Zu Hau­se sicher grillen

Qualm­be­läs­ti­gung mini­mie­ren – War­um Flüs­sig­gas-Grills gera­de jetzt ihre beson­de­ren Vor­tei­le unter Beweis stellen

Ber­lin (ots)

Gesel­li­ge Grill­par­tys sind momen­tan ange­sichts der gel­ten­den Aus­gangs- und Kon­takt­be­schrän­kun­gen kei­ne Opti­on. Das Gril­len zu Hau­se bie­tet bei schöns­tem Früh­lings­wet­ter jedoch eine umso will­kom­me­ne­re Abwechs­lung. War­um mit Gas betrie­be­ne Gerä­te aktu­ell beson­ders gut sind für den Nach­bar­schafts­frie­den und wel­che wich­tigs­ten Sicher­heits­re­geln man beach­ten soll­te, erklärt der Deut­sche Ver­band Flüs­sig­gas e. V. (DVFG).

Das Gril­len mit Mit­glie­dern des eige­nen Haus­hal­tes auf Ter­ras­se und Bal­kon ist auch wäh­rend der Coro­na-Kri­se erlaubt. Da jedoch deut­lich mehr Men­schen als sonst ihre meis­te Zeit zu Hau­se ver­brin­gen, soll­te auch gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me beson­ders groß geschrie­ben wer­den – ins­be­son­de­re wenn ein Bal­kon an den nächs­ten grenzt. Wer die Beläs­ti­gung durch Qualm auf ein Mini­mum redu­zie­ren möch­te, ist mit einem Flüs­sig­gas-Grill daher gera­de jetzt sehr gut bera­ten. Denn anders als beim klas­si­schen Holz­koh­le­grill ist ein Gas­ge­rät sofort und ohne Rauch­ent­wick­lung ein­satz­be­reit. Zwar ent­steht auch beim Gas­grill im Zuge der emp­foh­le­nen Rei­ni­gung durch das soge­nann­te Aus­bren­nen Qualm, die­ser Vor­gang bean­sprucht jedoch deut­lich weni­ger Zeit als Gril­len mit Holz­koh­le. Für ein siche­res Grill­ver­gnü­gen soll­te man sich vor dem Ein­schal­ten unbe­dingt Zeit neh­men für einen kur­zen Sicher­heits­check, erin­nert der DVFG. Nach län­ge­rem Nicht­ge­brauch gilt es vor allem die Gas­schläu­che auf Haar­ris­se zu prü­fen und gege­be­nen­falls umge­hend aus­zu­wech­seln. Spä­tes­tens nach zehn Jah­ren soll­ten Gas­schläu­che und auch Druck­reg­ler aus­ge­tauscht wer­den, lau­tet die grund­sätz­li­che Emp­feh­lung des DVFG. Bei den Schläu­chen ist dabei das Her­stel­lungs­da­tum ent­schei­dend, das meist als Prüf­zif­fer auf dem Eti­kett genannt ist: “05.19.” steht bei­spiels­wei­se für “Mai 2019”. Die Flüs­sig­gas-Fla­sche kann – abhän­gig von ihrer Grö­ße und dem jewei­li­gen Gerät – auch im Unter­schrank plat­ziert wer­den. Hier gibt die Bedie­nungs­an­lei­tung des Grill­ge­rä­tes Aus­kunft. Alter­na­tiv muss die Flüs­sig­gas-Fla­sche sicher und auf­recht neben dem Grill abge­stellt wer­den. Um nach dem Anschlie­ßen der Fla­sche die Dicht­heit des Sys­tems zu prü­fen, so der DVFG, kann man ein Leck­such­spray ver­wen­den oder aber die Ver­bin­dun­gen ein­fach mit einer Spül­mit­tel­lö­sung ein­pin­seln. Dreht man die Gas­fla­sche leicht auf und es bil­den sich Bla­sen, soll­ten die Gewin­de noch ein­mal über­prüft wer­den. Mit der Zan­ge anzie­hen soll­te man den Fla­schen­an­schluss aller­dings kei­nes­falls, das Zudre­hen per Hand ist bei einer intak­ten Fla­sche ausreichend.

Ener­gie­trä­ger Flüssiggas:

Flüs­sig­gas besteht aus Pro­pan, Butan und deren Gemi­schen und wird bereits unter gerin­gem Druck flüs­sig. Der Ener­gie­trä­ger ver­brennt CO2-redu­ziert und schad­stoff­arm. Flüs­sig­gas wird für Heiz- und Kühl­zwe­cke, als Kraft­stoff (Auto­gas), in Indus­trie und Land­wirt­schaft sowie im Frei­zeit­be­reich eingesetzt.

error: Der Inhalt ist geschützt !!