Jülich – Viel­falt mit allen Sin­nen erleben!

Die Stadt Jülich lädt ein zum 8. Fest der Kulturen.

Seit 2009 fin­det das “Fest der Kul­tu­ren” mit gro­ßem Erfolg alle zwei Jah­re statt. In 2023 wird es das “8. Fest der Kul­tu­ren” in der Jüli­cher Innen­stadt geben und zwar am Sams­tag, den 23. Sep­tem­ber von 11 bis ca. 19 Uhr.

In die­sem Jahr wird das Fest wie­der in der gewohn­ten Form statt­fin­den: Die Gäs­te des Fes­tes dür­fen sich freu­en auf ein bun­tes Büh­nen­pro­gramm und auf eine kuli­na­ri­sche Welt­rei­se an vie­len Län­der­pa­vil­li­ons. Infor­ma­tio­nen und Kunst­hand­werk wer­den eben­falls angeboten.

Der Orga­ni­sa­to­rin im Fach­be­reich für Sozi­al­pla­nung, Demo­gra­fie, Inklu­si­on und Inte­gra­ti­on lie­gen bereits Zusa­gen vor von den Bands “Con­scious Cul­tu­re” aus Köln, einer inzwi­schen auf gro­ßen Fes­ti­vals erfolg­rei­chen Reg­gae-Band und von “Sin­Fron­te­r­as” aus Aachen, die mit ihren schnel­len Lati­no-Ska-Rhyth­men zum Mit­tan­zen einladen.

Das “Car­ri­be­an Dutch Ensem­ble” aus der deutsch­spra­chi­gen Regi­on in Bel­gi­en wird mit tra­di­tio­nel­len Instru­men­ten und Klei­dung ein­stim­men auf die Musik der Inseln Aru­ba, Bon­aire und Cura­çao. Ein wei­te­res musi­ka­li­sches High­light ist das jun­ge Gesangs­ta­lent Mar­lon Fal­ter aus Alden­ho­ven, der bereits im Herbst 2022 als Halb­fi­na­list bei „The Voice of Ger­ma­ny“ teil­ge­nom­men hat.

Für kari­bi­sches Gefühl im Spät­som­mer auf dem Schloss­platz ist also bes­tens gesorgt.

Wei­te­re Grup­pen mit Tanz und Folk­lo­re wer­den das Büh­nen­pro­gramm abwechs­lungs­reich ergän­zen. Gestal­tet wer­den die­se Bei­trä­ge unter ande­rem von in Jülich ansäs­si­gen Kul­tur­ver­ei­nen und Gruppen.

In die­sem Jahr fin­det das Fest der Kul­tu­ren auf dem Schloss­platz statt auf­grund der Umbau­maß­nah­men am Markt­platz. Es wird eine schö­ne Event­area ent­ste­hen, die zum Ver­wei­len ein­lädt. Erst­ma­lig wird eine mobi­le bar­rie­re­freie Toi­let­te mit Wickel­tisch auf­ge­stellt wer­den, so dass Alle ent­spannt an dem Fest wer­den teil­neh­men können.

Eine Teil­nah­me mit einem eige­nen Län­der­pa­vil­li­on ist noch mög­lich. Anmel­dun­gen wer­den bis Ende Juli ent­ge­gen­ge­nom­men mit E‑Mail an BLenzen@juelich.de. Infor­ma­tio­nen für Teil­neh­men­de sind zu fin­den unter www.juelich.de. Das Fest ist nicht gewerb­lich orientiert.

Das aus­führ­li­che Pro­gramm erscheint in Kür­ze auf www.juelich.de

Infor­ma­tio­nen sind zu erhal­ten im Fach­be­reich für Sozi­al­pla­nung, Demo­gra­fie, Inklu­si­on und Inte­gra­ti­on, Tel. 0 24 61 63 239 (Bea­trix Len­zen) oder E‑Mail BLenzen@juelich.de

Jüli­cher Markt – Klä­ge­rin nimmt Kla­ge zurück

Jülich

Klä­ge­rin nimmt Kla­ge gegen Bür­ger­meis­ter und den Stadt­rat zurück.

Das Ver­wal­tungs­ge­richt Aachen ver­han­del­te die Fäl­lung der Pla­ta­nen   Jüli­cher Marktplatz.

Die 7. Kam­mer des Ver­wal­tungs­ge­rich­tes Aachen ver­han­del­te am Mon­tag, 15. Mai 2023 über die Kla­ge einer Jüli­cher Bür­ge­rin, mit der die­se von dem Ver­wal­tungs­ge­richt fest­ge­stellt wis­sen woll­te, dass die Fäl­lung von 20 Pla­ta­nen auf dem Markt­platz am 21. Novem­ber 2022 rechts­wid­rig war. Die Fäl­lung der Bäu­me war eine der Maß­nah­men des soge­nann­ten Inte­grier­ten Hand­lungs­kon­zepts Innen­stadt Jülich zur Vor­be­rei­tung einer städ­te­bau­li­chen Auf­wer­tung der Jüli­cher Innenstadt.

Der Rat der Stadt Jülich hat­te die Fäl­lung der Bäu­me in sei­ner Sit­zung am 8. Juni 2022 beschlossen.

Der Ent­schei­dung des Rates waren in den Jah­ren 2019–2021 ver­schie­de­ne For­men der Betei­li­gung der Öffent­lich­keit vor­an­ge­gan­gen, u.a. zwei Online­be­tei­li­gun­gen und eine Hybrid­ver­an­stal­tung. Die bei der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung ein­ge­gan­ge­nen Anre­gun­gen und Ein­wen­dun­gen wur­den von dem Rat im Rah­men einer Abwä­gungs­ent­schei­dung bewer­tet. Vor der Ent­schei­dung über die Fäl­lung der Pla­ta­nen hat­te sich der Planungs‑, Umwelt- und Bau­aus­schuss des Rates wegen der mit einer Ver­pflan­zung der Bäu­me ver­bun­de­nen Kos­ten in Höhe von 71.000 Euro gegen eine sol­che Ver­pflan­zung und für die Durch­füh­rung einer Ersatz­be­pflan­zung ausgesprochen.

Die Klä­ge­rin hat­te nach der Rats­ent­schei­dung eine Unter­schrif­ten­samm­lung durch­ge­führt und der Stadt die Unter­schrif­ten über­reicht. Sie beklag­te sich bei dem Ver­wal­tungs­ge­richt dar­über, dass die Stadt die gegen die Fäl­lung gesam­mel­ten Unter­schrif­ten nicht berück­sich­tigt und statt­des­sen die Fäl­lung der Bäu­me ver­an­lasst hat­te. Die Klä­ge­rin sah hier­in eine Ver­let­zung ihrer Rech­te auf Betei­li­gung an dem Ver­fah­ren als Jüli­cher Bürgerin.

Das Gericht erläu­ter­te, dass die Kla­ge unzu­läs­sig war, weil die Klä­ge­rin nicht die für eine Zuläs­sig­keit der Kla­ge erfor­der­li­che Kla­ge­be­fug­nis besitzt. Die Stadt Jülich hät­te die nach dem Gesetz erfor­der­li­chen Öffent­lich­keits­be­tei­li­gun­gen durch­ge­führt. Ein hier­über hin­aus­ge­hen­des Betei­li­gungs­recht stün­de der Klä­ge­rin nicht zu. Der Rat der Stadt Jülich habe die Ent­schei­dung erkenn­bar unter Berück­sich­ti­gung der Anre­gun­gen und Ein­wen­dun­gen der Jüli­cher Bür­ger aus der Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung getrof­fen. Die­se Ent­schei­dung müs­se die Klä­ge­rin akzep­tie­ren. Hier­bei beton­te das Gericht, dass das von der Klä­ge­rin ver­folg­te Ziel, die Bäu­me zur Auf­recht­erhal­tung des Kli­ma­schut­zes in der Stadt zu erhal­ten, von dem Gericht sehr wohl aner­kannt und geschätzt wür­de. Ande­rer­seits müs­se die Klä­ge­rin akzep­tie­ren, dass es rechts­staat­lich nicht zu bean­stan­den sei, wenn der Rat der Stadt Jülich eine abge­wo­ge­ne Ent­schei­dung trifft, die eben nicht den Vor­stel­lun­gen der Klä­ge­rin entspricht.

Nach kur­zer Bera­tung mit ihrer Rechts­an­wäl­tin nahm die Klä­ge­rin die Kla­ge zurück.

Damit ist der Rechts­streit abschlie­ßend behandelt.

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