Jülich — Fahrräder sicher abstellen

Die Bauarbeiten beginnen am 13. März.

Die Fahrrad­ab­stel­lan­lage Kölnstraße/Ecke Schloßs­traße wird für Fahrrad­fahrende voraus­sichtlich ab dem 25. März für das sichere und zuver­läs­sige Abstellen der Räder begrünt eingezäunt und mit einem dig­i­tal­en Zugang zur Ver­fü­gung stehen.

„Oft wis­sen Rad­fahrende nicht, wo sie ihre – mit­tler­weile sehr hoch­preisi­gen — (E-)Räder tagsüber oder auch nachts zuver­läs­sig abstellen kön­nen. Mit einem per­sön­lichen, dig­i­tal­en Zugangscode bietet die Fahrrad­ab­stel­lan­lage einen gesicherten zen­tralen Platz für Alle, die unbeschw­ert die Jülich­er Innen­stadt auf­suchen möcht­en, ohne Sorge, dass das Fahrrad Dieb­stahl oder Van­dal­is­mus zum Opfer fall­en kön­nte“, erk­lärt die Mobil­itäts­beauf­tragte Clau­dia Tonić-Cober die Maß­nahme, die seit vie­len Jahren ins­beson­dere ein Wun­sch der UWG JÜL ist.

Zudem wird es Besucherin­nen und Besuch­ern, die nicht ort­skundig sind, mit der zen­tralen Stelle leicht gemacht, ihren Fokus auf die Stadterkun­dung zu richt­en, ohne zunächst auf die Suche nach buch­baren Fahrrad­box­en* zu gehen.

Der Zugang zur Fahrrad­ab­stel­lan­lage wird über einen gebühren­freien per­sön­lichen Code geregelt, den man über die „eve­mo-App“ buchen kann. Diese regelt bere­its die Lei­h­gabe der E‑Lastenräder Willi und Julchen, die den Jülicherin­nen und Jülich­ern seit Sep­tem­ber 2021 unent­geltlich zur Ver­fü­gung gestellt wer­den (www.Juelich.de/Lastenrad).

Für die Zeit der Bau­maß­nahme wird die Ecke Kölnstraße/Schloßstraße als Fahrrad­ab­stellplatz deklariert.

Das Buchung­sprozedere wird am Ein­gang der Anlage aushän­gen und auf der Home­page der Stadt Jülich www.juelich.de/namok nachzule­sen sein. Fra­gen zur Buchungs-App wer­den gerne per­sön­lich während der Öff­nungszeit­en der Tourist-Infor­ma­tion durch Kol­legin­nen und Kol­le­gen vor Ort beant­wortet. Darüber hin­aus ste­hen Ihnen Mitar­bei­t­erin­nen der Stab­sstelle NaMoK für Fra­gen zur Ver­fü­gung: Tel. 02461 63–268, ‑267, ‑284, ‑431 oder NaMoK@juelich.de.

Buchung:

www.evemo.de/app

  • Wählen sie „Zugang Fahrradabstellanlage“
  • Mit der Reg­istrierung erhal­ten Sie den Zugangscode

*FAHRRADBOXEN
Die Mobil­sta­tio­nen am städtis­chen Bahn­hof und an der Hal­testelle Solar­cam­pus wur­den durch ver­schließbare und dig­i­tal buch­bare Fahrrad­box­en erweit­ert. Die Buchung und Nutzung der neuen Fahrrad­box­en – auch Bike Hotels genan­nt – erfol­gt dig­i­tal über die Online-Plat­tform www.rvk.de/bike-hotel. Die Freiga­be erfol­gt voraus­sichtlich zum 01. April. Nähere Infor­ma­tio­nen erfol­gen zeit­nah zur Eröffnung.

Zu Hause sicher grillen

Qualmbelästigung minimieren — Warum Flüssiggas-Grills gerade jetzt ihre besonderen Vorteile unter Beweis stellen

Berlin (ots)

Gesel­lige Grill­par­tys sind momen­tan angesichts der gel­tenden Aus­gangs- und Kon­tak­tbeschränkun­gen keine Option. Das Grillen zu Hause bietet bei schön­stem Früh­lingswet­ter jedoch eine umso willkommenere Abwech­slung. Warum mit Gas betriebene Geräte aktuell beson­ders gut sind für den Nach­barschafts­frieden und welche wichtig­sten Sicher­heit­sregeln man beacht­en sollte, erk­lärt der Deutsche Ver­band Flüs­sig­gas e. V. (DVFG).

Das Grillen mit Mit­gliedern des eige­nen Haushaltes auf Ter­rasse und Balkon ist auch während der Coro­na-Krise erlaubt. Da jedoch deut­lich mehr Men­schen als son­st ihre meiste Zeit zu Hause ver­brin­gen, sollte auch gegen­seit­ige Rück­sicht­nahme beson­ders groß geschrieben wer­den — ins­beson­dere wenn ein Balkon an den näch­sten gren­zt. Wer die Beläs­ti­gung durch Qualm auf ein Min­i­mum reduzieren möchte, ist mit einem Flüs­sig­gas-Grill daher ger­ade jet­zt sehr gut berat­en. Denn anders als beim klas­sis­chen Holzkohle­grill ist ein Gas­gerät sofort und ohne Rauchen­twick­lung ein­satzbere­it. Zwar entste­ht auch beim Gas­grill im Zuge der emp­fohle­nen Reini­gung durch das soge­nan­nte Aus­bren­nen Qualm, dieser Vor­gang beansprucht jedoch deut­lich weniger Zeit als Grillen mit Holzkohle. Für ein sicheres Gril­lvergnü­gen sollte man sich vor dem Ein­schal­ten unbe­d­ingt Zeit nehmen für einen kurzen Sicher­heitscheck, erin­nert der DVFG. Nach län­gerem Nicht­ge­brauch gilt es vor allem die Gass­chläuche auf Haar­risse zu prüfen und gegebe­nen­falls umge­hend auszuwech­seln. Spätestens nach zehn Jahren soll­ten Gass­chläuche und auch Druck­re­gler aus­ge­tauscht wer­den, lautet die grund­sät­zliche Empfehlung des DVFG. Bei den Schläuchen ist dabei das Her­stel­lungs­da­tum entschei­dend, das meist als Prüfz­if­fer auf dem Etikett genan­nt ist: “05.19.” ste­ht beispiel­sweise für “Mai 2019”. Die Flüs­sig­gas-Flasche kann — abhängig von ihrer Größe und dem jew­eili­gen Gerät — auch im Unter­schrank platziert wer­den. Hier gibt die Bedi­enungsan­leitung des Grill­gerätes Auskun­ft. Alter­na­tiv muss die Flüs­sig­gas-Flasche sich­er und aufrecht neben dem Grill abgestellt wer­den. Um nach dem Anschließen der Flasche die Dichtheit des Sys­tems zu prüfen, so der DVFG, kann man ein Leck­such­spray ver­wen­den oder aber die Verbindun­gen ein­fach mit ein­er Spülmit­tel­lö­sung ein­pin­seln. Dreht man die Gas­flasche leicht auf und es bilden sich Blasen, soll­ten die Gewinde noch ein­mal über­prüft wer­den. Mit der Zange anziehen sollte man den Flaschenan­schluss allerd­ings keines­falls, das Zudrehen per Hand ist bei ein­er intak­ten Flasche ausreichend.

Energi­eträger Flüssiggas:

Flüs­sig­gas beste­ht aus Propan, Butan und deren Gemis­chen und wird bere­its unter geringem Druck flüs­sig. Der Energi­eträger ver­bren­nt CO2-reduziert und schad­stof­farm. Flüs­sig­gas wird für Heiz- und Küh­lzwecke, als Kraft­stoff (Auto­gas), in Indus­trie und Land­wirtschaft sowie im Freizeit­bere­ich eingesetzt.

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