Jülich – Fal­scher Tep­pich­ver­käu­fer erbeu­te­te Goldschmuck

Jülich (ots) Ein angeb­li­cher Tep­pich­ver­käu­fer erbeu­te­te am Frei­tag (09.12.2022) Gold­schmuck mit einem Wert im unte­ren vier­stel­li­gen Bereich.

Am Frei­tag­mit­tag mel­de­te sich tele­fo­nisch ein angeb­li­cher Tep­pich­ver­käu­fer aus Berg­heim bei einem Ehe­paar aus Jülich. Der unbe­kann­te Mann äußer­te am Tele­fon, dass er sein Tep­pich­ge­schäft auf­ge­ben müs­se. Aus die­sem Grund wol­le er eini­ge Tep­pi­che ver­schen­ken oder zu einem beson­ders güns­ti­gen Preis ver­kau­fen. Da die Ehe­leu­te in Ver­gan­gen­heit tat­säch­lich ihre Tep­pi­che in einem Geschäft in Berg­heim hat­ten rei­ni­gen las­sen, schöpf­ten sie kei­nen Ver­dacht und ver­ab­re­de­ten sich für den dar­auf­fol­gen­den Tag mit dem Anrufer.

Bereits zehn Minu­ten nach dem Tele­fo­nat klin­gel­te es an der Haus­tür der Geschä­dig­ten in der Kreuz­stra­ße. Die bei­den 69 und 70 Jah­re alten Ehe­leu­te lie­ßen den ihnen unbe­kann­ten Mann, der sich als Tep­pich­ver­käu­fer aus­gab, in ihr Haus. Dort zeig­te die­ser ihnen einen Tep­pich den er für 3800 Euro ver­kau­fen woll­te. Nach­dem der 70-Jäh­ri­ge Bewoh­ner nicht auf das Ange­bot ein­ging, äußer­te der Unbe­kann­te, dass er auch Gold­schmuck als Bezah­lung anneh­me. Gemein­sam such­te man Gold­schmuck als Bezah­lung aus, anschlie­ßend ver­ließ der Tat­ver­däch­ti­ge das Haus. Den zuvor gezeig­ten Tep­pich über­ließ er den Geschä­dig­ten. Kurz dar­auf stell­ten die Ehe­leu­te fest, dass ihnen, neben dem als Bezah­lung über­ge­be­nen Schmuck, wei­te­re Schmuck­stü­cke fehlten.

Der Unbe­kann­te wird von den Geschä­dig­ten wie folgt beschrie­ben: – etwa 180 cm groß – 40–50 Jah­re alte – kräf­ti­ge Sta­tur – dun­kel geklei­det (Jackett, Hemd, Hose) – ara­bi­sches Aussehen

Am Nach­mit­tag des­sel­ben Tages mel­de­te sich auch eine 87-Jäh­ri­ge, eben­falls aus Jülich. Sie teil­te mit, dass gegen 16:50 Uhr eine ihr unbe­kann­te Per­son an ihrer Haus­tür in der Wolfs­ho­ve­ner Stra­ße geklin­gelt habe. Nach­dem sie die Tür geöff­net habe, sei der Unbe­kann­te unver­mit­telt in ihr Haus getre­ten. Der unbe­kann­te Mann erzähl­te, dass er zwei Tep­pich­ge­schäf­te in Düren und Jülich besit­ze und frü­her die Tep­pi­che der 87-Jäh­ri­gen gerei­nigt habe. Er müs­se die Geschäf­te nun schlie­ßen und wol­le treu­en Kun­den die letz­ten Tep­pi­che zu einem guten Preis ver­kau­fen. Der Unbe­kann­te sah sich in allen Räu­men im Erd­ge­schoss des Hau­ses um. Da die Senio­rin nie ihre Tep­pi­che in einem der Geschäf­te habe rei­ni­gen las­sen wur­de sie miss­trau­isch und ließ den Unbe­kann­ten nicht aus den Augen. Als ihr der angeb­li­che Tep­pich­händ­ler dann einen Tep­pich für 1000 Euro anbot, lehn­te die 87-Jäh­ri­ge ab. Auch auf eine Bezah­lung mit Schmuck ließ sie sich nicht ein. Der Unbe­kann­te ver­ließ dar­auf­hin das Wohnhaus.

Die 87-Jäh­ri­ge beschreibt den Mann wie folgt: – 170 cm ‑175 cm groß – etwa 35- 45 Jah­re alt – kur­ze, dunk­le Haa­re – dun­kel gekleidet

Die Poli­zei bit­tet Zeu­gen, die etwas Ver­däch­ti­ges beob­ach­tet haben, sich unter der 02421 949‑6425 bei der Leit­stel­le zu mel­den.

Die Poli­zei warnt in die­sem Zusam­men­hang noch ein­mal vor Haus­tür­ge­schäf­ten! Las­sen Sie kei­ne Frem­den in ihre Woh­nung. Bestel­len Sie Unbe­kann­te zu einem spä­te­ren Zeit­punkt wie­der, wenn eine Ver­trau­ens­per­son anwe­send ist. Tref­fen Sie mit Nach­barn, die tags­über zu Hau­se sind, die Ver­ein­ba­rung, sich bei unbe­kann­ten Besu­chern an der Woh­nungs­tür gegen­sei­tig Bei­stand zu leis­ten. Weh­ren Sie sich ener­gisch gegen zudring­li­che Besu­cher, spre­chen Sie laut oder rufen Sie um Hilfe.

Nach Groß­brand – For­de­rung nach bes­se­ren Brandsicherheitsvorschriften

Dort­mund (ots)

Nach dem Groß­feu­er in Essen, bei dem am Mon­tag ein Wohn­ge­bäu­de zer­stört wur­de, hat die Ver­ei­ni­gung zur För­de­rung des Deut­schen Brand­schut­zes (vfdb) erneut höhe­re Sicher­heits­vor­schrif­ten für Fas­sa­den­sys­te­me an Bau­wer­ken gefordert.

Das euro­päi­sche Sys­tem zur Prü­fung von Fas­sa­den sol­le zur Erhal­tung des Sicher­heits­ni­veaus in sei­nen Vor­schrif­ten drin­gend auch den Brand von außen, den soge­nann­ten Sockel­brand, berück­sich­ti­gen, da die­se Brän­de regel­mä­ßig vor­kom­men und eine beson­de­re Her­aus­for­de­rung für Fas­sa­den­sys­te­me dar­stel­len, so das Netz­werk für Schutz, Ret­tung und Sicherheit.

Bereits vor eini­gen Jah­ren hat­ten die vfdb, die Arbeits­ge­mein­schaft der Lei­ter der Berufs­feu­er­weh­ren und der Deut­sche Feu­er­wehr­ver­band in einem Posi­ti­ons­pa­pier Emp­feh­lun­gen zur Brand­si­cher­heit von Wär­me­dämm­ver­bund­sys­te­men an Fas­sa­den mit Poly­sty­rol­schaum als Dämm­stoff gegeben.

“Brän­de, die vor Gebäu­den ent­ste­hen, berei­ten den Feu­er­weh­ren nor­ma­ler­wei­se kei­ne Pro­ble­me. Das gilt aller­dings nicht, wenn die Fas­sa­den mit Wär­me­dämm­ver­bund­sys­te­men (WDVS) gedämmt sind, die nicht den heu­ti­gen Erkennt­nis­sen der Brand­si­cher­heit ent­spre­chen”, sag­te vfdb-Prä­si­dent Dirk Aschen­bren­ner. Dann näm­lich bestehe ein hohes Risi­ko, dass ein Feu­er extrem schnell auf die gesam­te Fas­sa­de über­grei­fen kön­ne. “Nicht brenn­ba­re Rie­gel, die in die Däm­mung ein­ge­baut sind, kön­nen eine Aus­brei­tung über meh­re­re Eta­gen ver­hin­dern”, so Aschenbrenner.

Deut­sche Feu­er­weh­ren hat­ten sei­ner­zeit über fünf Jah­re Infor­ma­tio­nen zu ins­ge­samt 90 Brand­fäl­len gesam­melt, an denen Wär­me­dämm­ver­bund­sys­te­me mit Poly­sty­rol betei­ligt waren. Poly­sty­rol gehört zu den am meis­ten ver­wen­de­ten Fas­sa­den­dämm­stof­fen. Um wel­chen Dämm­stoff es sich auch bei dem Brand in Essen han­del­te, ist noch nicht bekannt. “Da Fas­sa­den­sys­te­me für Jahr­zehn­te am Bau­werk ver­blei­ben, hal­ten wir Robust­heit in den Brand­schutz­maß­nah­men im Hin­blick auf Ein­flüs­se von außen wie Wet­ter und Beschä­di­gun­gen für sinn­voll”, hat­ten die Brand­schüt­zer damals erklärt und betont: “Alle bis­he­ri­gen Unter­su­chun­gen bestä­ti­gen einen ent­schei­den­den Gewinn von Brand­rie­geln in jedem Stock­werk.” In Öster­reich und Frank­reich sind geschoss­wei­se Brand­rie­gel bereits vorgeschrieben.

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