Ratin­gen: Belas­tung im Ret­tungs­dienst sehr hoch

Feu­er­wehr Ratin­gen (ots)

Die aktu­el­le Belas­tung des Gesund­heits­we­sens wird auch im Ret­tungs­dienst der Städ­te Ratin­gen und Hei­li­gen­haus an den Ein­satz­zah­len deut­lich. Wäh­rend es an einem nor­ma­len Tag zu durch­schnitt­lich 56 Ein­sät­zen in Ratin­gen und Hei­li­gen­haus kommt, stie­gen die Ein­satz­zah­len im Dezem­ber um 11 %. Am 20.12.2022 wur­de mit über hun­dert Ein­sät­zen in 24 h (im Brand­schutz und Ret­tungs­dienst) eine neue Höchst­zahl registriert.

Ratingen: Belastung im Rettungsdienst sehr hoch
Ratin­gen: Belas­tung im Ret­tungs­dienst sehr hoch

Die Kreis­leit­stel­le Mett­mann ent­sen­det von den fünf Ret­tungs­wa­chen in Ratin­gen und Hei­li­gen­haus zehn Ret­tungs­wa­gen bzw. Mehr­zweck­fahr­zeu­ge und bei Bedarf zusätz­lich das Not­arzt-Ein­satz­fahr­zeug. Im Ret­tungs­dienst der Stadt Ratin­gen und Hei­li­gen­haus beset­zen neben der Feu­er­wehr Ratin­gen die durch die Stadt Ratin­gen beauf­trag­ten Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen Deut­schen Roten Kreuz Orts­ver­ein Ratin­gen e.V., Johan­ni­ter-Unfall-Hil­fe e.V. Regio­nal­ver­band Ber­gi­sches Land und der Mal­te­ser Hilfs­dienst e.V. Diö­ze­san­ge­schäfts­stel­le Köln die Einsatzfahrzeuge.

Kommt es zu einem Not­fall und alle Ret­tungs­mit­tel sind bereits im Ein­satz, wer­den neben Ret­tungs­dienst­fahr­zeu­gen benach­bar­ter Städ­te Fahr­zeu­ge der Feu­er­wehr zur Erst­ver­sor­gung von Ver­letz­ten ent­sen­det. Auch hier befin­det sich eine Not­fall­sa­ni­tä­te­rin oder ‑sani­tä­ter auf dem Fahr­zeug und Equip­ment ist vor­han­den, so dass die Erst­ver­sor­gung von Ver­letz­ten begon­nen wer­den kann, bis ein Ret­tungs­wa­gen eintrifft.

Besatzung des Mehrzweckfahrzeugs
Besat­zung des Mehrzweckfahrzeugs

Für Belas­tun­gen des Per­so­nals der Feu­er­wehr sorgt auch, dass bei den beauf­trag­ten Orga­ni­sa­tio­nen immer wie­der kurz­fris­tig Per­so­nal fehlt, um die Ret­tungs­wa­gen zu beset­zen. Dann sind die Beam­tin­nen und Beam­ten der Feu­er­wehr gefor­dert, sie beset­zen ent­we­der eine ein­zel­ne Funk­ti­on auf dem Ret­tungs­wa­gen nach oder sie besetz­ten not­falls mit einem Ret­tungs­wa­gen der Haupt­feu­er- und Ret­tungs­wa­che die ver­wais­ten Rettungswachen.

Wie bereits in der Rhei­ni­schen Post vom 23.12.2022 berich­tet, konn­ten vor Weih­nach­ten die Kran­ken­häu­ser im Kreis Mett­mann das Pati­en­ten-auf­kom­men kaum noch bewäl­ti­gen. Dies kann dazu füh­ren, dass die Pati­en­ten vom Ret­tungs­dienst erst nach einer War­te­zeit in der Not­auf­nah­me über­ge­ben wer­den kön­nen oder der Ret­tungs­wa­gen den Pati­en­ten zu einem wei­ter ent­fern­ten Kran­ken­haus trans­por­tie­ren muss. Im Ergeb­nis dau­ern die Ein­sät­ze län­ger und die Ret­tungs­wa­gen ste­hen nicht für ande­re Not­fäl­le zur Verfügung.

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