Jülich — Der „Haufen“ des Anstoßes

Hundehalter und Reiter verscherzen leichtfertig Sympathien 

Hunde und Pferde sind Sym­pa­thi­eträger – sowohl bei Kindern als auch bei Erwach­se­nen. Doch auch die größte Sym­pa­thie nutzt nichts, wenn man immer wieder in den Kot der Tiere tritt, der auf Baum­scheiben, pri­vat­en und öffentlichen Grün­flächen, Geh- und Rad­we­gen liegen bleibt.

Wer auf Straßen und in Anla­gen Tiere mit sich führt, muss dafür sor­gen, dass Gehwege und Anla­gen nicht verun­reinigt wer­den. Geschieht dies doch, so sind die Haufen von den Auf­sichtsper­so­n­en zu ent­fer­nen. Wer­den die Hun­de­haufen oder Pfer­deäpfel nicht ent­fer­nt, so han­delt es sich um eine Ord­nungswidrigkeit, die mit ein­er Geld­buße geah­n­det wer­den kann.

Im Einzelfall kön­nen Bußgelder bis zu ein­er Höhe von 1.000 € ver­hängt werden.

Wer Hunde oder Pferde aus­führt – auch in den Stadt­teilen — hat den Kot seines Tieres zu ent­fer­nen. Deshalb sind entsprechende Plas­tik­tüten o.ä. mitzuführen und auch zu benutzen.

Außer­dem gehören die gefüll­ten Hun­dekot­beu­tel oder anderen Auf­nah­me­be­hält­nisse in die Rest­müll­ton­nen und nicht als „Wur­fgeschosse“ in die Bäume oder Büsche. Soll­ten keine Rest­müll­ton­nen in der direk­ten Nähe ste­hen, dann müssen die Beutel/Aufnahmebehältnisse – wie jed­er andere Müll auch – solange mit­ge­führt wer­den, bis sie richtig entsorgt wer­den können.

Ver­stöße wer­den durch Mitar­bei­t­ende der Stadt Jülich zur Anzeige gebracht. Aber auch Pri­vat­per­so­n­en kön­nen eine entsprechende Anzeige bei der Stadt Jülich, Ord­nungsamt, erstatten.

Ein her­zlich­es Dankeschön sagt die Stadt Jülich allen, die die Hin­ter­lassen­schaften ihrer Lieblinge entfernen.

 

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