Jülich – Der „Hau­fen“ des Anstoßes

Hun­de­hal­ter und Rei­ter ver­scher­zen leicht­fer­tig Sympathien 

Hun­de und Pfer­de sind Sym­pa­thie­trä­ger – sowohl bei Kin­dern als auch bei Erwach­se­nen. Doch auch die größ­te Sym­pa­thie nutzt nichts, wenn man immer wie­der in den Kot der Tie­re tritt, der auf Baum­schei­ben, pri­va­ten und öffent­li­chen Grün­flä­chen, Geh- und Rad­we­gen lie­gen bleibt.

Wer auf Stra­ßen und in Anla­gen Tie­re mit sich führt, muss dafür sor­gen, dass Geh­we­ge und Anla­gen nicht ver­un­rei­nigt wer­den. Geschieht dies doch, so sind die Hau­fen von den Auf­sichts­per­so­nen zu ent­fer­nen. Wer­den die Hun­de­hau­fen oder Pfer­de­äp­fel nicht ent­fernt, so han­delt es sich um eine Ord­nungs­wid­rig­keit, die mit einer Geld­bu­ße geahn­det wer­den kann.

Im Ein­zel­fall kön­nen Buß­gel­der bis zu einer Höhe von 1.000 € ver­hängt werden.

Wer Hun­de oder Pfer­de aus­führt – auch in den Stadt­tei­len – hat den Kot sei­nes Tie­res zu ent­fer­nen. Des­halb sind ent­spre­chen­de Plas­tik­tü­ten o.ä. mit­zu­füh­ren und auch zu benutzen.

Außer­dem gehö­ren die gefüll­ten Hun­de­kot­beu­tel oder ande­ren Auf­nah­me­be­hält­nis­se in die Rest­müll­ton­nen und nicht als „Wurf­ge­schos­se“ in die Bäu­me oder Büsche. Soll­ten kei­ne Rest­müll­ton­nen in der direk­ten Nähe ste­hen, dann müs­sen die Beutel/Aufnahmebehältnisse – wie jeder ande­re Müll auch – solan­ge mit­ge­führt wer­den, bis sie rich­tig ent­sorgt wer­den können.

Ver­stö­ße wer­den durch Mit­ar­bei­ten­de der Stadt Jülich zur Anzei­ge gebracht. Aber auch Pri­vat­per­so­nen kön­nen eine ent­spre­chen­de Anzei­ge bei der Stadt Jülich, Ord­nungs­amt, erstatten.

Ein herz­li­ches Dan­ke­schön sagt die Stadt Jülich allen, die die Hin­ter­las­sen­schaf­ten ihrer Lieb­lin­ge entfernen.

 

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