Jülich – Nar­ren stür­men das Rathaus

Stadt­schlüs­sel wur­de an Prinz Björn II. übergeben

Pünkt­lich um 11.11 Uhr an Wei­ber­fast­nacht war es wie­der so weit: zahl­rei­che När­rin­nen und Nar­ren stürm­ten das Jüli­cher Rat­haus. Bereit­wil­lig über­gab Bür­ger­meis­ter Axel Fuchs den Stadt­schlüs­sel an Prinz Björn II. Er über­nahm mit Freu­de die Herr­schaft über das Rat­haus und fei­er­te mit den Jüli­cher Jecken.

Zahl­rei­che Jüli­cher Kar­ne­vals­ge­sell­schaf­ten boten mit ihren Gast­auf­trit­ten im Rat­haus bes­te Unterhaltung.

Unter dem Ordens­mot­to „Nach Hoch­was­ser und trotz Coro­na-Qual – wir fei­ern wie­der Kar­ne­val“ sorg­te auch in die­sem Jahr der Per­so­nal­rat mit Unter­stüt­zung zahl­rei­cher Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen für das när­ri­sche Pro­gramm und das leib­li­che Wohl der Gäste.

Lega­le Frei­flä­chen für Graffiti-Kunst

Jüli­cher Fami­lie Pet­zi über­nimmt Paten­schaft für wei­te­re Kunstwerke

Jülich. Am Pump-Track ent­ste­hen auf Initia­ti­ve der jugend­li­chen Nut­zer nach und nach Graf­fi­ti-Kunst­wer­ke. Der Künst­ler Kon­stan­tin Pet­zi steht als Pate zur Verfügung.

Für Graf­fi­ti-Spray­er ist es oft­mals schwer, lega­le Plät­ze für ihre Kunst­wer­ke zu fin­den. Aus die­sem Grun­de hat sich die Jüli­cher Fami­lie Pet­zi, die sich sehr inten­siv um das Gesche­hen rund um den Pump-Track enga­giert, mit einer Bit­te an die Stadt­ver­wal­tung Jülich gewandt:

Die Wän­de der Umklei­de­ka­bi­nen am Karl-Knipp­rath-Sta­di­on wären idea­le Frei­flä­chen für Spray­er, um legal die Kunst an den Mann und an die Frau zu bringen.

Familie Petzi präsentiert das erste Gaffiti-Werk an den bisher kahlen Mauern - zur Freude von Bürgermeister Axel Fuchs (l.) und Achim Maris vom Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport (2.v.l.). Fotos: Stadt Jülich/Gisa Stein (1) und Marina Petzi (2).
Fami­lie Pet­zi prä­sen­tiert das ers­te Gaf­fi­ti-Werk an den bis­her kah­len Mau­ern – zur Freu­de von Bür­ger­meis­ter Axel Fuchs (l.) und Achim Maris vom Amt für Kin­der, Jugend, Schu­le und Sport (2.v.l.). Fotos: Stadt Jülich/Gisa Stein (1) und Mari­na Pet­zi (2).

Von die­ser Idee war Achim Maris, Mit­ar­bei­ter vom Amt für Kin­der, Jugend, Schu­le und Sport direkt begeis­tert: „Wir haben mit der Fami­lie Pet­zi sehr enga­gier­te Men­schen, die sich sehr vor­bild­lich um die Belan­ge rund um die Pump-Track-Anla­ge küm­mern und mit Kon­stan­tin Pet­zi einen Graf­fi­ti-Künst­ler, dem wir ger­ne den Raum ermög­li­chen, lega­le Flä­chen in Zusam­men­ar­beit mit den Jugend­li­chen zu besprühen.“

Kurz­um wur­de der Wunsch an den Bür­ger­meis­ter Axel Fuchs her­an­ge­tra­gen, der eben­falls sofort begeis­tert war. „Ich freue mich über jede Maß­nah­me, die die Stadt ver­schö­nern hilft und die­ses außer­ge­wöhn­li­che Enga­ge­ment der Fami­lie Pet­zi gehört ein­deu­tig dazu“, so Fuchs.

In Paten­schaft von Kon­stan­tin Pet­zi wer­den nun lega­le Graf­fi­ti-Kunst­wer­ke an den Wän­den der Umklei­de­ka­bi­nen ent­ste­hen, die direkt von der Pump-Track-Anla­ge betrach­tet wer­den können.

Innen­stadt­bei­rat für Jülich gegründet

Jülich

Auf Ein­la­dung des City­ma­nage­ments tra­fen sich vor weni­gen Tagen die Mit­glie­der des neu gegrün­de­ten Jüli­cher Innen­stadt­bei­ra­tes im Rat­haus zur kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung. Die Haupt­auf­ga­be des Gre­mi­ums besteht dar­in, über die Ver­ga­be öffent­li­cher Gel­der im Rah­men des För­der­pro­gramms „Ver­fü­gungs­fonds Innen­stadt“ zu ent­schei­den. Die­ses ermög­licht es Pri­vat­per­so­nen, Initia­ti­ven, Ein­rich­tun­gen, Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen, Zuschuss­an­trä­ge für Pro­jek­te zu stel­len, die zur Attrak­ti­vie­rung und Bele­bung des Stadt­zen­trums bei­tra­gen. Der öffent­li­che Auf­ruf mit detail­lier­ten Infor­ma­tio­nen rund um die Gestal­tung und Ein­rei­chung sol­cher Pro­jekt­an­trä­ge erfolgt im Lau­fe der kom­men­den Wochen.

Sowohl das För­der­pro­gramm als auch die Ein­rich­tung des Innen­stadt­bei­ra­tes sind Maß­nah­men im Rah­men des Inte­grier­ten Hand­lungs­kon­zep­tes Innen­stadt (InHK). Bund, Land NRW und die Stadt Jülich als gemein­sa­me För­der­ge­ber ver­fol­gen neben dem Anschub pri­va­ter Pro­jek­te dar­über hin­aus das Ziel, dass sich auf loka­ler Ebe­ne Netz­wer­ke und Koope­ra­tio­nen im Bereich Stadt­ent­wick­lung bil­den und sich die Akteu­rin­nen und Akteu­re vor Ort aktiv mit ihren unter­schied­lichs­ten Per­spek­ti­ven in den Pro­zess ein­brin­gen. Ent­spre­chend viel­fäl­tig ist der Innen­stadt­bei­rat zusam­men­ge­setzt (Auf­zäh­lung s. unten).

In Abhän­gig­keit von der Anzahl ein­ge­hen­der Pro­jekt­an­trä­ge, über die der Innen­stadt­bei­rat zu ent­schei­den hat, sind drei bis vier Bei­rats­sit­zun­gen pro Jahr geplant. Die Geschäfts­füh­rung für den Ver­fü­gungs­fonds Innen­stadt und den Innen­stadt­bei­rat liegt beim City­ma­nage­ment in enger Zusam­men­ar­beit mit dem Amt für Stadtmarketing.

Vor­sit­zen­der des Innen­stadt­bei­ra­tes ist Gui­do von Büren vom Zen­trum für Stadt­ge­schich­te, der von den Anwe­sen­den ein­stim­mig gewählt wur­de. In die­ser Posi­ti­on wird der Mit­ar­bei­ter des Muse­ums Zita­del­le in den kom­men­den zwei Jah­ren als Bin­de­glied zwi­schen Bei­rat, Stadt­ver­wal­tung und City­ma­nage­ment fun­gie­ren und das neue Gre­mi­um nach außen hin repräsentieren.

Im Innen­stadt­bei­rat ver­tre­ten sind:
das Jugend­par­la­ment Jülich, Stu­die­ren­de der Fach­hoch­schu­le Aachen/Campus Jülich, der Inte­gra­ti­ons­rat, der Arbeits­kreis für ein inklu­si­ves Jülich, Anwohner*innen, Immobilieneigentümer*innen, die Wer­be­ge­mein­schaft Jülich, die Stra­ßen­ge­mein­schaft Klei­ne Rurstraße/Grünstraße, der Stadt­mar­ke­ting Jülich e.V., das For­schungs­zen­trum Jülich, die Spar­kas­se Düren, die Aache­ner Bank, die Chris­tus­kir­che, die Stadt­ent­wick­lungs­ge­sell­schaft Jülich (SEG) sowie von der Jüli­cher Stadt­ver­wal­tung Mitarbeiter*innen aus den Berei­chen Stadt­ge­schich­te, Stadt­pla­nung, Struk­tur­wan­del, Stadt­mar­ke­ting, Kul­tur und Tourismus.

Jülich – Unfall mit rund 40.000 Euro Sachschaden

Jülich (ots)

Auf der K15 bei Kos­lar hat sich am Diens­tag ein Unfall ereig­net, bei dem es zu einem hohen Sach­scha­den kam.

Ein 88 Jah­re alter Mann aus Bar­men war gegen 10:00 Uhr auf der K15 in Rich­tung unter­wegs. Wegen der tief ste­hen­den Son­ne bemerk­te der Mann nicht, dass ein vor ihm fah­ren­der 39-Jäh­ri­ger aus Jülich abbrems­te, um nach links auf einen Feld­weg abzubiegen.

Der 88-Jäh­ri­ge fuhr dem Jüli­cher in der Fol­ge unge­bremst auf, wobei bei­de Fahr­zeu­ge stark beschä­digt wur­den. Der 88-Jäh­ri­ge wur­de bei dem Unfall leicht ver­letzt. Der 39-Jäh­ri­ge blieb unver­letzt. Es ent­stand zudem ein Sach­scha­den in Höhe von rund 40.000 Euro.

Zur aktu­el­len Jah­res­zeit muss mit tief ste­hen­der Son­ne und davon aus­ge­hen­der Sicht­be­hin­de­run­gen gerech­net wer­den. Den­ken Sie dar­an, dass Ihre Sicht in Rich­tung Son­ne ein­ge­schränkt sein könn­te und stel­len Sie sich auf eine Beein­träch­ti­gung Ihres Blick­felds ein. Klap­pen Sie recht­zei­tig die Son­nen­blen­de her­un­ter und sor­gen Sie schon vor Fahrt­an­tritt für sau­be­re Schei­ben. Schmut­zi­ge Front­schei­ben erschwe­ren bei tief­stehen­der Son­ne zusätz­lich die Sicht. Dies gilt auch für Brillengläser.

Fah­ren Sie zudem vor­aus­schau­end und mit genü­gend Abstand sowie ange­pass­ter Geschwindigkeit.

Jülich – Betrü­ger gibt sich hilfsbereit

Jülich (ots)

Auf der Heins­ber­ger Stra­ße in Jülich ist eine 87-Jäh­ri­ge am Sams­tag (11.02.2023) einem Betrug zum Opfer gefal­len. Die Poli­zei hofft auf Hinweise.

Gegen 14:00 Uhr kam die Frau aus Jülich vom Ein­kau­fen zurück. Vor ihrem Haus bot ihr ein Unbe­kann­ter Hil­fe beim Tra­gen der Taschen an, die die 87-Jäh­ri­ge dan­kend annahm. In der Woh­nung offen­bar­te der Unbe­kann­te der Dame dann, dass er die Lei­tun­gen prü­fen müsse.

Er wies die 87-Jäh­ri­ge dann an, die Lei­tun­gen im Bad auf- und zuzu­dre­hen, wäh­rend er selbst in der Tür des Bade­zim­mers stand. Zeit­gleich gelang­te jedoch ver­mut­lich ein Mit­tä­ter in die Woh­nung, der unbe­merkt Schmuck aus der Woh­nung ent­wen­den konn­te. Erst am Abend bemerk­te die Senio­rin den Dieb­stahl und mel­de­te sich bei der Polizei.

Die Poli­zei hofft jetzt auf Zeu­gen, die in der Zeit zwi­schen 14:00 Uhr und 14:30 Uhr im Bereich der Heins­ber­ger Stra­ße etwas Auf­fäl­li­ges beob­ach­tet haben. Der Unbe­kann­te, der Hil­fe beim Tra­gen der Tasche der Geschä­dig­ten anbot, wird zudem wie folgt beschrieben:

   - männlich
   - 40 bis 45 Jahre
   - akzentfreies Deutsch
   - "Knopf" im Ohr

Zeu­gen, die sach­dien­li­che Hin­wei­se geben kön­nen, wer­den gebe­ten sich an die Leit­stel­le der Poli­zei zu wen­den: 02421 949‑6425.

Titz – Kind bei Unfall schwer verletzt

Titz (ots)

Ein 12-Jäh­ri­ger muss­te nach einem Unfall auf der Land­stra­ße 241 bei Titz-Spiel am Mon­tag­abend (13.02.2023) schwer ver­letzt in ein Kran­ken­haus ein­ge­lie­fert werden.

Gegen 18:20 Uhr befuhr ein 56-Jäh­ri­ger aus Düren mit sei­nem Pkw die Land­stra­ße 241 aus Rich­tung Titz kom­mend in Fahrt­rich­tung Mersch, als plötz­lich der 12-Jäh­ri­ge aus Titz von links die Fahr­bahn über­quer­te. Der Jun­ge wur­de vom Pkw erfasst und zu Boden geschleu­dert. Er erlitt schwe­re Ver­let­zun­gen und wur­de mit einem Ret­tungs­wa­gen in ein Kran­ken­haus gebracht. Für die Dau­er der Unfall­auf­nah­me wur­de die Unfall­stel­le durch die Feu­er­wehr Titz ausgeleuchtet.

Die Land­stra­ße 241 war für drei Stun­den gesperrt.

Jülich – Stra­ßen­sper­run­gen wegen Weiberfastnacht

Stra­ßen­sper­run­gen wegen Weiberfastnachtsdisco

Die Kur­fürs­ten­stra­ße (Bereich Römerstraße/Kölnstraße) und die obe­re Köln­stra­ße wer­den Alt­wei­ber (16.02.2023) wäh­rend der Wei­ber­fast­nachts­dis­co auf dem Schloss­platz für den Durch­gangs­ver­kehr in der Zeit vom 10.00 Uhr bis ca. 20.00 Uhr gesperrt. Für den glei­chen Zeit­raum wer­den Hal­te­ver­bots­schil­der auf den Park­plät­zen aufgestellt.

Anwoh­ner und Ver­kehrs­teil­neh­mer wer­den um Beach­tung und Ver­ständ­nis für die vor­über­ge­hen­den Erschwer­nis­se gebeten.

Jülich – Glas­frei zur Jugenddisco

Glas­frei zur Jugend­dis­co am 16.02.2023 – Alt­wei­ber –  in die Innenstadt

Es ist zu erwar­ten, dass die Jugend­schutz­ver­an­stal­tung 2023 auf dem Schloss­platz wie­der ca. 2000–3000 vor­wie­gend Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne anlo­cken wird. Erfah­run­gen vor dem erst­ma­li­gen Glas­ver­bot 2010 in Jülich haben gezeigt, dass der Ein­satz von Glas­ge­trän­ke­be­häl­tern an sol­chen Tagen grund­sätz­lich mit Gefah­ren ver­bun­den ist. Durch die hohe Besu­cher­an­zahl der Jugend­schutz­ver­an­stal­tung kam es vor 2010, bedingt durch die mit­ge­führ­ten Glas­be­häl­ter und durch die unsach­ge­mä­ße Ent­sor­gung, zu erheb­li­chem Glas­bruch im unmit­tel­ba­ren Umfeld des Fest­zel­tes und zu teil­wei­sen Ver­let­zun­gen der Besucher.

Die Glas­ver­bo­te der letz­ten Jah­re haben sich bewährt. Es gab kei­ne Schnitt­ver­let­zun­gen auf­grund von Glas­bruch und die Ver­un­rei­ni­gun­gen, ins­be­son­de­re in der Köln­stra­ße, in Jülich waren sehr gering.

Um die­se posi­ti­ven Effek­te auch für die Ver­an­stal­tung in 2023 wie­der zu erhal­ten, hat der Stadt­rat den Erlass der „Ord­nungs­be­hörd­li­chen Ver­ord­nung für ein Ver­bot des Mit­füh­rens und des Ver­kaufs von Geträn­ken in Glas­be­häl­tern in bestimm­ten Stra­ßen / Berei­chen in der Stadt Jülich am 15.02.2023“ ein­stim­mig beschlossen.

Was bedeu­tet die Ver­ord­nung im Einzelnen?

Durch die Ver­bo­te soll sicher­ge­stellt wer­den, dass kei­ne Glas­be­häl­ter in den Ver­an­stal­tungs­be­reich und auf die umlie­gen­den Stra­ßen und Plät­ze gelan­gen. Es dür­fen somit kei­ne Geträn­ke (sowohl alko­ho­li­sche als auch nicht alko­ho­li­sche Geträn­ke) in Glas­fla­schen mit­ge­führt wer­den, wenn die­se in dem nach­ge­nann­ten Gel­tungs­be­reich der Ver­ord­nung kon­su­miert wer­den sollen.

Von dem gene­rel­len Mitführungsverbot/Verkaufsverbot von Glas­ge­trän­ke­be­häl­tern sind ledig­lich die­je­ni­gen Per­so­nen aus­zu­neh­men, die Glas­be­häl­ter offen­sicht­lich und aus­schließ­lich zum häus­li­chen Gebrauch mit­füh­ren. Damit besteht für Bewoh­ner inner­halb des Ver­ord­nungs­ge­bie­tes die Mög­lich­keit, Geträn­ke in Glas­fla­schen nach Hau­se zu bringen.

Wo gel­ten die Verbote?

Der räum­li­che Gel­tungs­be­reich die­ser Ver­ord­nung umfasst den Bereich, der durch die nach­fol­gend auf­ge­führ­ten Stra­ßen begrenzt wird:

Römer­stra­ße, Gro­ße Rur­stra­ße, Schüt­zen­stra­ße, Schirm­er­stra­ße, Düs­sel­dor­fer Stra­ße, süd­li­cher Zita­del­len­gra­ben (von Düs­sel­dor­fer Stra­ße bis Kur­fürs­ten­stra­ße), Kur­fürs­ten­stra­ße, Römerstraße.

Neben die­sem begrenz­ten Bereich umfasst die­se Ver­ord­nung auch die Straßen/Bereiche:

Aache­ner Stra­ße (ab Ell­bach­stra­ße), Düs­sel­dor­fer Stra­ße und Propst-Bech­te-Platz sowie

den süd­li­chen Zita­del­len­gra­ben (von Düs­sel­dor­fer Stra­ße bis Kurfürstenstraße).

Wie wer­den die Ver­bo­te überwacht?

Kon­troll­stel­len sind in der Nähe des Ver­an­stal­tungs­zel­tes ein­ge­rich­tet, an denen das Ord­nungs­amt und die Poli­zei die Besu­cher hin­sicht­lich even­tu­el­ler Glas­fla­schen kontrollieren.

Dane­ben gibt es auch soge­nann­te „mobi­le“ Über­wa­chungs­kräf­te, die die Ver­bo­te im gesam­ten Gel­tungs­be­reich der Ver­ord­nung überwachen.

Wel­che Kon­se­quen­zen hat ein Ver­stoß gegen die Verordnung? 

Wer gegen die Ver­ord­nung ver­stößt, han­delt ord­nungs­wid­rig. Die­se Ord­nungs­wid­rig­keit kann bei Fahr­läs­sig­keit mit einer Geld­bu­ße bis 500,- Euro, bei Vor­satz sogar mit einer Geld­bu­ße bis zu 1.000,- Euro geahn­det werden.

Mit­ge­führ­te bzw. durch Zuwi­der­hand­lung gegen die­se Ver­ord­nung erlang­te Geträn­ke in Glas­be­häl­tern wer­den von den Über­wa­chungs­kräf­ten ein­ge­zo­gen und entsorgt!

Was ist sonst noch zu beachten?

  1. Alko­hol

Nach dem Jugend­schutz­ge­setz dürfen

-     Bier und Wein von Jugend­li­chen nur ab 16 Jah­ren (Aus­nah­me: 14 – 16-Jäh­ri­ge in Beglei­tung einer per­so­nen­sor­ge­be­rech­tig­ten Per­son –Eltern/Vormund)

-     brannt­wein­hal­ti­ge Geträn­ke (z.B. auch Alko­pops, alko­ho­li­sche Mix­ge­trän­ke, Gin, Rum, Jäger­meis­ter, Wod­ka) nur von Per­so­nen ab 18 Jah­ren ver­zehrt werden.

  1. Rau­chen

Nach dem Jugend­schutz­ge­setz dür­fen in der Öffent­lich­keit nur Per­so­nen ab 18 Jah­re rauchen.

  1. Ver­un­rei­ni­gun­gen sowie „wil­des Urinieren“

Ver­un­rei­ni­gun­gen jeg­li­cher Art (wie z.B. das Weg­wer­fen von Plas­tik- oder Glas­fla­schen) oder auch „wil­des Uri­nie­ren“ stel­len eben­falls eine Ord­nungs­wid­rig­keit dar, die mit einer Geld­bu­ße bis zu 1.000,- € geahn­det wer­den kann.

Ord­nungs­amt und Poli­zei über­wa­chen auch die­se Ver­stö­ße vor Ort.

Hin­weis:

Um das „wil­de Uri­nie­ren“ zu ver­hin­dern, steht auch in die­sem Jahr wie­der ein Toi­let­ten­wa­gen vor dem Zelt zur kos­ten­lo­sen Benut­zung zur Verfügung!

Jülich – Stadt­ver­wal­tung am 28.02.2023 geschlossen

Stadt­ver­wal­tung Jülich wegen Per­so­nal­ver­samm­lung geschlossen.

Am Diens­tag, den 28.02.2023, fin­det für alle Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Stadt Jülich die Per­so­nal­ver­samm­lung statt. Daher sind alle Dienst­stel­len der Stadt­ver­wal­tung Jülich am Diens­tag, den 28.02.2023, ab 13:00 Uhr geschlossen.

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