Schnee und Eis: Pünkt­lich­keit am Arbeits­platz ist Pflicht !

Schnee und Eis: Pünkt­lich­keit am Arbeits­platz ist Pflicht !

“Unter­neh­men haben aber gute betriebs­in­ter­ne Lösun­gen gefunden”

Mün­chen (ots)

Bay­ern und Deutsch­land ste­hen eini­ge stren­ge Win­ter­ta­ge bevor. Die vbw – Ver­ei­ni­gung der Baye­ri­schen Wirt­schaft e. V. weist ange­sichts von Schnee­fäl­len, fros­ti­gen Tem­pe­ra­tu­ren und glat­ten Stra­ßen in Bay­ern dar­auf hin, dass Arbeit­neh­mer unab­hän­gig von der Wet­ter­la­ge grund­sätz­lich dafür selbst ver­ant­wort­lich sind, pünkt­lich am Arbeits­platz zu erschei­nen. “Der Win­ter friert die gel­ten­den Arbeits­pflich­ten nicht ein”, erklärt vbw Haupt­ge­schäfts­füh­rer Bert­ram Brossardt.

Nach bestehen­der Rechts­la­ge müs­sen sich Arbeit­neh­mer über die Wet­ter­la­ge infor­mie­ren und ent­spre­chend ihren Arbeits­weg pla­nen. Die vbw ver­weist aber dar­auf, dass die meis­ten Unter­neh­men gute betriebs­in­ter­ne Lösun­gen für den Fall ent­wi­ckelt haben, dass ein Mit­ar­bei­ten­der wegen schlech­ten Wet­ters sei­nen Dienst ver­spä­tet oder gar nicht antritt. Bros­sardt: “Der Arbeit­ge­ber bringt dem Mit­ar­bei­ter in der Regel Kulanz ent­ge­gen. Dazu muss ihn der Arbeit­neh­mer aber sofort infor­mie­ren, wenn er erkennt, dass er nicht pünkt­lich zur Arbeit kom­men kann.” Es besteht kein all­ge­mei­ner Anspruch der Arbeit­neh­mer wegen Schnee und Eis­glät­te aus dem Home­of­fice arbei­ten zu kön­nen. Ent­schei­dend sind hier die ver­trag­li­chen bzw. betrieb­li­chen Ver­ein­ba­run­gen. Vie­le Arbeit­ge­ber machen Home­of­fice bei schwie­ri­gen Wet­ter­be­din­gun­gen aber auch kurz­fris­tig mög­lich, soweit dies betrieb­lich umsetz­bar ist.

Pas­siert auf dem Weg zur Arbeit ein Unfall, so über­nimmt regel­mä­ßig die gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung die Kos­ten für die ärzt­li­che Behand­lung. Vor­aus­set­zung ist, dass der Unfall unver­schul­det war und auf dem Weg zur Arbeit pas­siert ist. Auch auf den Arbeit­ge­ber kom­men im Fall extre­mer Wet­ter­ver­hält­nis­se beson­de­re Pflich­ten zu. So trägt er das Risi­ko für einen Arbeits­aus­fall durch eine käl­te­be­ding­te Betriebs­stö­rung.

 

Quel­le:  vbw – Ver­ei­ni­gung der Baye­ri­schen Wirt­schaft e. V.

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