. Auch der Unfall­ver­ur­sa­cher selbst wur­de schwer ver­letzt und muss­te sta­tio­när im Kran­ken­haus behan­delt werden.

Wäh­rend der Unfall­auf­nah­me und dem Gespräch mit dem Fah­rer des Wagens, der die Vor­fahrt miss­ach­tet hat­te, fiel den Poli­zei­be­am­ten auf, dass der 30-Jäh­ri­ge Alko­hol getrun­ken haben muss­te. Ein Atem­al­ko­hol­test ergab einen Wert von 1,04 Pro­mil­le. Er selbst gab an zuvor eine Dis­ko­thek besucht und Alko­hol genos­sen zu haben.

Er muss sich nun wegen Stra­ßen­ver­kehrs­ge­fähr­dung infol­ge von Alko­hol­kon­sum verantworten.

Wäh­rend der Ber­gungs- und Auf­räum­ar­bei­ten muss­te die Kreu­zung gesperrt werden.

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