Räum­fahr­zeu­ge über­ho­len ist erlaubt

Räum­fahr­zeu­ge über­ho­len ist erlaubt

Räum­fahr­zeu­ge über­ho­len ist erlaubt – aber gefährlich!

 

Wies­ba­den (ots)

Räum­fahr­zeu­ge sind bei Schnee, Matsch und Glatt­eis im Dau­er­ein­satz. Grund­sätz­lich dür­fen die lang­sa­men Fahr­zeu­ge über­holt wer­den. Doch wer über­holt, haf­tet in der Regel bei einem Unfall, warnt das Info­cen­ter der R+V Versicherung.

Räum­fahr­zeu­ge haben Son­der­rech­te im Stra­ßen­ver­kehr. “Arbeits­fahr­zeu­ge mit rot-wei­ßen Warn­mar­kie­run­gen dür­fen auf jeder Stra­ßen­sei­te und in alle Rich­tun­gen fah­ren. Auch Anhal­ten ist für sie über­all erlaubt”, sagt Roland Rich­ter, Ver­kehrs­exper­te bei der R+V Ver­si­che­rung. In der Nähe der gro­ßen Fahr­zeu­ge ist also beson­de­re Vor­sicht geboten.

Vor­bei­fah­ren nur auf eige­nes Risiko

Grund­sätz­lich soll­te man zu einem Räum­fahr­zeug aus­rei­chend Abstand hal­ten. “Trifft das Streu­gut ein ande­res Fahr­zeug, ist der Win­ter­dienst in der Regel nicht in der Pflicht”, betont R+V‑Experte Rich­ter. Auch wenn Räum­fahr­zeu­ge ent­ge­gen­kom­men, soll­te man mög­lichst rechts fah­ren und Abstand halten.

Hin­zu kommt: Vor dem Räum­fahr­zeug kann die Fahr­bahn noch vol­ler Schnee oder Eis sein. “Der plötz­li­che Wech­sel des Unter­grunds macht ein Über­hol­ma­nö­ver beson­ders gefähr­lich”, warnt R+V‑Experte Rich­ter. Auf Auto­bah­nen fah­ren häu­fig meh­re­re Räum­fahr­zeu­ge ver­setzt hin­ter­ein­an­der. Rechts­über­ho­len ist bis auf weni­ge Aus­nah­men ver­bo­ten. Auch beim regel­ge­rech­ten Über­ho­len gilt: Bei einem Unfall haf­tet nor­ma­ler­wei­se der­je­ni­ge, der über­holt hat. “Das gilt bei­spiels­wei­se bei einem Zusam­men­stoß mit einem Räum­fahr­zeug”, so Rich­ter weiter.

Wei­te­re Tipps des R+V‑Infocenters:

  • Wenn ein Räum­fahr­zeug ent­ge­gen­kommt, äußerst rechts fah­ren. Das ver­rin­gert das Risi­ko eines Zusammenstoßes.
  • Kommt es auf Fahr­bah­nen nur ver­ein­zelt zu Glät­te, ist die Gemein­de nicht ver­pflich­tet zu streuen.
  • Nachts besteht nur dort eine Streu­pflicht, wo mit viel Ver­kehr zu rech­nen ist.
  • Unbe­fes­tig­te Wald- und Feld­we­ge müs­sen im Win­ter nicht oder nicht voll­stän­dig geräumt und gestreut wer­den. Wer dort fährt, tut es auf eige­nes Risiko.

Quel­le: R+V‑Infocenter

Titel­bild: Mar­co Verch

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