Jülich – Fahr­rä­der sicher abstellen

Die Bau­ar­bei­ten begin­nen am 13. März.

Die Fahr­rad­ab­stell­an­la­ge Kölnstraße/Ecke Schloß­stra­ße wird für Fahr­rad­fah­ren­de vor­aus­sicht­lich ab dem 25. März für das siche­re und zuver­läs­si­ge Abstel­len der Räder begrünt ein­ge­zäunt und mit einem digi­ta­len Zugang zur Ver­fü­gung stehen.

„Oft wis­sen Rad­fah­ren­de nicht, wo sie ihre – mitt­ler­wei­le sehr hoch­prei­si­gen – (E-)Räder tags­über oder auch nachts zuver­läs­sig abstel­len kön­nen. Mit einem per­sön­li­chen, digi­ta­len Zugangs­code bie­tet die Fahr­rad­ab­stell­an­la­ge einen gesi­cher­ten zen­tra­len Platz für Alle, die unbe­schwert die Jüli­cher Innen­stadt auf­su­chen möch­ten, ohne Sor­ge, dass das Fahr­rad Dieb­stahl oder Van­da­lis­mus zum Opfer fal­len könn­te“, erklärt die Mobi­li­täts­be­auf­trag­te Clau­dia Tonić-Cober die Maß­nah­me, die seit vie­len Jah­ren ins­be­son­de­re ein Wunsch der UWG JÜL ist.

Zudem wird es Besu­che­rin­nen und Besu­chern, die nicht orts­kun­dig sind, mit der zen­tra­len Stel­le leicht gemacht, ihren Fokus auf die Stadt­er­kun­dung zu rich­ten, ohne zunächst auf die Suche nach buch­ba­ren Fahr­rad­bo­xen* zu gehen.

Der Zugang zur Fahr­rad­ab­stell­an­la­ge wird über einen gebüh­ren­frei­en per­sön­li­chen Code gere­gelt, den man über die „eve­mo-App“ buchen kann. Die­se regelt bereits die Leih­ga­be der E‑Lastenräder Wil­li und Jul­chen, die den Jüli­che­rin­nen und Jüli­chern seit Sep­tem­ber 2021 unent­gelt­lich zur Ver­fü­gung gestellt wer­den (www.Juelich.de/Lastenrad).

Für die Zeit der Bau­maß­nah­me wird die Ecke Kölnstraße/Schloßstraße als Fahr­rad­ab­stell­platz deklariert.

Das Buchungs­pro­ze­de­re wird am Ein­gang der Anla­ge aus­hän­gen und auf der Home­page der Stadt Jülich www.juelich.de/namok nach­zu­le­sen sein. Fra­gen zur Buchungs-App wer­den ger­ne per­sön­lich wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten der Tou­rist-Infor­ma­ti­on durch Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen vor Ort beant­wor­tet. Dar­über hin­aus ste­hen Ihnen Mit­ar­bei­te­rin­nen der Stabs­stel­le NaMoK für Fra­gen zur Ver­fü­gung: Tel. 02461 63–268, ‑267, ‑284, ‑431 oder NaMoK@juelich.de.

Buchung:

www.evemo.de/app

  • Wäh­len sie „Zugang Fahrradabstellanlage“
  • Mit der Regis­trie­rung erhal­ten Sie den Zugangscode

*FAHR­RAD­BO­XEN
Die Mobil­sta­tio­nen am städ­ti­schen Bahn­hof und an der Hal­te­stel­le Sol­ar­cam­pus wur­den durch ver­schließ­ba­re und digi­tal buch­ba­re Fahr­rad­bo­xen erwei­tert. Die Buchung und Nut­zung der neu­en Fahr­rad­bo­xen – auch Bike Hotels genannt – erfolgt digi­tal über die Online-Platt­form www.rvk.de/bike-hotel. Die Frei­ga­be erfolgt vor­aus­sicht­lich zum 01. April. Nähe­re Infor­ma­tio­nen erfol­gen zeit­nah zur Eröffnung.

Zu Hau­se sicher grillen

Qualm­be­läs­ti­gung mini­mie­ren – War­um Flüs­sig­gas-Grills gera­de jetzt ihre beson­de­ren Vor­tei­le unter Beweis stellen

Ber­lin (ots)

Gesel­li­ge Grill­par­tys sind momen­tan ange­sichts der gel­ten­den Aus­gangs- und Kon­takt­be­schrän­kun­gen kei­ne Opti­on. Das Gril­len zu Hau­se bie­tet bei schöns­tem Früh­lings­wet­ter jedoch eine umso will­kom­me­ne­re Abwechs­lung. War­um mit Gas betrie­be­ne Gerä­te aktu­ell beson­ders gut sind für den Nach­bar­schafts­frie­den und wel­che wich­tigs­ten Sicher­heits­re­geln man beach­ten soll­te, erklärt der Deut­sche Ver­band Flüs­sig­gas e. V. (DVFG).

Das Gril­len mit Mit­glie­dern des eige­nen Haus­hal­tes auf Ter­ras­se und Bal­kon ist auch wäh­rend der Coro­na-Kri­se erlaubt. Da jedoch deut­lich mehr Men­schen als sonst ihre meis­te Zeit zu Hau­se ver­brin­gen, soll­te auch gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me beson­ders groß geschrie­ben wer­den – ins­be­son­de­re wenn ein Bal­kon an den nächs­ten grenzt. Wer die Beläs­ti­gung durch Qualm auf ein Mini­mum redu­zie­ren möch­te, ist mit einem Flüs­sig­gas-Grill daher gera­de jetzt sehr gut bera­ten. Denn anders als beim klas­si­schen Holz­koh­le­grill ist ein Gas­ge­rät sofort und ohne Rauch­ent­wick­lung ein­satz­be­reit. Zwar ent­steht auch beim Gas­grill im Zuge der emp­foh­le­nen Rei­ni­gung durch das soge­nann­te Aus­bren­nen Qualm, die­ser Vor­gang bean­sprucht jedoch deut­lich weni­ger Zeit als Gril­len mit Holz­koh­le. Für ein siche­res Grill­ver­gnü­gen soll­te man sich vor dem Ein­schal­ten unbe­dingt Zeit neh­men für einen kur­zen Sicher­heits­check, erin­nert der DVFG. Nach län­ge­rem Nicht­ge­brauch gilt es vor allem die Gas­schläu­che auf Haar­ris­se zu prü­fen und gege­be­nen­falls umge­hend aus­zu­wech­seln. Spä­tes­tens nach zehn Jah­ren soll­ten Gas­schläu­che und auch Druck­reg­ler aus­ge­tauscht wer­den, lau­tet die grund­sätz­li­che Emp­feh­lung des DVFG. Bei den Schläu­chen ist dabei das Her­stel­lungs­da­tum ent­schei­dend, das meist als Prüf­zif­fer auf dem Eti­kett genannt ist: “05.19.” steht bei­spiels­wei­se für “Mai 2019”. Die Flüs­sig­gas-Fla­sche kann – abhän­gig von ihrer Grö­ße und dem jewei­li­gen Gerät – auch im Unter­schrank plat­ziert wer­den. Hier gibt die Bedie­nungs­an­lei­tung des Grill­ge­rä­tes Aus­kunft. Alter­na­tiv muss die Flüs­sig­gas-Fla­sche sicher und auf­recht neben dem Grill abge­stellt wer­den. Um nach dem Anschlie­ßen der Fla­sche die Dicht­heit des Sys­tems zu prü­fen, so der DVFG, kann man ein Leck­such­spray ver­wen­den oder aber die Ver­bin­dun­gen ein­fach mit einer Spül­mit­tel­lö­sung ein­pin­seln. Dreht man die Gas­fla­sche leicht auf und es bil­den sich Bla­sen, soll­ten die Gewin­de noch ein­mal über­prüft wer­den. Mit der Zan­ge anzie­hen soll­te man den Fla­schen­an­schluss aller­dings kei­nes­falls, das Zudre­hen per Hand ist bei einer intak­ten Fla­sche ausreichend.

Ener­gie­trä­ger Flüssiggas:

Flüs­sig­gas besteht aus Pro­pan, Butan und deren Gemi­schen und wird bereits unter gerin­gem Druck flüs­sig. Der Ener­gie­trä­ger ver­brennt CO2-redu­ziert und schad­stoff­arm. Flüs­sig­gas wird für Heiz- und Kühl­zwe­cke, als Kraft­stoff (Auto­gas), in Indus­trie und Land­wirt­schaft sowie im Frei­zeit­be­reich eingesetzt.

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