Innen­stadt­bei­rat für Jülich gegründet

Jülich

Auf Ein­la­dung des City­ma­nage­ments tra­fen sich vor weni­gen Tagen die Mit­glie­der des neu gegrün­de­ten Jüli­cher Innen­stadt­bei­ra­tes im Rat­haus zur kon­sti­tu­ie­ren­den Sit­zung. Die Haupt­auf­ga­be des Gre­mi­ums besteht dar­in, über die Ver­ga­be öffent­li­cher Gel­der im Rah­men des För­der­pro­gramms „Ver­fü­gungs­fonds Innen­stadt“ zu ent­schei­den. Die­ses ermög­licht es Pri­vat­per­so­nen, Initia­ti­ven, Ein­rich­tun­gen, Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen, Zuschuss­an­trä­ge für Pro­jek­te zu stel­len, die zur Attrak­ti­vie­rung und Bele­bung des Stadt­zen­trums bei­tra­gen. Der öffent­li­che Auf­ruf mit detail­lier­ten Infor­ma­tio­nen rund um die Gestal­tung und Ein­rei­chung sol­cher Pro­jekt­an­trä­ge erfolgt im Lau­fe der kom­men­den Wochen.

Sowohl das För­der­pro­gramm als auch die Ein­rich­tung des Innen­stadt­bei­ra­tes sind Maß­nah­men im Rah­men des Inte­grier­ten Hand­lungs­kon­zep­tes Innen­stadt (InHK). Bund, Land NRW und die Stadt Jülich als gemein­sa­me För­der­ge­ber ver­fol­gen neben dem Anschub pri­va­ter Pro­jek­te dar­über hin­aus das Ziel, dass sich auf loka­ler Ebe­ne Netz­wer­ke und Koope­ra­tio­nen im Bereich Stadt­ent­wick­lung bil­den und sich die Akteu­rin­nen und Akteu­re vor Ort aktiv mit ihren unter­schied­lichs­ten Per­spek­ti­ven in den Pro­zess ein­brin­gen. Ent­spre­chend viel­fäl­tig ist der Innen­stadt­bei­rat zusam­men­ge­setzt (Auf­zäh­lung s. unten).

In Abhän­gig­keit von der Anzahl ein­ge­hen­der Pro­jekt­an­trä­ge, über die der Innen­stadt­bei­rat zu ent­schei­den hat, sind drei bis vier Bei­rats­sit­zun­gen pro Jahr geplant. Die Geschäfts­füh­rung für den Ver­fü­gungs­fonds Innen­stadt und den Innen­stadt­bei­rat liegt beim City­ma­nage­ment in enger Zusam­men­ar­beit mit dem Amt für Stadtmarketing.

Vor­sit­zen­der des Innen­stadt­bei­ra­tes ist Gui­do von Büren vom Zen­trum für Stadt­ge­schich­te, der von den Anwe­sen­den ein­stim­mig gewählt wur­de. In die­ser Posi­ti­on wird der Mit­ar­bei­ter des Muse­ums Zita­del­le in den kom­men­den zwei Jah­ren als Bin­de­glied zwi­schen Bei­rat, Stadt­ver­wal­tung und City­ma­nage­ment fun­gie­ren und das neue Gre­mi­um nach außen hin repräsentieren.

Im Innen­stadt­bei­rat ver­tre­ten sind:
das Jugend­par­la­ment Jülich, Stu­die­ren­de der Fach­hoch­schu­le Aachen/Campus Jülich, der Inte­gra­ti­ons­rat, der Arbeits­kreis für ein inklu­si­ves Jülich, Anwohner*innen, Immobilieneigentümer*innen, die Wer­be­ge­mein­schaft Jülich, die Stra­ßen­ge­mein­schaft Klei­ne Rurstraße/Grünstraße, der Stadt­mar­ke­ting Jülich e.V., das For­schungs­zen­trum Jülich, die Spar­kas­se Düren, die Aache­ner Bank, die Chris­tus­kir­che, die Stadt­ent­wick­lungs­ge­sell­schaft Jülich (SEG) sowie von der Jüli­cher Stadt­ver­wal­tung Mitarbeiter*innen aus den Berei­chen Stadt­ge­schich­te, Stadt­pla­nung, Struk­tur­wan­del, Stadt­mar­ke­ting, Kul­tur und Tourismus.

Jülich – Unfall mit rund 40.000 Euro Sachschaden

Jülich (ots)

Auf der K15 bei Kos­lar hat sich am Diens­tag ein Unfall ereig­net, bei dem es zu einem hohen Sach­scha­den kam.

Ein 88 Jah­re alter Mann aus Bar­men war gegen 10:00 Uhr auf der K15 in Rich­tung unter­wegs. Wegen der tief ste­hen­den Son­ne bemerk­te der Mann nicht, dass ein vor ihm fah­ren­der 39-Jäh­ri­ger aus Jülich abbrems­te, um nach links auf einen Feld­weg abzubiegen.

Der 88-Jäh­ri­ge fuhr dem Jüli­cher in der Fol­ge unge­bremst auf, wobei bei­de Fahr­zeu­ge stark beschä­digt wur­den. Der 88-Jäh­ri­ge wur­de bei dem Unfall leicht ver­letzt. Der 39-Jäh­ri­ge blieb unver­letzt. Es ent­stand zudem ein Sach­scha­den in Höhe von rund 40.000 Euro.

Zur aktu­el­len Jah­res­zeit muss mit tief ste­hen­der Son­ne und davon aus­ge­hen­der Sicht­be­hin­de­run­gen gerech­net wer­den. Den­ken Sie dar­an, dass Ihre Sicht in Rich­tung Son­ne ein­ge­schränkt sein könn­te und stel­len Sie sich auf eine Beein­träch­ti­gung Ihres Blick­felds ein. Klap­pen Sie recht­zei­tig die Son­nen­blen­de her­un­ter und sor­gen Sie schon vor Fahrt­an­tritt für sau­be­re Schei­ben. Schmut­zi­ge Front­schei­ben erschwe­ren bei tief­stehen­der Son­ne zusätz­lich die Sicht. Dies gilt auch für Brillengläser.

Fah­ren Sie zudem vor­aus­schau­end und mit genü­gend Abstand sowie ange­pass­ter Geschwindigkeit.

Jülich – Betrü­ger gibt sich hilfsbereit

Jülich (ots)

Auf der Heins­ber­ger Stra­ße in Jülich ist eine 87-Jäh­ri­ge am Sams­tag (11.02.2023) einem Betrug zum Opfer gefal­len. Die Poli­zei hofft auf Hinweise.

Gegen 14:00 Uhr kam die Frau aus Jülich vom Ein­kau­fen zurück. Vor ihrem Haus bot ihr ein Unbe­kann­ter Hil­fe beim Tra­gen der Taschen an, die die 87-Jäh­ri­ge dan­kend annahm. In der Woh­nung offen­bar­te der Unbe­kann­te der Dame dann, dass er die Lei­tun­gen prü­fen müsse.

Er wies die 87-Jäh­ri­ge dann an, die Lei­tun­gen im Bad auf- und zuzu­dre­hen, wäh­rend er selbst in der Tür des Bade­zim­mers stand. Zeit­gleich gelang­te jedoch ver­mut­lich ein Mit­tä­ter in die Woh­nung, der unbe­merkt Schmuck aus der Woh­nung ent­wen­den konn­te. Erst am Abend bemerk­te die Senio­rin den Dieb­stahl und mel­de­te sich bei der Polizei.

Die Poli­zei hofft jetzt auf Zeu­gen, die in der Zeit zwi­schen 14:00 Uhr und 14:30 Uhr im Bereich der Heins­ber­ger Stra­ße etwas Auf­fäl­li­ges beob­ach­tet haben. Der Unbe­kann­te, der Hil­fe beim Tra­gen der Tasche der Geschä­dig­ten anbot, wird zudem wie folgt beschrieben:

   - männlich
   - 40 bis 45 Jahre
   - akzentfreies Deutsch
   - "Knopf" im Ohr

Zeu­gen, die sach­dien­li­che Hin­wei­se geben kön­nen, wer­den gebe­ten sich an die Leit­stel­le der Poli­zei zu wen­den: 02421 949‑6425.

Titz – Kind bei Unfall schwer verletzt

Titz (ots)

Ein 12-Jäh­ri­ger muss­te nach einem Unfall auf der Land­stra­ße 241 bei Titz-Spiel am Mon­tag­abend (13.02.2023) schwer ver­letzt in ein Kran­ken­haus ein­ge­lie­fert werden.

Gegen 18:20 Uhr befuhr ein 56-Jäh­ri­ger aus Düren mit sei­nem Pkw die Land­stra­ße 241 aus Rich­tung Titz kom­mend in Fahrt­rich­tung Mersch, als plötz­lich der 12-Jäh­ri­ge aus Titz von links die Fahr­bahn über­quer­te. Der Jun­ge wur­de vom Pkw erfasst und zu Boden geschleu­dert. Er erlitt schwe­re Ver­let­zun­gen und wur­de mit einem Ret­tungs­wa­gen in ein Kran­ken­haus gebracht. Für die Dau­er der Unfall­auf­nah­me wur­de die Unfall­stel­le durch die Feu­er­wehr Titz ausgeleuchtet.

Die Land­stra­ße 241 war für drei Stun­den gesperrt.

Jülich – Stra­ßen­sper­run­gen wegen Weiberfastnacht

Stra­ßen­sper­run­gen wegen Weiberfastnachtsdisco

Die Kur­fürs­ten­stra­ße (Bereich Römerstraße/Kölnstraße) und die obe­re Köln­stra­ße wer­den Alt­wei­ber (16.02.2023) wäh­rend der Wei­ber­fast­nachts­dis­co auf dem Schloss­platz für den Durch­gangs­ver­kehr in der Zeit vom 10.00 Uhr bis ca. 20.00 Uhr gesperrt. Für den glei­chen Zeit­raum wer­den Hal­te­ver­bots­schil­der auf den Park­plät­zen aufgestellt.

Anwoh­ner und Ver­kehrs­teil­neh­mer wer­den um Beach­tung und Ver­ständ­nis für die vor­über­ge­hen­den Erschwer­nis­se gebeten.

Jülich – Glas­frei zur Jugenddisco

Glas­frei zur Jugend­dis­co am 16.02.2023 – Alt­wei­ber –  in die Innenstadt

Es ist zu erwar­ten, dass die Jugend­schutz­ver­an­stal­tung 2023 auf dem Schloss­platz wie­der ca. 2000–3000 vor­wie­gend Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne anlo­cken wird. Erfah­run­gen vor dem erst­ma­li­gen Glas­ver­bot 2010 in Jülich haben gezeigt, dass der Ein­satz von Glas­ge­trän­ke­be­häl­tern an sol­chen Tagen grund­sätz­lich mit Gefah­ren ver­bun­den ist. Durch die hohe Besu­cher­an­zahl der Jugend­schutz­ver­an­stal­tung kam es vor 2010, bedingt durch die mit­ge­führ­ten Glas­be­häl­ter und durch die unsach­ge­mä­ße Ent­sor­gung, zu erheb­li­chem Glas­bruch im unmit­tel­ba­ren Umfeld des Fest­zel­tes und zu teil­wei­sen Ver­let­zun­gen der Besucher.

Die Glas­ver­bo­te der letz­ten Jah­re haben sich bewährt. Es gab kei­ne Schnitt­ver­let­zun­gen auf­grund von Glas­bruch und die Ver­un­rei­ni­gun­gen, ins­be­son­de­re in der Köln­stra­ße, in Jülich waren sehr gering.

Um die­se posi­ti­ven Effek­te auch für die Ver­an­stal­tung in 2023 wie­der zu erhal­ten, hat der Stadt­rat den Erlass der „Ord­nungs­be­hörd­li­chen Ver­ord­nung für ein Ver­bot des Mit­füh­rens und des Ver­kaufs von Geträn­ken in Glas­be­häl­tern in bestimm­ten Stra­ßen / Berei­chen in der Stadt Jülich am 15.02.2023“ ein­stim­mig beschlossen.

Was bedeu­tet die Ver­ord­nung im Einzelnen?

Durch die Ver­bo­te soll sicher­ge­stellt wer­den, dass kei­ne Glas­be­häl­ter in den Ver­an­stal­tungs­be­reich und auf die umlie­gen­den Stra­ßen und Plät­ze gelan­gen. Es dür­fen somit kei­ne Geträn­ke (sowohl alko­ho­li­sche als auch nicht alko­ho­li­sche Geträn­ke) in Glas­fla­schen mit­ge­führt wer­den, wenn die­se in dem nach­ge­nann­ten Gel­tungs­be­reich der Ver­ord­nung kon­su­miert wer­den sollen.

Von dem gene­rel­len Mitführungsverbot/Verkaufsverbot von Glas­ge­trän­ke­be­häl­tern sind ledig­lich die­je­ni­gen Per­so­nen aus­zu­neh­men, die Glas­be­häl­ter offen­sicht­lich und aus­schließ­lich zum häus­li­chen Gebrauch mit­füh­ren. Damit besteht für Bewoh­ner inner­halb des Ver­ord­nungs­ge­bie­tes die Mög­lich­keit, Geträn­ke in Glas­fla­schen nach Hau­se zu bringen.

Wo gel­ten die Verbote?

Der räum­li­che Gel­tungs­be­reich die­ser Ver­ord­nung umfasst den Bereich, der durch die nach­fol­gend auf­ge­führ­ten Stra­ßen begrenzt wird:

Römer­stra­ße, Gro­ße Rur­stra­ße, Schüt­zen­stra­ße, Schirm­er­stra­ße, Düs­sel­dor­fer Stra­ße, süd­li­cher Zita­del­len­gra­ben (von Düs­sel­dor­fer Stra­ße bis Kur­fürs­ten­stra­ße), Kur­fürs­ten­stra­ße, Römerstraße.

Neben die­sem begrenz­ten Bereich umfasst die­se Ver­ord­nung auch die Straßen/Bereiche:

Aache­ner Stra­ße (ab Ell­bach­stra­ße), Düs­sel­dor­fer Stra­ße und Propst-Bech­te-Platz sowie

den süd­li­chen Zita­del­len­gra­ben (von Düs­sel­dor­fer Stra­ße bis Kurfürstenstraße).

Wie wer­den die Ver­bo­te überwacht?

Kon­troll­stel­len sind in der Nähe des Ver­an­stal­tungs­zel­tes ein­ge­rich­tet, an denen das Ord­nungs­amt und die Poli­zei die Besu­cher hin­sicht­lich even­tu­el­ler Glas­fla­schen kontrollieren.

Dane­ben gibt es auch soge­nann­te „mobi­le“ Über­wa­chungs­kräf­te, die die Ver­bo­te im gesam­ten Gel­tungs­be­reich der Ver­ord­nung überwachen.

Wel­che Kon­se­quen­zen hat ein Ver­stoß gegen die Verordnung? 

Wer gegen die Ver­ord­nung ver­stößt, han­delt ord­nungs­wid­rig. Die­se Ord­nungs­wid­rig­keit kann bei Fahr­läs­sig­keit mit einer Geld­bu­ße bis 500,- Euro, bei Vor­satz sogar mit einer Geld­bu­ße bis zu 1.000,- Euro geahn­det werden.

Mit­ge­führ­te bzw. durch Zuwi­der­hand­lung gegen die­se Ver­ord­nung erlang­te Geträn­ke in Glas­be­häl­tern wer­den von den Über­wa­chungs­kräf­ten ein­ge­zo­gen und entsorgt!

Was ist sonst noch zu beachten?

  1. Alko­hol

Nach dem Jugend­schutz­ge­setz dürfen

-     Bier und Wein von Jugend­li­chen nur ab 16 Jah­ren (Aus­nah­me: 14 – 16-Jäh­ri­ge in Beglei­tung einer per­so­nen­sor­ge­be­rech­tig­ten Per­son –Eltern/Vormund)

-     brannt­wein­hal­ti­ge Geträn­ke (z.B. auch Alko­pops, alko­ho­li­sche Mix­ge­trän­ke, Gin, Rum, Jäger­meis­ter, Wod­ka) nur von Per­so­nen ab 18 Jah­ren ver­zehrt werden.

  1. Rau­chen

Nach dem Jugend­schutz­ge­setz dür­fen in der Öffent­lich­keit nur Per­so­nen ab 18 Jah­re rauchen.

  1. Ver­un­rei­ni­gun­gen sowie „wil­des Urinieren“

Ver­un­rei­ni­gun­gen jeg­li­cher Art (wie z.B. das Weg­wer­fen von Plas­tik- oder Glas­fla­schen) oder auch „wil­des Uri­nie­ren“ stel­len eben­falls eine Ord­nungs­wid­rig­keit dar, die mit einer Geld­bu­ße bis zu 1.000,- € geahn­det wer­den kann.

Ord­nungs­amt und Poli­zei über­wa­chen auch die­se Ver­stö­ße vor Ort.

Hin­weis:

Um das „wil­de Uri­nie­ren“ zu ver­hin­dern, steht auch in die­sem Jahr wie­der ein Toi­let­ten­wa­gen vor dem Zelt zur kos­ten­lo­sen Benut­zung zur Verfügung!

Jülich – Stadt­ver­wal­tung am 28.02.2023 geschlossen

Stadt­ver­wal­tung Jülich wegen Per­so­nal­ver­samm­lung geschlossen.

Am Diens­tag, den 28.02.2023, fin­det für alle Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Stadt Jülich die Per­so­nal­ver­samm­lung statt. Daher sind alle Dienst­stel­len der Stadt­ver­wal­tung Jülich am Diens­tag, den 28.02.2023, ab 13:00 Uhr geschlossen.

Jülich – Neue Publi­ka­ti­on des Geschichtsvereins

Spu­ren in der Land­schaft – Maria von Gel­dern 1380–1429

Im Jahr 1405 kam eine fran­zö­si­sche Prin­zes­sin namens Marie d’Harcourt ins Her­zog­tum Gel­dern, um den Her­zog Rei­nald IV. von Gel­dern und Jülich zu hei­ra­ten. Bis­her wuss­ten wir rela­tiv wenig über Maria von Gel­dern, wie die­se Her­zo­gin genannt wur­de, außer dass sie ein heu­te berühm­tes Gebet­buch mit wun­der­ba­ren Minia­tu­ren in Auf­trag gab und dass sie in den poli­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen ihrer Zeit eine wich­ti­ge Rol­le spielte.

Johan Oos­ter­man, Pro­fes­sor für älte­re nie­der­län­di­sche Lite­ra­tur an der Rad­boud Uni­ver­si­tät Nim­we­gen, hat sich in vie­len deut­schen und nie­der­län­di­schen Archi­ven auf Spu­ren­su­che bege­ben. Und er hat ganz beson­de­re Ein­bli­cke in das span­nen­de und ereig­nis­rei­che Leben, das Maria führ­te, gewonnen.

In 16 Kapi­teln schil­dert er in der Neu­erschei­nung „Spu­ren in der Land­schaft“ ihr Leben an 16 ver­schie­de­nen Orten in den ehe­ma­li­gen Her­zog­tü­mern Gel­dern und Jülich. Bis­her noch nicht aus­ge­wer­te­te Quel­len erzäh­len von den Rei­sen der Her­zo­gin, ihrer Hof­ge­sell­schaft, ihren Resi­den­zen, von Men­schen, die sie besuch­ten, von ihren Woh­nun­gen und Ess­ge­wohn­hei­ten, auch von einem Kamel in Nim­we­gen. Ent­stan­den ist eine Art his­to­ri­sches Rei­se­buch. Es führt den Leser zum Bei­spiel nach Nim­we­gen, zum Schloss Rosen­da­el bei Arn­heim, nach Kas­ter, Ran­de­rath, Gra­ve oder Geldern.

Die Abbil­dun­gen sind ein „Augen­schmaus“. Vie­le stam­men aus dem berühm­ten Gebet­buch der Maria von Gel­dern, das 2018 in einer gro­ßen Aus­stel­lung im Muse­um Valk­hof Nim­we­gen gezeigt wor­den ist. Es wird heu­te in der Ber­li­ner Staats­bi­blio­thek auf­be­wahrt. Zum bemer­kens­wert „schö­nen“ Lay­out gehö­ren auch pro­fes­sio­nel­le Fotos von Dick van Aalst.

Das Buch haben der His­to­ri­sche Ver­ein für Gel­dern und Umge­gend e.V. und der Jüli­cher Geschichts­ver­ein 1923 e.V. gemein­sam her­aus­ge­ge­ben. Es umfasst 168 Sei­ten, ist mit zahl­rei­chen Abbil­dun­gen ver­se­hen und kann zum Preis von 18,- EUR ab sofort über die bei­den Ver­ei­ne oder im Buch­han­del erwor­ben wer­den (ISBN 978−94−6004−507−3).

Jülich – Hilfs­trans­port star­tet am Sonntag

Zahl­rei­che Spen­den für die Opfer der Erd­be­ben in Syri­en und der Türkei

Die von Jüli­che­rin­nen und Jüli­chern initi­ier­te Spen­den­samm­lung für die Opfer der schwe­ren Erd­be­ben in Syri­en und der Tür­kei ist erfolg­reich angelaufen.

In der mit Unter­stüt­zung der Stadt Jülich sowie der Boos Logis­tik GmbH ein­ge­rich­te­ten Sam­mel­stel­le wur­den bereits 300 Kar­tons für den Trans­port gepackt.

Ein gro­ßer Dank geht an alle, die die­se Akti­on mit Geld, mit Sach­spen­den oder mit prak­ti­scher Hil­fe unter­stüt­zen. Bei­spiel­haft sei­en hier genannt Auto­tech­nik Mat­zer­ath, Boos Logis­tik GmbH – Carl Eich­horn, Jo Ecker, Halil Tasci – Döner Palast und der Ver­ein Jukrainer.

Die Annah­me­stel­le befin­det sich in der Eli­sa­beth­stra­ße 1, im Gebäu­de der Fir­ma BOOS.

Spen­den wer­den dort ab sofort täg­lich von 11:00 bis 14:00 Uhr und von 15:00 bis 18:00 Uhr ent­ge­gen­ge­nom­men. Die Akti­on ist zunächst bis Sams­tag, den 11.02.2023, vorgesehen.

Nach aktu­el­len Rück­mel­dun­gen aus der Tür­kei wer­den vor allem fol­gen­de Sach­spen­den benö­tigt:

  • Baby-Milch 1 – 6
  • Win­deln
  • Hygie­ne­ar­ti­kel für Frau­en (Bin­den, Tam­pons etc.)
  • Medi­ka­men­te
  • Ver­bands­ma­te­ri­al
  • Lebens­mit­tel­kon­ser­ven (kein Schweinefleisch)
  • Zel­te
  • Taschen­lam­pen / Stirnlampen
  • Cam­ping­ko­cher (Gas)
  • Schlaf­sä­cke
  • Trink­was­ser

Klei­dung und ande­re Sach­spen­den wer­den aktu­ell nicht benö­tigt und wer­den des­halb kei­nes­falls angenommen.

Geld­spen­den kön­nen auf das Spen­den­kon­to bei der Stadt Jülich (IBAN DE44 3955 0110 0000 0254 11) mit Ver­wen­dungs­zweck „Erd­be­ben Syrien/Türkei“ über­wie­sen werden.

Bei Rück­fra­gen kön­nen Sie sich an Herrn Kho­mas­si wen­den (Tel. 0151–52400014).

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